Beratung durch Versicherungsvermittler
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Beratung durch Versicherungsvermittler
Hallo,
angenommen Vater hätte sein Kind ein paar Tage vor der Geburt bei seiner Privaten Krankenversicherung mit einem Zusatzvertrag mitversichert.
10 Jahre später, als das Kind eine Zahnspange braucht, stellt sich nach begonnener Kieferbehandlung heraus daß Kind den Zusatztarif für Kiefer und Zahnersatz nicht im Vertrag hat.
Die Versicherung bietet dem Vater für teueren Zuschlag eine Versicherung für zukünftige Behandlung an.
Unterm Strich würde Vater trotzdem draufzahlen.
Der Vertragsabschluss 08.2007, die Kästchen für Beratungsprotokoll im Vertrag sind leer,
Vater fühlt sich nicht richtig beraten bei Vertragsabschluss, wurde auch im Laufe der Jahre nicht darauf hingewisen daß sein Kind nicht ausreichend versichert ist .......
Wie wäre die Rechtslage?
Vielen Dank für Infos und Meinungen.
angenommen Vater hätte sein Kind ein paar Tage vor der Geburt bei seiner Privaten Krankenversicherung mit einem Zusatzvertrag mitversichert.
10 Jahre später, als das Kind eine Zahnspange braucht, stellt sich nach begonnener Kieferbehandlung heraus daß Kind den Zusatztarif für Kiefer und Zahnersatz nicht im Vertrag hat.
Die Versicherung bietet dem Vater für teueren Zuschlag eine Versicherung für zukünftige Behandlung an.
Unterm Strich würde Vater trotzdem draufzahlen.
Der Vertragsabschluss 08.2007, die Kästchen für Beratungsprotokoll im Vertrag sind leer,
Vater fühlt sich nicht richtig beraten bei Vertragsabschluss, wurde auch im Laufe der Jahre nicht darauf hingewisen daß sein Kind nicht ausreichend versichert ist .......
Wie wäre die Rechtslage?
Vielen Dank für Infos und Meinungen.
Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Wurde nachweislich erwähnt das man diesen bestimmten Umfang wünscht?
Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
In den Beratungsprotkollen steht meist was man nicht wollte. Dies erscheint mir auch zwangsläufig, weil zuerst dem VN klar klar gemacht werden was es gibt.ExDevil67 hat geschrieben:Wurde nachweislich erwähnt das man diesen bestimmten Umfang wünscht?
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Es wurde kein Beratungsprotokoll angefertigt,
im Detail kann ich mich an das Beratungsgespräch vor 10 jahren nicht mehr erinnern,
der Plan war,
das Kind sollte einen "optimalen" (umfangreicher als gesetzlich über die Mutter versichert) Versicherungschutz haben, das war der Grund für die freiwillige private Versicherung.
im Detail kann ich mich an das Beratungsgespräch vor 10 jahren nicht mehr erinnern,
der Plan war,
das Kind sollte einen "optimalen" (umfangreicher als gesetzlich über die Mutter versichert) Versicherungschutz haben, das war der Grund für die freiwillige private Versicherung.
Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Was für ein "Versicherungsvermittler" war das, ein Mitarbeiter der Versicherung oder ein unabhängiger Versicherungsmakler?
Grundsätzlich hat die Versicherung eine Beratungspflicht und haftet auch für schlechte Beratung durch einen Vertreter. Natürlich nicht, wenn ein unabhängiger Versicherungsmakler im Spiel war, dann haftet der. Siehe § 6 VVG.
Das Gesetz verlangt eine Dokumentation, d. h. wenn nichts dokumentiert ist und der Versicherungsnehmer darlegt, er sei schlecht beraten worden, dann ist die Versicherung für das Gegenteil beweisbelastet.
Zur Frage der Verjährung habe ich dies hier gefunden:
Grundsätzlich hat die Versicherung eine Beratungspflicht und haftet auch für schlechte Beratung durch einen Vertreter. Natürlich nicht, wenn ein unabhängiger Versicherungsmakler im Spiel war, dann haftet der. Siehe § 6 VVG.
Das Gesetz verlangt eine Dokumentation, d. h. wenn nichts dokumentiert ist und der Versicherungsnehmer darlegt, er sei schlecht beraten worden, dann ist die Versicherung für das Gegenteil beweisbelastet.
Zur Frage der Verjährung habe ich dies hier gefunden:
D. h. wenn sich erst jetzt herausgestellt hat, dass die Versicherung unzureichend ist, ist die Schlechtberatung von vor 10 Jahren noch nicht verjährt.Geschädigte bemerken oftmals erst nach Eintritt eines Schadens, dass sie falsch beraten worden sind. Nach § 195 BGB gilt bei einer Schlecht-oder Falschberatung eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Beratene von der Tatsache der Falschberatung und des Schadenseintritts Kenntnis erlangt hat.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Abgeschlossen wurde der Vertrag in einem Versicherungsbüro, das Büro ist nur für diese eine Versicherung tätig.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Hat der Vater vor 10 Jahren den Versicherungsschein nicht mal geprüft? Dort sind doch die Bausteine, die man abgeschlossen hat, genau aufgeführt.johannes29 hat geschrieben:10 Jahre später, als das Kind eine Zahnspange braucht, stellt sich nach begonnener Kieferbehandlung heraus daß Kind den Zusatztarif für Kiefer und Zahnersatz nicht im Vertrag hat.
Was bedeutet denn "optimal"? In der Leistung, im Preis-/Leistungsverhältnis, nur hinsichtlich des Preises???johannes29 hat geschrieben:das Kind sollte einen "optimalen" (umfangreicher als gesetzlich über die Mutter versichert) Versicherungschutz haben
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Aber ggf. nicht die Bausteine, die er noch hätte wählen können (etwa durch ankreuzen) und womöglich dann gewählt hätte.webmaster76 hat geschrieben:...Hat der Vater vor 10 Jahren den Versicherungsschein nicht mal geprüft? Dort sind doch die Bausteine, die man abgeschlossen hat, genau aufgeführt.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Das ist richtig, aber i.d.R. gibt es von den Versicherern entsprechende Prospekte etc., die alle Informationen enthalten. Und die hätte man ja gegen den Versicherungsschein legen können. Und so komplex ist die Sache mit den Bausteinen ja auch nicht, dass dies auch ein Laie nicht verstehen könnte.fragenfueralle hat geschrieben:Aber ggf. nicht die Bausteine, die er noch hätte wählen können (etwa durch ankreuzen) und womöglich dann gewählt hätte.webmaster76 hat geschrieben:...Hat der Vater vor 10 Jahren den Versicherungsschein nicht mal geprüft? Dort sind doch die Bausteine, die man abgeschlossen hat, genau aufgeführt.
Zwar könnte man nun einwenden, dass man den Vermittler um einen "optimalen" Tarif gebeten hat. Doch hier nochmal der Einwand, was unter "optimal" zu verstehen ist.
Die Versicherung bietet ja immerhin an, den "Schadensfall" nachträglich zu versichern (gegen einen entsprechenden Aufschlag).
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Die Versicherung bietet möglicherweise nur an -evtl. etwas missverständlich im Ausgangstext- zukünftige Leistungen zu versichern, nicht die aktuelle.
Dem Vater unterstelle ich mal, dass er unter "optimal" nicht den Beitrag im Kopf hatte sondern die Leistung ("umfangreicher als gesetzlich"); zumal ein zusätzlicher Zahntarif bei versicherten Kindern nur einen geringen Zusatzbeitrag generiert, insbesondere zu dem Zeitpunkt, als der Vater den Vertrag abschloss (bei Neugeborenen können die ersten Jahre auch beitragsfrei sein).
Hier ist es wohl so, dass gar kein Zusatztarif für Zahnleistungen abgeschlossen wurde, denn gerade Zahnspangen dürften in einem Zusatztarif für Kinder grundsätzlich immer enthalten sein.
Dass das jetzt bei einer privaten Krankenversicherung durch eine Beratung nicht versichert sein soll werte ich als eklatanten Beratungsfehler.
Ich sehe es aber auch so, dass es ein Einfaches gewesen wäre, bei Vertragsabschluss alle Leistungen zu checken, gerade bei privaten Krankenversicherungen ein Muss.
Nach etwas rumsuchen im Netz:
Ich würde mal eine Kopie des Beratungsprotokolls bei der Versicherung mit Fristsetzung anfordern.
Dem Vater unterstelle ich mal, dass er unter "optimal" nicht den Beitrag im Kopf hatte sondern die Leistung ("umfangreicher als gesetzlich"); zumal ein zusätzlicher Zahntarif bei versicherten Kindern nur einen geringen Zusatzbeitrag generiert, insbesondere zu dem Zeitpunkt, als der Vater den Vertrag abschloss (bei Neugeborenen können die ersten Jahre auch beitragsfrei sein).
Hier ist es wohl so, dass gar kein Zusatztarif für Zahnleistungen abgeschlossen wurde, denn gerade Zahnspangen dürften in einem Zusatztarif für Kinder grundsätzlich immer enthalten sein.
Dass das jetzt bei einer privaten Krankenversicherung durch eine Beratung nicht versichert sein soll werte ich als eklatanten Beratungsfehler.
Ich sehe es aber auch so, dass es ein Einfaches gewesen wäre, bei Vertragsabschluss alle Leistungen zu checken, gerade bei privaten Krankenversicherungen ein Muss.
Nach etwas rumsuchen im Netz:
http://www.asscompact.de/nachrichten/di ... tsprechungBeweislastumkehr zulasten des Versicherungsvermittlers
Genügt die Dokumentation den Anforderungen der Rechtsprechung nicht, so hat dies nach der Gesetzesbegründung eine Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers zur Folge, die bis hin zu einer Beweislastumkehr bei völligem Fehlen der Dokumentation oder schweren Mängeln der Dokumentation führen kann. In diesen beiden Fällen wird zulasten des Versicherungsvermittlers vermutet, dass er den Kunden auch unzureichend beraten hat.
Ich würde mal eine Kopie des Beratungsprotokolls bei der Versicherung mit Fristsetzung anfordern.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Mal unabhängig vom Versicherungsvermittler: zahlt denn die GKV nicht?
https://www.zahnvorsorge.plus/krankenka ... e-brackets
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Nicht, wenn es sich bei dem Vertrag um eine private Krankenvollversicherung handelt (das Kind also nicht in der GKV ist, so hatte ich das verstanden), bei der auch die Zusatzleistungen hätten abgeschlossen werden können.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
johannes29 hat geschrieben:...
10 Jahre später, ...
Der Vertragsabschluss 08.2007, ...
Hallo,
sollte man da nicht zuallererst die Verjährung prüfen?
Siehe § 199 III BGB. Von arglistiger Täuschung durch Unterlassen kann man nicht sprechen, aber auch da wären 10 Jahre um, siehe § 124 III BGB.
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
Für mich klingt das nach einer Zahnzusatzversicherung zum GKV-Familientarif.johannes29 hat geschrieben:Privaten Krankenversicherung mit einem Zusatzvertrag mitversichert.
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