Widersprüchliche Infos? Verjährung von Falschangaben

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Silk93
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Widersprüchliche Infos? Verjährung von Falschangaben

Beitrag von Silk93 »

Hi!

Ich habe auf juraforum.de einen Beitrag gefunden, der mich sehr verwirrt. Es geht um die eventuelle Verjährung von Falschangaben bzgl. der gesundheitlichen Vorgeschichte beim Antrag einer BU-Versicherung. Im Beitrag (https://www.juraforum.de/ratgeber/versi ... rsicherung) heißt es:

"Dabei haben dutzende Fälle gezeigt, dass die Versicherung gute Chancen hat der Zahlung zu entgehen, wenn eine behandelte Vorerkrankung vorliegt, welche verschwiegen wurde und in keinem Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis steht."

Ich verstehe das so, dass eine Falschangabe nach 10 Jahren nur noch relevant ist, wenn die verschwiegene Vorerkrankung nichts mit der Ursache der Berufsunfähigkeit zu tun hat.
Ich ziehe den (evtl. falschen?) Umkehrschluss, dass die verschwiegene Vorerkrankung irrelevant ist, wenn sie zur Ursache der Berufsunfähigkeit beiträgt.

Beispiel: Ich schließe morgen eine Versicherung ab und verschweige dabei, dass ich mir gestern ein Bein gebrochen habe.

Fall a) In 11 Jahren werde ich berufsunfähig wegen psychischer Beschwerden. Nach dem Zitat hat die Versicherungsgesellschaft gute Chancen bei der Anfechtung, da eine behandelte Vorerkrankung vorliegt, welche verschwiegen wurde und in keinem Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis steht.

Fall b) In 11 Jahren werde ich berufsunfähig wegen Komplikationen mit dem gebrochenen Bein. Nach meinem Umkehrschluss hätte die Versicherungsgesellschaft schlechtere Chancen, da zwar eine behandelte Vorerkrankung vorliegt, welche verschwiegen wurde, diese aber im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis (Komplikationen mit dem gebrochenen Bein) steht.

Das scheint aus meiner Sicht nicht sehr sinnvoll, also muss ich dabei etwas falsch verstanden haben?
Ich würde doch viel eher etwas verschweigen, wenn ich befürchte, das könnte zur Ablehnung meines Antrags führen.
Nach meinem o. g. Verständnis könnte die Versicherung die Zahlung anfechten, wenn ich einen Routine-Zahnarzttermin nicht angegeben habe, solange die Ursache der Berufsunfähigkeit in keinem Zusammenhangf mit den Zähnen steht?

Dieser Link (https://www.berufsunfaehigkeitsversiche ... aeuschung/) scheint mein Verständnis zu bestätigen.
Hier (https://www.anwalt.de/rechtstipps/argli ... 95962.html) steht m. E. ausdrücklich nichts von irgendwelchen Bedigungen, sondern einfach nur, dass nach 10 Jahren Falschangaben irrelevant sind.

Kann das denn so stimmen?

LG