Verjährung von Ansprüchen aus der Rechtschutzversicherung

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Franky
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Verjährung von Ansprüchen aus der Rechtschutzversicherung

Beitrag von Franky »

Ende 2019 wurde der Rechtschutzversicherung vorsorglich ein Schaden gemeldet, der im Juni 2018 entstand. Die RSV hatte diese Meldung bestätigt und zum geschilderten Fall Rückfragen gestellt, diese hat der VN aber nicht beantwortet, weil er es sich noch überlegen wollte ob er sich rechtlichen Beistand holen möchte. Eine Deckungszusage wurde bisher nicht explizit erteilt.

Im Juni 2021 läuft die 3 jährige Klagefrist ab. Da der VN seit vielen Jahren gegen den gleichen Gegner in einem ähnlich gelagerten Fall bereits prozessiert, und die neuerlerliche Klage nur nötig wird, wenn der VN im laufenden Verfahren unterliegt, wird erwägt den Gegner zu bitten, eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben, was in beiderseitigem Kosteninteresse wäre.

Was passiert, wenn die RSV den Vertrag mit 1 Monat Frist kündigt, etwa weil im laufenden Jahr zusätzlich zwei neue Rechtschutzfälle entstehen.

Der 2019 gemeldete Schaden aus 2018 dürfte dann weiter gedeckt sein, auch wenn die Deckungszusage noch nicht erfolgte, da die rückbestätigte Schadensmeldung ausreicht, oder?

Wann verjähren die Ansprüche auf Versicherungsschutz aus der RSV allgemein? Wie wirkt sich eine Hemmung der Verjährung des Streitfalls aus 2018 aus?