Fehler GRV

Moderator: FDR-Team

MarkusToe
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Fehler GRV

Beitrag von MarkusToe »

GRV erstellt 2 Bescheide die signifikant voneinander abweichen, Erstellt am gleichen Tag...
Der Arbeitnehmer braucht einen Bescheid für den AG um zusätzliche Beiträge steuerlich günstiger an GRV überweisen zu können.

Muss die GRV für die nicht erhaltene Steuerersparnis haften wenn sie es nicht schafft innerhalb von 9 Monaten einen korrekten Bescheid zu erstellen?
Gaia
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Re: Fehler GRV

Beitrag von Gaia »

MarkusToe hat geschrieben: 24.09.20, 10:37 GRV erstellt 2 Bescheide die signifikant voneinander abweichen, Erstellt am gleichen Tag...
Meine erste Frage in solchen Fällen ist ja immer: was hat das Telefonat ergeben, in dem man sich wegen dieses Vorfalles erkundigt hat?
Der Arbeitnehmer braucht einen Bescheid für den AG um zusätzliche Beiträge steuerlich günstiger an GRV überweisen zu können.
Der MA braucht keinen 'Bescheid'. Der MA braucht eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung.
Muss die GRV für die nicht erhaltene Steuerersparnis haften wenn sie es nicht schafft innerhalb von 9 Monaten einen korrekten Bescheid zu erstellen?
Wie gesagt: nix Bescheid. Klagen kann man natürlich, die Chancen wird ein Fachanwalt beurteilen können. Der wird allerdings sicher u.a. auch fragen, woher der MA weiß, daß der 'Bescheid' nicht korrekt ist.
MarkusToe
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Re: Fehler GRV

Beitrag von MarkusToe »

ist offensichtlich, hat der MA der GRV am Telefon auch zugegeben...

einmal wurden xxxx eur Rente zum Jahr 2030 genannt und dann xxxx+70€ zum Jahr 2026 (was laut vorhandenen Rentenpunkten stimmen sollte)
Old Piper
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Re: Fehler GRV

Beitrag von Old Piper »

70,- € Differenz bei einem 4 Jahre späteren Rentenbeginn halten Sie für signifikant? Das ist es definitiv nicht, und offensichtlich ist da schon mal gar nichts - was natürlich nicht ausschließt, dass eine der Berechnungen oder sogar beide einen Fehler enthalten.

Aber zur eigentlichen Frage: Theoretisch wäre natürlich ein Amtshaftunbgsanspruch denkbar, allerdings dürfte das am Nachweis der Schuldhaftigkeit oder zumindest groben Fahrlässigkeit der Behörde scheitern.
MfG
Old Piper
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Gaia
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Re: Fehler GRV

Beitrag von Gaia »

MarkusToe hat geschrieben: 25.09.20, 09:11 ist offensichtlich, hat der MA der GRV am Telefon auch zugegeben...

einmal wurden xxxx eur Rente zum Jahr 2030 genannt und dann xxxx+70€ zum Jahr 2026 (was laut vorhandenen Rentenpunkten stimmen sollte)
Wow. 70 € ! Das sind ja Abgründe, die sich da auftun.

Wo genau ist jetzt das Problem? Was hat der Mitarbeiter denn gesagt, wann er eine neue und dann hoffentlich richtige Auskunft erstellen oder veranlassen will? Und welche Angaben fehlen dem AG für die gewünschte Überweisung? Oder sollen mehrerere tausend Euro auf einmal gezahlt werden und man benötigt die konkrete Summe?
FM
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Re: Fehler GRV

Beitrag von FM »

Die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung wurde m.W. in den 90er Jahren abgeschafft.

In den Mitteilungen zur künftigen Rentenhöhe betont die DRV eigentlich immer, dass dies keine verbindlichen Angaben sind.
Old Piper
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Re: Fehler GRV

Beitrag von Old Piper »

FM hat geschrieben: 25.09.20, 18:57In den Mitteilungen zur künftigen Rentenhöhe ...
Hier handelt es sich aber offenbar um eine "Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme". Da wird ein konkreter Betrag genannt, den man einzahlen kann um den Rentenabschlag auszugleichen. Das ist schon rechtsverbindlich
MfG
Old Piper
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MarkusToe
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Re: Fehler GRV

Beitrag von MarkusToe »

@Gaia, sorry nicht richtig gelesen...

Da sind ein paar Jahre dazwischen....
Das wären wenn der 2030 Betrag richtig wäre fast 400 Euro pro Monat..... Gesamtunterschied....
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