Wenn ein Autounfall im Ausland geschehen ist, kann man pauschal Rechtsverfolgungskosten bei der Versicherung geltend machen? Versicherung ist in Deutschland. Wenn ja wie hoch. Hab mir zwar keinen Anwalt geholt, aber über die Gesetze usw. Informiert, vor allem gelten ja in einem anderen Land andere Gesetze.
Was kann man da pauschal pro Stunde berechnen?
Auch wurden inzwischen mit der Versicherung an die 20 Briefe gewechselt, was kann man da pro Brief berechnen? Für jeden Brief musste ich mich erst schlau machen.
Danke
Rechtsverfolgungskosten pauschal abrechnen?
Moderator: FDR-Team
Re: Rechtsverfolgungskosten pauschal abrechnen?
Siehe Versicherungsbedingungen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eigener Zeitaufwand bezahlt wird, dürfte aber sehr nahe bei Null liegen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eigener Zeitaufwand bezahlt wird, dürfte aber sehr nahe bei Null liegen.
Re: Rechtsverfolgungskosten pauschal abrechnen?
Wieso andere Gesetze? Es ist doch eine deutsche Versicherung und ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug auch in Deutschland zugelassen ist und der Versicherungsnehmer auch Deutscher ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Rechtsverfolgungskosten pauschal abrechnen?
Naja ist nicht so einfach, die eigene Versicherung wurde lediglich mit der Schadensregulierung beauftragt, der Verursacher ist im Ausland versichert.
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