Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
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Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall für die private Haftpflichtversicherung:
Hund zerkratzt Holztreppe
Geschädigter lässt Kostenvoranschlag von Schreiner erstellen. Dieser berechnet den best Case - Minimalkorrektur, verweist aber im KV darauf hin, dass deutlich höhere Kosten möglich sind, sofern durch tiefe Kratzer der Komplettabbau, Abschliff und Beizung der Treppe erfolgen muss.
Dies könne man aktuell aber nicht sagen, da zum aktuellen Zeitpunkt ohne erste Tätigkeiten nicht ersichtlich ist, ob die Minimalreparatur ausreicht.
Die Versicherung will lediglich die Kosten der Minimalreparatur zahlen.
Der Geschädigte fordert ein Gutachten an - beauftragt von der Versicherung.
Die Versicherung informiert den Geschädigten darüber, dass der genannte Reparaturwert, also die Minimalreparatur, angemessen ist.
Demnach will die Versicherung weiterhin nur diesen Wert auszahlen.
Frage:
Kann der Geschädigte auf Kosten der Versicherung ein Gegengutachten beauftragen oder muss der Geschädigte der Versicherung zustimmen?
Danke für alle Hinweise und Tips.
Hutzi
folgender fiktiver Fall für die private Haftpflichtversicherung:
Hund zerkratzt Holztreppe
Geschädigter lässt Kostenvoranschlag von Schreiner erstellen. Dieser berechnet den best Case - Minimalkorrektur, verweist aber im KV darauf hin, dass deutlich höhere Kosten möglich sind, sofern durch tiefe Kratzer der Komplettabbau, Abschliff und Beizung der Treppe erfolgen muss.
Dies könne man aktuell aber nicht sagen, da zum aktuellen Zeitpunkt ohne erste Tätigkeiten nicht ersichtlich ist, ob die Minimalreparatur ausreicht.
Die Versicherung will lediglich die Kosten der Minimalreparatur zahlen.
Der Geschädigte fordert ein Gutachten an - beauftragt von der Versicherung.
Die Versicherung informiert den Geschädigten darüber, dass der genannte Reparaturwert, also die Minimalreparatur, angemessen ist.
Demnach will die Versicherung weiterhin nur diesen Wert auszahlen.
Frage:
Kann der Geschädigte auf Kosten der Versicherung ein Gegengutachten beauftragen oder muss der Geschädigte der Versicherung zustimmen?
Danke für alle Hinweise und Tips.
Hutzi
Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Er muss dem nicht zustimmen. Er bekommt halt derzeit nur das, was die Versicherung frei gibt. Will er mehr, muss er Geld in die Hand nehmen und klagen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Könnte davon abhängen, was das Ergebnis des Gutachtens ist. Es könnte auch sein: die angebotene Summe reicht völlig aus, es gab gar keinen Grund das zu bezweifeln.
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Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Hallo,
wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe sehe ich kein echtes Problem. Der Handwerker sagt, er muss diverse Arbeiten zum Preis X ausführen,. Möglicherweise sind weitere Arbeiten dann noch notwendig. Ob dem so ist oder auch nicht kann der vom Geschädigten selbst beauftragte Fachmann zum noch nicht sagen.
Warum soll der Versicherer zum jetzigen Zeitpunkt, über die bislang vorliegenden Kosten X hinaus eine Zusage erteilen, wenn die Notwendigkeit bislang nicht klar ist? Unabhängig davon sollte man beachten, das bei einer grundlegenden Überarbeitung der Holztreppe, abhängig vom Alter und Gesamtzustand, ein entsprechender Zeitwertabzug in Betracht kommt.
Beste Grüße
wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe sehe ich kein echtes Problem. Der Handwerker sagt, er muss diverse Arbeiten zum Preis X ausführen,. Möglicherweise sind weitere Arbeiten dann noch notwendig. Ob dem so ist oder auch nicht kann der vom Geschädigten selbst beauftragte Fachmann zum noch nicht sagen.
Warum soll der Versicherer zum jetzigen Zeitpunkt, über die bislang vorliegenden Kosten X hinaus eine Zusage erteilen, wenn die Notwendigkeit bislang nicht klar ist? Unabhängig davon sollte man beachten, das bei einer grundlegenden Überarbeitung der Holztreppe, abhängig vom Alter und Gesamtzustand, ein entsprechender Zeitwertabzug in Betracht kommt.
Beste Grüße
Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Da lässt man den Handwerker seine Arbeit beginnen, bis er sagen kann, was Sache ist.hutzenduddel hat geschrieben: ↑21.01.22, 15:14 Geschädigter lässt Kostenvoranschlag von Schreiner erstellen. Dieser berechnet den best Case - Minimalkorrektur, verweist aber im KV darauf hin, dass deutlich höhere Kosten möglich sind, sofern durch tiefe Kratzer der Komplettabbau, Abschliff und Beizung der Treppe erfolgen muss.
Dies könne man aktuell aber nicht sagen, da zum aktuellen Zeitpunkt ohne erste Tätigkeiten nicht ersichtlich ist, ob die Minimalreparatur ausreicht.
Dann ggf. wieder einen Gutachter anfordern oder selbst beauftragen.
Risiko:
Wenn dann die Versicherung auf Zeit spielt, kann da eine lange Zeit "Baustelle" sein!
Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Naja. Primär muss der Geschädigte eh erstmal den Handwerker bezahlen. Von diesem Betrag wird der Zeitwert ermittelt. Dieser muss durch den Hundehalter bezahlt werden. Einen Teil davon übernimmt dann die Haftpflicht.
Für den Geschädigten ist es letztlich schnuppe wieviel die Haftpflicht übernimmt.
Für den Geschädigten ist es letztlich schnuppe wieviel die Haftpflicht übernimmt.
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Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Wieso sollte die Versicherung trotz des -vom Geschädigten- vorgelegten Kostenvoranschlags Kosten für ein Gegengutachten übernehmen????
Wenn der Geschädigte mit dem Kostenvoranschlag nicht zufrieden ist/war, wieso hat er das Angebot überhaupt der Versicherung vorgelegt?
Die Versicherung wird nur dann Interesse an einem Gegengutachten haben, falls der Kostenvoranschlag weit zu hoch war - und dann aber auch nur den niedrigeren Wert an den Geschädigten auszahlen.
Wenn der Geschädigte mit dem Kostenvoranschlag nicht zufrieden ist/war, wieso hat er das Angebot überhaupt der Versicherung vorgelegt?
Die Versicherung wird nur dann Interesse an einem Gegengutachten haben, falls der Kostenvoranschlag weit zu hoch war - und dann aber auch nur den niedrigeren Wert an den Geschädigten auszahlen.
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Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Sorry, aber da gehe ich nicht mit.ktown hat geschrieben: ↑23.01.22, 17:04 Primär muss der Geschädigte eh erstmal den Handwerker bezahlen. Von diesem Betrag wird der Zeitwert ermittelt. Dieser muss durch den Hundehalter bezahlt werden. Einen Teil davon übernimmt dann die Haftpflicht.
Für den Geschädigten ist es letztlich schnuppe wieviel die Haftpflicht übernimmt.
Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, ist es für den Geschädigten gerade nicht "schnuppe", wieviel die Haftpflicht übernimmt, da diese auch einen passiven Rechtsschutz bietet und unberechtigte Forderungen des Geschädigten abwehrt. Schadensersatz definiert sich nach §§823 – 853 wie folgt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Nach § 249 Abs. 1 BGB hat derjenige „der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Der Schädiger ist also dazu verpflichtet, den Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederherzustellen, also z.B. eine beschädigte Sache zu reparieren oder eine abhanden gekommene Sache gleichwertig wieder zu beschaffen. Der entstandene Schaden ist der Zeitwert (Reparatur-/Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert abzügl. Alter und Abnutzung; siehe regelmäßig z.B. in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung). Diesen Zeitwertschaden übernimmt auch der Haftpflichtversicherer - und nicht nur einen Teil davon.
Re: Schaden an Treppe - Kosten für Gegengutachten
Und was ist dann daran
Für den Geschädigten ist es doch vollkommen schnuppe ob er den Schaden vom Verursacher ersetzt bekommt oder von dessen Versicherung. Er müsste maximal seine Schadenersatzforderung einklagen.
falsch?
Für den Geschädigten ist es doch vollkommen schnuppe ob er den Schaden vom Verursacher ersetzt bekommt oder von dessen Versicherung. Er müsste maximal seine Schadenersatzforderung einklagen.
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