Auslandsschadenschutzversicherung

Moderator: FDR-Team

Petra522
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Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von Petra522 »

Wie funktioniert die Auslandsschadenschutzversicherung bei einem Autounfall? Wieso können deutsche Versicherungen nach deutschem Recht den Schaden abwickeln? Die ausländischen Versicherungen sind doch nicht verpflichtet sich an deutsche Gesetze zu halten? Wie schaffen die das?
Mogli
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Re: Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von Mogli »

Dann schauen wir mal, was in den Sonderbedingungen zum Auslandsschaden-Schutz drinsteht:
2 Was ist versichert?
Erleiden Sie oder eine nach Ziffer 5 mitversicherte Person mit dem
im Versicherungsschein genannten Fahrzeug einen Unfall, bei dem
der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir den Schaden,
für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner
bei uns Kfz-Haftpflichtversichert wäre. Sie können Ihre Ansprüche
direkt bei uns geltend machen.
Finde ich jetzt nicht so schwer zu verstehen. Der deutsche Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer übernimmt die Differenz zu dem Schadenersatz, den der ausländische Versicherer (nach den dortigen Regeln) übernimmt, der aber niedriger ist als der Schadenersatz, der in Deutschland fällig wäre.

Spontan fällt mir da der merkantile Minderwert ein, der im Ausland oft nur sehr gering ausfällt oder gar nicht beansprucht werden kann.
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Petra522
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Re: Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von Petra522 »

Ich dachte da gibt es ein EU Gesetz wo dann die Auslandsversicherung mehr zahlen muss.
Die deutsche Versicherung zahlt die Differenz? Das lohnt sich für die? Der Mehrbeitrag ist ja gerade mal 10 Euro im Jahr für die Auslandsschadenschutzversicherung, die Differenz kann aber tausende Euro sein.
Evariste
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Re: Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von Evariste »

Petra522 hat geschrieben: 24.07.20, 16:47 Die deutsche Versicherung zahlt die Differenz? Das lohnt sich für die? Der Mehrbeitrag ist ja gerade mal 10 Euro im Jahr für die Auslandsschadenschutzversicherung, die Differenz kann aber tausende Euro sein.
Ja genau, das ist das Prinzip der Versicherung. Viele zahlen ein, damit ein paar, die es tatsächlich erwischt, dann Geld bekommen. :D
FM
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Re: Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von FM »

Petra522 hat geschrieben: 24.07.20, 16:47 Ich dachte da gibt es ein EU Gesetz wo dann die Auslandsversicherung mehr zahlen muss.
Meines Wissens ist Kfz-Versicherung immer noch Sache der Mitgliedsstaaten, aber auch wenn es das geben sollte: die EU umfasst nur 27 von etwa 50 Staaten in Europa. Dass jemand mit einem in Deutschland zugelassenen Auto nach England, in die Schweiz oder nach Bosnien fährt, kommt schon vor.
Petra522
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Re: Auslandsschadenschutzversicherung

Beitrag von Petra522 »

Konkreter Fall. Unfall im Ausland. Werkstatt sagte kostet 1500 Euro. Ausländische Versicherung des Verursachers sagte, sie zahlen nur 900 Euro, den vollen Reparaturpreis zahlen sie nur wenn Rechnung vorgelegen wird. Ist da so Rechtens. Auslandsschadenschutzversicherung bei der deutschen Versicherung beantragt, die zahlten den Werkstattkostenvoranschlag. Jetzt meldet sich die deutsche Versicherung und möchte den Nachweiss, dass sie mir die 1500 gezahlt haben, die ausländische Versicherung möchte den Nachweis.
Daraus kann man schliessen, dass es für die ausländische Versicherung so ist, als ob die deutsche Versicherung der geschädigte ist und deren tatsächliche Kosten zahlt. Irgendwie komisch, vermutlich ist das rechtlich so geregelt, oder hat jemand da genauere Informationen? Mich wundert nur, dass die ausländische, die deutsche Versicherung als Geschädigten akzeptieren.
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