KV bei Betriebsschließung
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KV bei Betriebsschließung
Angenommen, ein selbstständiger beschäftigt auch seine Ehefrau im Betrieb.Er ist privat krankenversichert, sie gesetzlich.Wie läuft das mit der KV der Ehefrau weiter, wenn der Mann in Rente geht oder seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss?
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Re: KV bei Betriebsschließung
Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, was man tun kann wenn das Beschäftigungsverhältnis endet:
1. Sie möchte nicht woanders arbeiten und meldet sich auch nicht arbeitslos. Dann muss sie sich entweder ebenfalls privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV bleiben.
2. Oder sie sucht sich einen neuen Job über mehr als 450 € und ist über den neuen job pflichtversichert in der GKV.
3. Oder sie meldet sich arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann ist man auch über die Arbeitsagentur krankenversichert. Anschließend geht es weiter mit 2., denn gemeinsamen die Bemühungen der Arbeitsagentur und der Arbeitssuche werden dazu führen, dass sie früher oder später eine neue Arbeit findet.
1. Sie möchte nicht woanders arbeiten und meldet sich auch nicht arbeitslos. Dann muss sie sich entweder ebenfalls privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV bleiben.
2. Oder sie sucht sich einen neuen Job über mehr als 450 € und ist über den neuen job pflichtversichert in der GKV.
3. Oder sie meldet sich arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann ist man auch über die Arbeitsagentur krankenversichert. Anschließend geht es weiter mit 2., denn gemeinsamen die Bemühungen der Arbeitsagentur und der Arbeitssuche werden dazu führen, dass sie früher oder später eine neue Arbeit findet.
Grüße, Susanne
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Re: KV bei Betriebsschließung
Okay, danke.
Gäbe es dann für den Ehemann die Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, damit die Kosten gesenkt werden?
Gäbe es dann für den Ehemann die Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, damit die Kosten gesenkt werden?
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Re: KV bei Betriebsschließung
Damit beide in der GKV sein können, muss einer versicherungspflichtig angestellt sein und der andere darf nur ein geringes Einkommen haven (max. ~ 450€/ Monat). Dann kann der mit dem geringen Einkommen beim Ehepartner familienversichert werden.
Der Selbständige kann nicht einfach so in die GKV wechseln. Er muss erst versicherungspflichtig werden, d.h. er muss in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und dabei weniger verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze.
Oder die Ehefrau sucht sich woanders einen Job, der Ehemann gibt den Betrieb auf und wird bei ihr familienversichert.
Der Selbständige kann nicht einfach so in die GKV wechseln. Er muss erst versicherungspflichtig werden, d.h. er muss in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und dabei weniger verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze.
Oder die Ehefrau sucht sich woanders einen Job, der Ehemann gibt den Betrieb auf und wird bei ihr familienversichert.
Grüße, Susanne
Re: KV bei Betriebsschließung
Die Formulierung "wenn der Mann in Rente geht" legt die Vermutung nahe, dass er über 55 ist.SusanneBerlin hat geschrieben: Der Selbständige kann nicht einfach so in die GKV wechseln. Er muss erst versicherungspflichtig werden, d.h. er muss in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und dabei weniger verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze.
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Re: KV bei Betriebsschließung
Die Aussage ist so nicht ganz richtig, einer der Eheleute muss Mitglied in der GKV sein, dass sind neben versicherungspflichtigen Arbeitnehmern unter anderem auch versicherungspflichtige Arbeitslose, Rentner, Studenten oder auch freiwillig versicherte Mitglieder. Für die Familienversicherung ist keine Voraussetzung, dass das Mitglied als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nummer 1 SGB V versichert ist. (So kann zum Beispiel auch die versicherungspflichtige Studentin ihr Kind in der Familienversicherung haben oder der Arbeitslose im Leistungsbezug den arbeitslosen Partner ohne Leistungsbezug.)SusanneBerlin hat geschrieben:Damit beide in der GKV sein können, muss einer versicherungspflichtig angestellt sein und der andere darf nur ein geringes Einkommen haven (max. ~ 450€/ Monat). Dann kann der mit dem geringen Einkommen beim Ehepartner familienversichert werden.
Das der Ehemann in Rente geht, impliziert auch, dass dieser in Zukunft dauerhafte Einnahmen hat, welche die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreitet, zusammen mit dem vermuteten Alter von über 55 Jahren dürfte daher für den Ehemann der Weg in die GKV vermutlich verschlossen sein. Eine individuelle Prüfung kann die Krankenkasse der Ehefrau durchführen. Diese wäre auch für die Durchführung der Familienversicherung über die Ehefrau zuständig.
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Re: KV bei Betriebsschließung
Wenn die Ehefrau im evtl. eintretenden Fall ( Betriebsschließung oder Rente des Mannes) dann z.B. über 60 wäre, müsste sie sich also quasi noch eine neue Arbeitsstelle suchen, um versichert zu bleiben?
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Re: KV bei Betriebsschließung
Oder Arbeitslosengeld beantragen. Ob sie jemand einstellt istdie andere Frsge.
Grüße, Susanne
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Re: KV bei Betriebsschließung
Sie braucht jemand, der für sie die Beiträge zahlt, möglich wären zum BeispielMorningstar hat geschrieben:Wenn die Ehefrau im evtl. eintretenden Fall ( Betriebsschließung oder Rente des Mannes) dann z.B. über 60 wäre, müsste sie sich also quasi noch eine neue Arbeitsstelle suchen, um versichert zu bleiben?
- sv-pflichtige Beschäftigung in einer anderen Firma
- Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Bezug einer eigenen Rente und Erfüllung der Vorversicherungszeit für die KVdR
oder die Frau zahlt im Rahmen einer freiwilligen Versicherung ihre Beiträge selber, Berechnungsgrundlage für die Höhe ihrer Beiträge wären die Einnahmen von ihr und dem Ehemann, da dieser privat versichert ist.
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Re: KV bei Betriebsschließung
Okay, dankeschön
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