Unwetter im Juli - Elementarschaden

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seefussballer
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Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von seefussballer »

Frau A's Haus erleidet beim Unwetter am 14./15.07. einen Elementarschaden, das Kellergeschoß betreffend. Am 23.08. erscheint ein von der Versicherung beauftragter, externer Gutachter. Sinngemäß sagt er, in etwa sechs Wochen erhalte die Versicherung und die versicherte Frau A seinen Bericht. Am 04.11. stellt eine von der Versicherung vermittelte Fachfirma für Brand-und Wasserschadensanierung Trocknungsgeräte auf, am 25.11. ist die technische Trocknung erledigt. Die gleiche Firma erstellt ein Wiederherstellungsangebot für die Versicherung, welches diese dem externen Gutachter anscheinend zur Prüfung vorlegt. Laut Anruf der Fachfirma zweifelt der Sachverständige deren Angebot an. Die versicherte Frau A möge nochmal Bilder nachreichen.

Frau A hat bisher weder den Bericht des Gutachters bezüglich des Schaden aus Juli, noch das Wiederherstellungsangebot und auch die Anzweifelungen des Gutachters dazu erhalten. Nun soll Sie ins blaue hinein auch nochmal Schadensbilder einreichen, obwohl dies bereits der Gutachter und die Fachfirma gemacht haben.

Hat Frau A nicht das Recht, den Bericht des Gutachters, das Wiederherstellungsangebot und die Anzweifelungen des Gutachters zur Kenntnis zu erhalten? Sie kann ansonsten ja auch gar nicht überprüfen ob alle Schäden dokumentiert sind, und vor allem was der Gutachter aus welchem Grund in Frage stellt.

Und im Hinblick auf das Wiedrherstellungsangebot könnte Sie dann ja auch entscheiden, ob sie teilweise fiktiv abrechnen möchte.

Wie ist die Rechtslage?
Blanker Hans
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Re: Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von Blanker Hans »

Hallo,

der Versicherer ist nicht verpflichtet das Gutachten heraus zu geben. Grundsätzlich sollte man aber das geprüfte Angebot vom Sachverständigen erhalten, darauf sind dann auch eventuelle Kürzungen vermerkt.

Es kommt durchaus vor das ein Angebot Positionen enthält welche, ggf. nicht oder nur in Teilen schadenbedingt sind, das kommt hin und wieder vor. Möglicherweise wurde ja auch bei der Demontage manches erst sichtbar, so das hier weitere Bilder und Erklärungen notwendig sind.

Beste Grüße
Speedy-Conzales
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Re: Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von Speedy-Conzales »

ganz unabhängig davon gibt es auch Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmer an der Schadenfeststellung.
So kann der Versicherer durchaus auch nachträglich noch Unterlagen (Bilder) anfordern.

Zudem wird der Gutachter nicht nur einen Fall auf dem Tisch haben und evtl. nicht gerade "um die Ecke" sitzen. Frau A wird auch nicht die einzige Geschädigte sein, also ruhig mal etwas "mitarbeiten"
seefussballer
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Re: Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von seefussballer »

Frau A hat überhaupt kein Problem damit, irgendwelchen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Sie hat aber ja gar keine Aufforderung des Gutachters oder der Versicherung diesbezüglich bekommen.

Es geht sich darum, das sie überhaupt gar nichts des Sachverhaltes nachvollziehen kann, da sie bisher weder den Bericht des Gutachters, das Wiederherstellungsangebot und die Anzweifelungen des Gutachters zur Kenntnis erhalten hat! Sie kann daher gar nicht überprüfen ob alle Schäden dokumentiert sind, und vor allem was der Gutachter aus welchem Grund in Frage stellt.

Und im Hinblick auf das Wiederherstellungsangebot könnte Sie dann ja auch entscheiden, ob sie teilweise fiktiv abrechnen möchte.

Wieso bekommt sie nichts dergleichen zur Kenntnis?

Wie ist die Rechtslage?
FM
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Re: Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von FM »

Was die Versicherung leisten muss, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Ob dazu auch die Vorlage von Gutachten im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zählt, muss man eben nachsehen.

Ganz allgemein gilt: die eine Partei muss der anderen Partei ihre Beweismittel nicht schon vor dem Verfahren alle mitteilen oder gar vorlegen. Und das Gutachten hat offenbar die Versicherung bezahlt. Der Versicherte kann natürlich seinerseits auch einen Gutachter beauftragen (was ohnehin sinnvoll ist - sehr wahrscheinlich beauftragt die Versicherung nicht Gutachter, die eher zu ihrem Nachteil handeln, und die Stammgutachter der Versicherung möchten natürlich auch viele Folgeaufträge von ihr erhalten).
seefussballer
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Re: Unwetter im Juli - Elementarschaden

Beitrag von seefussballer »

Ein Vertreter der Wiederherstellungsfirma hat der Versicherung seine Verwunderung über die Kürzungen des externen Gutachters mitgeteilt. Ein Sachbearbeiter der Versicherung war nun bei Frau A zur erneuten Besichtigung der Schäden. Er hat sich über die Kürzungen des externen sehr gewundert, sich entschuldigt und der Wiederherstellungsfirma grünes Licht gegeben.
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