Wann entfällt Haus und Grundversicherung
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Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Hallo,
wenn z.B. die Nachbarin B einen Gartenzaun hat, welche sehr stark zu einer anderen Nachbarin X fällt und X mittlerweile mehrfach B aufgefordert hat den Zaun zu reparieren. Könnte hier der Versicherungsschutz von B entfallen, da die Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen ist ?
wenn z.B. die Nachbarin B einen Gartenzaun hat, welche sehr stark zu einer anderen Nachbarin X fällt und X mittlerweile mehrfach B aufgefordert hat den Zaun zu reparieren. Könnte hier der Versicherungsschutz von B entfallen, da die Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen ist ?
Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Wenn grob fahrlässig gehandelt (oder nicht gehandelt) und deswegen ein Schaden verursacht wird, zahlen Versicherungen in den wenigsten Fällen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Haftpflichtversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit.ktown hat geschrieben:Wenn grob fahrlässig gehandelt (oder nicht gehandelt) und deswegen ein Schaden verursacht wird, zahlen Versicherungen in den wenigsten Fällen.
Es könnte aber passieren, dass die Versicherung dem Geschädigten ein erhebliches Mitverschulden attestiert, wenn ihm durch so einen Zaun ein Schaden entsteht.
Die "Gefahr" für B ist eher, dass X einen Anwalt einschaltet und/oder Sicherungsmaßnahmen vornimmt, deren Kosten dann von B übernommen werden müssen. Das könnte für B am Ende deutlich teurer werden als die Reparatur des Zaunes, zu der B ja nach so einem Vorgehen des X immer noch verpflichtet wäre.
Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Aha. Wenn ich also erkenne, dass am Nachbargebäude sich die Fassade löst und droht auf mein Grundstück und somit auf mein, direkt an der Grenze erstellten Carport zu fallen, dann darf ich, wie sagen sie, Sicherungsmaßnahmen durchführen lassen.
Also ich würde als dann Betroffener X mich fragen: Was machen sie auf meinem Grundstück und wer hat ihnen erlaubt Hand an meine Fassade zu legen?
Zurück zum Zaun. Den Zaun darf man für Sicherungsmaßnahmen meines Erachtens nur anfassen, wenn er direkt auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht. Steht er direkt auf der Grenze ist es sogar seine Pflicht, weil dann eh beide zum Unterhalt verpflichtet sind.
Also ich würde als dann Betroffener X mich fragen: Was machen sie auf meinem Grundstück und wer hat ihnen erlaubt Hand an meine Fassade zu legen?
Zurück zum Zaun. Den Zaun darf man für Sicherungsmaßnahmen meines Erachtens nur anfassen, wenn er direkt auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht. Steht er direkt auf der Grenze ist es sogar seine Pflicht, weil dann eh beide zum Unterhalt verpflichtet sind.
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Sicherungsmaßnahmen dürfen Sie natürlich nur auf Ihrem eigenen Grundstück durchführen. In dem von Ihnen geschilderten Fall käme z.B. ein Netz/Gitter/wasauchimmer infrage, das Ihren Carport vor herabfallenden Fassadenteilen schützt.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Soso. Ich muss also auf meinem Grundstücksicherungsmaßnahmen durchführen, wenn ich erkenne, dass der Baum des Nachbarn gefährlich wackelt. Welche Sicherungsmaßnahmen muss ich selbst durchführen, wenn vom Nachbargrundstück ein Felssturz droht? Wo fangen diese notwendigen Maßnahmen an und wo hören sie auf?
Wer legt eigentlich fest, ob meine Panik berechtigt ist und deswegen Nachbar X die Kosten meiner Sicherungsmaßnahmen bezahlen muss?
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Du verdrehst gerade etwas den Sachverhalt. Jetzt wieder zurück zum Zaun. Es ist ja ein entscheidender Unterschied für mich, ob der Nachbar schriftlich aufgefordert wurde Instandhaltungsmassnahmen durchzuführen oder ob ein Hauswand oder Baum plötzlich umfällt. Der Zaun ist zu 98% auf dem Grundstück des Nachbarens. Die 2% könnten aufgrund von einer gerade Ziehungen o.ä. versehentlich auf B Grundstück sein.ktown hat geschrieben: ↑23.01.23, 08:11 Soso. Ich muss also auf meinem Grundstücksicherungsmaßnahmen durchführen, wenn ich erkenne, dass der Baum des Nachbarn gefährlich wackelt. Welche Sicherungsmaßnahmen muss ich selbst durchführen, wenn vom Nachbargrundstück ein Felssturz droht? Wo fangen diese notwendigen Maßnahmen an und wo hören sie auf?
Wer legt eigentlich fest, ob meine Panik berechtigt ist und deswegen Nachbar X die Kosten meiner Sicherungsmaßnahmen bezahlen muss?
Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Nö ich beziehe nur Position zu dieser Aussage
Für Nachbar X macht das absolut keinen Unterschied. In allen Fällen steht im ein Schadenersatz zu. Für Nachbar B kann es, wie hambre ja ausführte, dazu führen, dass seine Versicherung eventuell zahlt.Michelmeier hat geschrieben: ↑23.01.23, 09:17 Es ist ja ein entscheidender Unterschied für mich, ob der Nachbar schriftlich aufgefordert wurde Instandhaltungsmassnahmen durchzuführen oder ob ein Hauswand oder Baum plötzlich umfällt.
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Was ist, wenn B Sozialleistungen bekommt ? Dann bleibt doch X quasi auf den Kosten hängen ?
Vielen Dank
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Wir reden von einem Gartenzaun. Aus Holz? Wie hoch ist der?
Und welche Kosten? Wo könnte der Zaun denn drauf fallen wenn er sich nicht mehr halten kann? Erde? Blumen?
Wenn X bekannt ist dass der Zaun zeitnah auf X´s Grundstück fallen könnte hat er/sie auch eine Schadensminderungspflicht. Also die 1000 Jahre alte Buddha-Statue sollte X dann schon nicht direkt hinter dem Zaun auf einen Sockel stellen.
Und welche Kosten? Wo könnte der Zaun denn drauf fallen wenn er sich nicht mehr halten kann? Erde? Blumen?
Wenn X bekannt ist dass der Zaun zeitnah auf X´s Grundstück fallen könnte hat er/sie auch eine Schadensminderungspflicht. Also die 1000 Jahre alte Buddha-Statue sollte X dann schon nicht direkt hinter dem Zaun auf einen Sockel stellen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Das bedeutet dann aber, dass X sein Grundstück nur noch eingeschränkt nutzen könnte, da B seiner Verpflichtungen nicht nach kommt. Der Zaun ist aus massiv Stahl und der Untergrund, naja.lottchen hat geschrieben: ↑23.01.23, 21:00 Wir reden von einem Gartenzaun. Aus Holz? Wie hoch ist der?
Und welche Kosten? Wo könnte der Zaun denn drauf fallen wenn er sich nicht mehr halten kann? Erde? Blumen?
Wenn X bekannt ist dass der Zaun zeitnah auf X´s Grundstück fallen könnte hat er/sie auch eine Schadensminderungspflicht. Also die 1000 Jahre alte Buddha-Statue sollte X dann schon nicht direkt hinter dem Zaun auf einen Sockel stellen.
Bei der Frage geht es aber nur um den Versicherungsschutz
Re: Wann entfällt Haus und Grundversicherung
Je nach genauen Umständen könnte bedingter Vorsatz bei B vorliegen. Dann würde die Versicherung nicht leisten. Wenn "nur" grobe Fahrlässigkeit vorliegt, würde sie aber noch zahlen.Michelmeier hat geschrieben:Bei der Frage geht es aber nur um den Versicherungsschutz
Richtig, wenn X z.B. sein Auto neben den Zaun stellt und der Zaun kippt auf das Auto, dann müsste sich X wohl ein Mitverschulden zurechnen lassen. X hat in so einem Fall jedoch Selbsthilferechte, d.h. er darf alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, mit denen die Gefahr abgewendet werden kann. Die Kosten dafür muss B tragen.Michelmeier hat geschrieben:Das bedeutet dann aber, dass X sein Grundstück nur noch eingeschränkt nutzen könnte
B ist doch Grundstückseigentümer. Im Zweifel lässt X dann eine Zwangshypothek auf das Grundstück von B eintragen. Damit könnte X dann sogar die Zwangsversteigerung veranlassen.Michelmeier hat geschrieben:Was ist, wenn B Sozialleistungen bekommt ? Dann bleibt doch X quasi auf den Kosten hängen ?
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