X hat einen Bußgeldbescheid bekommen gemäß folgender Ordnungswidrigkeit: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.
Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen, wenn der von rechts kommende Fahrer Y die 30 KM eingehalten hätte und auch noch dabei telefoniert hat. Die überhöhte Geschwindigkeit ist zu erklären, da der Reparaturschaden bei X am PKW über 15 T€ lag und der geschädigte PKW Y vermutlich ebenfalls in derselben Höhe. Die unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten können nur darauf zurückzuführen sein, dass der Y mit überhöhter Geschwindigkeit in der 30-Zone fuhr und zudem abgelenkt war, was er zuerst auch zugab, später aber bei der Polizei abstritt. Für die Polizei war X somit der Unfallschuldige.
Ist das korrekt?
30-Zone Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit
Moderator: FDR-Team
Re: 30-Zone Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit
Die Diskussion würde ich eher mit der Versicherung führen für die Frage wer was am Ende zahlt.
Nur weil der andere zu schnell mit Handy am Ohr unterwegs war ist das kein Freibrief ihm die Vorfahrt zu nehmen. Offenbar war die Einschätzung der Polizei das auch ohne Handy bei Tempo 30 der Unfall passiert wäre.
Nur weil der andere zu schnell mit Handy am Ohr unterwegs war ist das kein Freibrief ihm die Vorfahrt zu nehmen. Offenbar war die Einschätzung der Polizei das auch ohne Handy bei Tempo 30 der Unfall passiert wäre.
Re: 30-Zone Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit
Nein. Über die Verteilung der Unfallschuld entscheidet nicht die Polizei. X hat zweifelsohne eine Owi begangen, indem er Y die Vorfahrt genommen hat. Wie schnell Y gewesen sein soll und dass er telefoniert haben soll, ist dabei irrelevant.
Wenn es X gelingen sollte das behauptete Fehlverhalten von Y nachweisen zu können (eher unwahrscheinlich), dann kann Y eine Teilschuld angelastet werden. Die Hauptschuld liegt aber in jedem Fall bei X und ohne Nachweis über das Fehlverhalten von Y liegt die Schuld zu 100% bei X.
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