Regress..

Moderator: FDR-Team

wildente
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Regress..

Beitrag von wildente »

.. Blöde Frage..
Gehen wir mal davon aus..
Das jemand bei mir einen Einbruch begeht..
Versicherung bezahlt auch direkt.
'holt diese das Geld vom Einbrecher zurück,
wenn dieser verurteilt wird....!
ktown
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Re: Regress..

Beitrag von ktown »

Es ist das Risiko der Versicherung ob es sich diese Kosten in Form eines Regressanspruches vom Täter zurückholt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Blanker Hans
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Re: Regress..

Beitrag von Blanker Hans »

Hallo,

mir ist nicht ganz klar worauf Ihre Frag zielt. Natürlich ist jedem Versicherer daran gelegen einen Regress gegen den Verursacher bzw. in diesem Fall Täter vorzunehmen. In aller Regel handelt es sich aber bei den Tätern um einen Personenkreis bei denen eher wenig zu holen ist. Von daher wird das eher eine Nullnummer.

Sollte Ihre Frage in die Richtung gehen, was passiert wenn Stehlgut wieder auftaucht, was durchaus vorkommt, ist die Sache einfach geregelt.

Sofern der Versicherungsnehmer Stehlgut zurück erhält, muss er dies dem Versicherer melden. Entweder zahlt er dann anteilig entsprechend dem erhaltenen Stehlgut zurück oder er behält die Entschädigung aber das Stehlgut geht dann in das Eigentum des Versicherers über.

Beste Grüße
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