A bemerkt an seiner Grundstücksgrenze (Hofeinfahrt) einen Wasseraustritt. Der Wasserversorger stellt einen Rohrbruch fest und sagt sofortige Beseitigung zu. Zu A´s Überraschung meint der Versorger, dass A für die Kosten aufkommen müsse und zeigt A einen Regler, der sich mitten auf der Strasse befindet und die Grenze für die Zuständigkeit sei. A vertritt hingegen die Auffassung, dass die Wasseruhr die Grenze sei. Diese befindet sich aber innerhalb des Gebäudes rund 15 Meter von der Bruchstelle entfernt. Gibt es hierzu irgendwelche Gerichtsurteile?
Falls A für die Kosten aufkommen muss, welche Versicherung wäre hierfür zuständig?
Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre Bemühungen!