probeabo70 hat geschrieben:Dazu bräuchte man ein Urteil, dass die Versäumnisse beschreibt.
Sehe ich nicht so.
Eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wäre je nach Betrag vor Amts- oder Landgericht zu erheben und natürlich müßte man die Gründe darlegen und Beweis führen. Im Hinblick auf ein Schmerzensgeld wären die Gesundheitsstörungen zu belegen, die eingetreten sind, etwa durch ein Gutachten.
Die überlange Verfahrensdauer wäre ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dieser sieht regelmäßig für Gerichtsverfahren eine zulässige Dauer von etwa einem Jahr pro Instanz als zumutbar an. Ggf. könnte man diese von der ständigen Rechtsprechung entwickelte Norm hier analog auf das interne Verfahren anwenden.