Hallo,
folgende Situation:
Frau W stirbt plötzlich und unerwartet. Natürlich beginnt ihr Witwer Herrr W. alsbald damit, Versicherungen und Verträge vom Namen der Verstorbenen auf seinen Namen zu ändern bzw überflüssige Sachen zu kündigen, wenn er selbst davon nichts mehr hat. Im vorliegenden Fall u.a. auch eine Zahnzusatzversicherung auf den Namen seiner verstorbenen Frau. Doch die Versicherung stellt sich quer und verlangt unbedingt die Vorlage eines Erbscheins. Nun, das würde ich durchaus verstehen, wenn es sich um eine Versicherung handelt, die z.B. bei Kündigung irgendwelche Beiträge zurückerstattet, um nicht Geld an eine womöglich unberechtigte Person auszuzahlen. Im vorliegenden Fall trifft das aber nicht zu. Hat die Versicherung das Recht, zur Kündigung des Vertrages einen Erbschein zu verlangen oder muss sie sich z.B. mit der Vorlage des Totenscheins begnügen ?
Darf Versicherung für Kündigung Erbschein verlangen ?
Moderator: FDR-Team
Re: Darf Versicherung für Kündigung Erbschein verlangen ?
M.E. ist der angezeigte und durch Totenschein nachgewiesene Umstand, dass die Versicherte ihre Zahnzusatzversicherung nie mehr benötigen wird, zunächst mal ausreichend, um keine weiteren Beiträge mehr zu erheben.
Re: Darf Versicherung für Kündigung Erbschein verlangen ?
Die Frage wäre, muss man überhaupt kündigen?
Der Erbe erbt zwar auch Schulden, die Versicherungsbeiträge für die Zeit bis zum Tod muss er also noch bezahlen, falls noch offen. Aber Forderungen die (wenn überhaupt) erst nach dem Tod entstanden sind?
Ob eine Zahnzusatzversicherung automatisch mit dem Tod endet (was wahrscheinlich ist), müsste man entweder im Versicherungsvertragsgesetz oder in den Vertragsbedingungen finden können.
Der Erbe erbt zwar auch Schulden, die Versicherungsbeiträge für die Zeit bis zum Tod muss er also noch bezahlen, falls noch offen. Aber Forderungen die (wenn überhaupt) erst nach dem Tod entstanden sind?
Ob eine Zahnzusatzversicherung automatisch mit dem Tod endet (was wahrscheinlich ist), müsste man entweder im Versicherungsvertragsgesetz oder in den Vertragsbedingungen finden können.
Re: Darf Versicherung für Kündigung Erbschein verlangen ?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine höchstpersönliche Versicherung. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers entfällt das versicherte Risiko, so dass die Versicherung dadurch automatisch endet. Aus diesem Grund reicht die Vorlage einer Sterbeurkunde aus.
Sollten nach dem Tod der Versicherungsnehmerin noch Beiträge bezahlt worden sein, so besteht ein Erstattungsanspruch. Für das Geltendmachen so eines Erstattungsanspruches darf die Versicherung allerdings die Vorlage eines Erbscheines verlangen.
Sollten nach dem Tod der Versicherungsnehmerin noch Beiträge bezahlt worden sein, so besteht ein Erstattungsanspruch. Für das Geltendmachen so eines Erstattungsanspruches darf die Versicherung allerdings die Vorlage eines Erbscheines verlangen.
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