Eine Bekannte wandte sich heute ratsuchend an mich, aber in dieser Materie habe ich keine Erfahrungen und würde mich freuen, wenn hier jemand helfen könnte.
Die Bekannte leidet unter schwerer Migräne, die bekanntermaßen anfallsartig auftritt. Im Schnitt an zwei bis vier Wochentagen leidet sie darunter, an den übrigen Tagen geht es ihr normal. An den Anfallstagen verbringt sie die meiste Zeit im verdunkelten Zimmer oder im Bett, da das die Beschwerden etwas lindert. An solchen Tagen verläßt sie weder ihre Wohnung noch benutzt sie ihr Auto. Da sie bereits Rentnerin ist, besteht auch keine Veranlassung für sie, ausgerechnet an solchen Tagen Auto zu fahren. Gleichwohl lebt sie in einem abgelegenen Bauernhaus, das wegen der Wohnruhe einerseits gut für sie ist, aber eben auch erfordert, mit eigenem Fahrzeug mobil zu sein, um sich zu versorgen. Da sie in ihrer Zeitplanung frei ist, kann sie das an beschwerdefreien Tagen erledigen.
Im Zuge der Überprüfung ihrer Rente wegen Erwerbsminderung (wegen der Migräne) äußerte nun der Rentengutachter, daß ihre Eignung zum Führen eines KFZ zu bezweifeln sei, wenn sie so oft Migräne habe. Die Bekannte macht sich nun größte Sorgen, daß der Gutachter womöglich die Führerscheinstelle informiert und man ihr den Führerschein abnimmt.
Ich habe mir dazu einmal die Anlage 4 zur FeV angeschaut, dort ist Migräne als Krankheit nicht enthalten, allerdings steht in der Vorbemerkung, daß in der Anlage Erkrankungen nicht aufgenommen wurden, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, Heuschnupfen, Asthma oder auch Migräne). Nach der Auslegung des Gutachters könne Migräne den Führerschein kosten, wenn sie regelmäßig beeinträchtigt. Meiner Meinung nach ist das Ganze ein hinterhältiger Versuch, die Rentnerin über das Androhen eines möglichen FS-Entzugs dazu zu bringen, ihre Beschwerden milder oder unvollständig zu äußern und so die Rente nicht mehr leisten zu müssen.
Mal angenommen der Gutachter würde tatsächlich die Führerscheinstelle informieren, was hätte die Betroffene dann zu erwarten? Ich vermute eine Anordung sich einer Begutachtung zu unterziehen, nur was soll die bringen? Hätte sie am Begutachtungstag zufällig keine Migräne, wäre alles okay, hätte sie hingegen welche, wäre sie nicht fahrtüchtig. Aber das ist ja nicht anders als bei Heuschnupfen oder wenn man mal zu tief ins Glas geschaut hätte. Und wer müßte für die Kosten der angeordneten Begutachtung aufkommen und wie hoch sind die so etwa?