Falls unzutreffendes Brett, bitte verschieben,...
Magdalene ist selbstständig und erhält zudem ALG-2; während des Weiterbewilligungsantrages nimmt Magdalene aufgrund der Bitte des Jugenamtes ihre beiden minderjährigen Enkel-Kinder auf und ist somit entsprechend § 1688 BGB nach SGB VIII Pflegeperson für die Enkelkinder.
Während Pflegegeld für die häusliche Pflege nicht auf ALG-2 angerechnet wird, darf das Pflegegeld für Pflegekinder in voller Höhe angerechnet werden, da es sich um ein Erziehungshonorar handle.
Da somit die "Gesamteinkünfte" den Hartz-IV-Satz übersteigen, wird der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt.
Magdalena erfährt nunmehr, dass für ihre GKV ab November keine Beiträge mehr bezahlt werden. Sie muß sich als "Freiwillige" in der GKV zudem nachträglich versichern.
Die GKV möchte das Pflegegeld für beide Kinder in voller Höhe als Einkommen anrechnen.
Welche Möglichkeiten hätte Magdalene?
Gibt es gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Anrechnungsfähigkeit von Einnahmen aus der Tätigkeit als Pflegeperson?
Links, Urteile, Hinweise werden dankend entgegen genommen.
Guten Abend,...
Pflegeperson nicht mehr in GKV
Moderator: FDR-Team
Re: Pflegeperson nicht mehr in GKV
Hallo,
die Krankenkasse ist verpflichtet, bei der Einnahmeprüfung diesen Katalog zu beachten (§ 240 SGB V):
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
Am besten im Katalog nach dem Begriff "SGB VIII" suchen und die Paragraphen mit denen auf dem Bewilligungsbescheid vom Jugendamt vergleichen.
Gruß
RHW
die Krankenkasse ist verpflichtet, bei der Einnahmeprüfung diesen Katalog zu beachten (§ 240 SGB V):
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
Am besten im Katalog nach dem Begriff "SGB VIII" suchen und die Paragraphen mit denen auf dem Bewilligungsbescheid vom Jugendamt vergleichen.
Gruß
RHW
Re: Pflegeperson nicht mehr in GKV
Hallo und danke für den Hinweis, ist sehr hilfreich.
Erfolgreichen Tag noch, lG
Erfolgreichen Tag noch, lG
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