Hallo.
Eine Person A lebt mir der Tochter alleine zusammen. Lebenspartner B wohnt seit über zwei Jahren in einer anderen Wohnung:
Nun hat A ein Schreiben der Versicherung bekommen, wo B auch was ausfüllen muss. Dieses verweigert B aber. Somit ist das gemeinsame Kind schon seit drei Monaten nicht mehr in der Familienversicherung. Ja A soll jetzt sogar über 900€ an die Versicherung zahlen.
Kann A auf irgend eine Art und Weiße gegen B vorgehen, so das dieser gezwungen wird die Unterlagen auszufüllen?
Problem mit Lebenspartner-Kein Versicherungsschutz mehr
Moderator: FDR-Team
Re: Problem mit Lebenspartner-Kein Versicherungsschutz mehr
Hallo,
um welche Versicherung handelt es sich ?. Wenn es sich um die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, dann muss der Hauptversicherte nicht zwingend mit der Familienversicherung direkt etwas zu tun haben, d.h., wenn das Kind in diesem Falle bei B familienversichert ist, dann genügen die Angaben des Kindes bzw. Person A (Mutter/Vater ?!) um die Familienversicherung weiterhin bestehen zu lassen. Person B. hat da direkt keinen Einfluss, weil die Familienversicherung keine Antragsversicherung in dem Sinne, weil sie nicht durch einen Antrag, sondern per Gesetz beginnt oder endet. Was ist denn so wichtig für die Durchführung der Familienversicherung, dass nur Person B erklären kann ?.
Wie ist eigentlich Person A (Mutter/Vater) krankenversichert ?
Etwas anders verhält sich die Sache, wenn Person B (Vater/Mutter)in der PKV versichert ist - dazu dann ggf. später (nach Rückmeldung) mehr.
Gruss
Czauderna
um welche Versicherung handelt es sich ?. Wenn es sich um die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, dann muss der Hauptversicherte nicht zwingend mit der Familienversicherung direkt etwas zu tun haben, d.h., wenn das Kind in diesem Falle bei B familienversichert ist, dann genügen die Angaben des Kindes bzw. Person A (Mutter/Vater ?!) um die Familienversicherung weiterhin bestehen zu lassen. Person B. hat da direkt keinen Einfluss, weil die Familienversicherung keine Antragsversicherung in dem Sinne, weil sie nicht durch einen Antrag, sondern per Gesetz beginnt oder endet. Was ist denn so wichtig für die Durchführung der Familienversicherung, dass nur Person B erklären kann ?.
Wie ist eigentlich Person A (Mutter/Vater) krankenversichert ?
Etwas anders verhält sich die Sache, wenn Person B (Vater/Mutter)in der PKV versichert ist - dazu dann ggf. später (nach Rückmeldung) mehr.
Gruss
Czauderna
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Re: Problem mit Lebenspartner-Kein Versicherungsschutz mehr
Versicherung mal anrufen?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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