Wer haftet? Halter oder Gefährder?

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Hubertus-Bavaria
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Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Hubertus-Bavaria »

Hallo Gemeinde,
momentan bin ich etwas überfordert mit einer Rechtsfrage. Hab schon viel dazu recherchiert aber werde noch nicht so richtig schlau aus der Sache.

Angenommen Herr H. kauft sich einen Modellflieger und probiert ihn gleich an einem sonnigen Wochenende auf einem Feld aus. Schnell kommt der technikbegeisterte Nachbar G dazu und fragt, ob er auch mal steuern dürfe. Nach kurzer Zeit sorgt der ungewollt für einen Absturz. Das Fluggerät landet bei einem Dritten im Dachfenster.

Wer muss nun für den Schaden haften? Ist es der Halter H oder der Nachbar G als derjenige, der das Gerät gesteuert hat und damit das Risiko in die Luft gebracht hat? Ich bin mir nicht sicher, ob in so einem Fall die Gefährdungshaftung greift oder ob die Halterhaftung ins Spiel kommt. Kann mir jemand weiterhelfen?

Besten Dank für eine Einschätzung :wink:
Terse
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Terse »

Ich hoffe Herr H. hat eine Modellflugversicherung, die private Haftpflicht kommt dafür i.A. nicht auf.
Zafilutsche
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Zafilutsche »

Ich denke dass die Geschädigten (der mit dem Dachfenster und der "H"-dessen Fluggerät nun in den ewigen Jagdgründen "herumeiert")
sich an "G" wenden würden, um von ihm "SCHADENERSATZ" ein zu fordern. Hilfsweise könnten je Fluggerät/Drohne? auch Haftpflichtversicherungen im Hintergrund stehen.
zimtrecht
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von zimtrecht »

Terse hat geschrieben:Ich hoffe Herr H. hat eine Modellflugversicherung, die private Haftpflicht kommt dafür i.A. nicht auf.
Und selbst dort steht meistens etwas wie:
Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Und wenn das Ding in ein Dachfenster fallen kann, ist ein Verstoß wahrscheinlich:

§ 21b LuftVO: Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
...
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder....
Hubertus-Bavaria
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Hubertus-Bavaria »

Terse hat geschrieben:Ich hoffe Herr H. hat eine Modellflugversicherung, die private Haftpflicht kommt dafür i.A. nicht auf.
Mir geht es im Prinzip genau um die Frage, was in so einer Versicherung alles eingeschlossen sein sollte. Dafür würde ich aber gern erst mal verstehen, wer in so einem Fall haften muss bzw. welches Rechtsprinzip höher zu werten ist. Es gibt Versicherungsanbieter, die mit der Gefährdungshaftung werben. Aber ist das denn ausreichend, wenn ich das Gerät auch mal anderen überlassen möchte? Oder greift dann tatsächlich die Halterhaftung? Meines Erachtens überlagern sich hier zwei Prinzipien und mich würde interessieren, welches im Ernstfall eher zur Anwendung kommen würde. Ob G nun gegen irgendwelche anderen Auflagen verstoßen hat, soll dabei zunächst gar keine Rolle spielen. Wir können ja davon ausgehen, dass der Nachbar mit dem defekten Fenster neben G stand und den Flug begeistert verfolgt hat.
Zafilutsche
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Zafilutsche »

Dann fragen wir doch erst einmal was das für ein Flugmodell im Beispiel überhaupt ist,
um zu checken ob eine Registrierung des Piloten erforderlich ist.
zimtrecht
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von zimtrecht »

Hubertus-Bavaria hat geschrieben:Es gibt Versicherungsanbieter, die mit der Gefährdungshaftung werben. Aber ist das denn ausreichend, wenn ich das Gerät auch mal anderen überlassen möchte? Oder greift dann tatsächlich die Halterhaftung?
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html

(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. ...
(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. ... Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Hubertus-Bavaria
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Hubertus-Bavaria »

Zafilutsche hat geschrieben:Dann fragen wir doch erst einmal was das für ein Flugmodell im Beispiel überhaupt ist,
um zu checken ob eine Registrierung des Piloten erforderlich ist.
Die Registrierungspflicht besteht ja noch gar nicht. Momentan sind die EU-Regeln noch nicht verabschiedet. Damit ist wohl erst im kommenden Jahr zu rechnen. Trotzdem danke für den Link - meine Frage hat zimtrecht nun schon beantwortet.
zimtrecht hat geschrieben:
Hubertus-Bavaria hat geschrieben:Es gibt Versicherungsanbieter, die mit der Gefährdungshaftung werben. Aber ist das denn ausreichend, wenn ich das Gerät auch mal anderen überlassen möchte? Oder greift dann tatsächlich die Halterhaftung?
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html

(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. ...
(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. ... Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Okay danke dir. Das hatte ich mir auch so gedacht. Ich hatte mich nur informiert und auf einer Vergleichsseite über Drohnen-Versicherungen viel zur Gefährdungshaftung gelesen. Das hatte mich irritiert. Das spielt ja dann in so einer beschriebenen Situation nur eine untergeordnete Rolle. Vielen Dank für die Klarstellung!
Hubertus-Bavaria
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Re: Wer haftet? Halter oder Gefährder?

Beitrag von Hubertus-Bavaria »

So hab das nochmal in Ruhe gecheckt. Damit fliegen die ganzen Privathaftpflichtversicherungen für mich raus. Man braucht eben doch einen spezialisierten Anbieter, auch wenn die Angebote oft anders beworben werden.
Lieber noch mal nachgeprüft. Danke für eure Hilfe!
Hubertus-Bavaria hat geschrieben:
zimtrecht hat geschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html
(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. ...
(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. ... Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Okay danke dir. Das hatte ich mir auch so gedacht. Ich hatte mich nur informiert und auf einer Vergleichsseite über Drohnen-Versicherungen viel zur Gefährdungshaftung gelesen. Das hatte mich irritiert. Das spielt ja dann in so einer beschriebenen Situation nur eine untergeordnete Rolle. Vielen Dank für die Klarstellung!
Zuletzt geändert von ktown am 15.11.18, 07:18, insgesamt 1-mal geändert.
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