Habe rein aus Neugier einige Wissensfragen.
Gibt es eine rechtlich festgelegte Auflistung, an wenn das Einwohnermeldeamt die Daten der gemeldeten Personen (Vor und Nachname, Meldeanschrift etc.) weitergeben darf?
Wie weit kann die bei dem Einwohnermeldeamt gemeldete Person die Weitergabe ihrer Daten unterbinden bzw. an welche Stellen werden die Daten im Einklang mit dem geltenden Gesetz trotzdem immer weitergegeben?
Welche Rolle spielt dabei die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)?