Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

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weskar
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Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von weskar »

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir zu mehr Verständnis helfen. Ich hoffe ich bin im richtigen Thema gelandet.

Ich möchte neben meiner Anstellung gern 5h Freiberuflich als Psychologischer Psychotherapeut tätig werden. Hierfür werde ich eine Berufshaftlicht haben.
Um bei dem kleinen Stundenaufwand keine zusätzlichen Mietkosten zu haben, möchte ich meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er mir die Räumlichkeiten nach Arbeitsschluss zur Verfügung stellt.

Da sehe ich ein Versicherungsproblem. Wer haftet denn da, wenn der Patient stürzt? Mein Arbeitgeber ja vermutlich nicht, da ich nicht für ihn tätig bin. Und die Vermieter nicht, weil sie nicht an mich vermieten, richtig? Ich gehe davon aus, dass der AG mir die Räume auch nur mit Haftungsausschlussklausel überlässt.

Wie ist denn bei dem Thema die Rechtslage? Ist das in der Berufshaftlicht abgedeckt? Muss so ein Fall überhaupt versichert werden oder trägt es die Unfallversicherung des Patienten? Oder gibt es irgendeinen Haftungsausschlusszettel, der sich anbietet? Oder muss eine weitere Versicherung her?
Im Moment ist mein Eindruck, die Antwort unterscheidet sich, je nach dem, wen ich frage ;-)

Vielen Dank
ExDevil67
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Re: Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von ExDevil67 »

Also direkt im ersten Moment dürfte in jedem Fall die Krankenversicherung des Patienten einspringen und die Heilbehandlung bezahlen. Eine evtl vorhandene private Unfallversicherung des Patienten dürfte erst ins Spiel kommen wenn es zu bleibenden Schäden kommt.
So oder so werden aber beide zumindest prüfen ob sie, zumindest anteilig, sich das Geld bei einem Dritten widerholen können.

Gefühlt dürften das in jedem Fall Sie sein, da es im Rahmen ihrer Behandlung in "ihren" Räumen passierte. Ob im Schadensfall ihre Berufshaftpflicht einspringt, sollte sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
winterspaziergang

Re: Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben: Gefühlt dürften das in jedem Fall Sie sein, da es im Rahmen ihrer Behandlung in "ihren" Räumen passierte. Ob im Schadensfall ihre Berufshaftpflicht einspringt, sollte sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
dient die nicht dazu, Schäden abzudecken/zu haften, die sich aus der Behandlung ergeben? (wenn ja, wäre beim Psychotherapeuten und dem Fall, dass der Patient stürzt im Allgemeinen kein Zusammenhang zu sehen).
karli
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Re: Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von karli »

weskar hat geschrieben:Wer haftet denn da, wenn der Patient stürzt?
Kommt drauf an.
Wenn er aus eigener doofheit stürzt, ist das erstmal sein Problem.
Eine Schadensersatzpflicht ergibt sich nur, wenn schuldhaft fahrlässig gehandelt oder gegen anderweitige Pflichten verstoßen wurde.
Hier käme beispielsweise Fürsorgepflicht oder Verkehrssicherungspflicht in Frage.
Neben einer Berufshaftpflichtversicherung wäre eine Betriebshaftpflichtversicherung sicher sinnvoll.
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FM
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Re: Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von FM »

Zu beachten wäre auch: ein mit dem Arbeitgeber oder auch mit dem Vermieter des Arbeitgebers vereinbarter Haftungsausschluss muss den gestürzten Patienten und dessen Krankenkasse nicht weiter interessieren, die haben den vertrag ja nicht unterschrieben. Sie können dennoch denjenigen in Anspruch nehmen, der laut Gesetz haftet (also z.B. auch den Hauseigentümer, wenn die Ursache in dessen Risikobereich lag).

Unter anderem aus diesem Grund könnte der Arbeitgeber auch Ärger mit seinem Vermieter bekommen, wenn er die Räumlichkeiten an andere Unternehmen überläßt, sofern ihm das nicht vertraglich erlaubt ist.
ExDevil67
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Re: Freiberufler, fremde Räume, Klient stürzt- wer zahlt?

Beitrag von ExDevil67 »

winterspaziergang hat geschrieben:
ExDevil67 hat geschrieben: Gefühlt dürften das in jedem Fall Sie sein, da es im Rahmen ihrer Behandlung in "ihren" Räumen passierte. Ob im Schadensfall ihre Berufshaftpflicht einspringt, sollte sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
dient die nicht dazu, Schäden abzudecken/zu haften, die sich aus der Behandlung ergeben?
Solche Schäden sollte die natürlich in jedem Fall abdecken. Nur würde ich halt gefühlt erwarten das eine Haftpflicht auch Schäden Dritter abdeckt die diesen in meinen Räumen entstehen. Und welche sonst wenn nicht die Berufshaftpflicht des Behandlers? Seine private dürfte sowas ausschließen.
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