Das verbietet aber nicht die Party an sich sondern schaft nur das Problem, dass man auf dem Weg zur Party einen triften Grund haben muss. Spazieren gehen ist zum Beispiel erlaubt so wie auch diverse andere Gründe.
Ich meine mich zu erinnern in Bayern gab es zu dem Thema schon mal ein Urteil bei dem das Gericht meinte die Regelung wäre allein deshalb in Ordnung weil das von den Gründen her so weit gefasst ist, dass quasi im Ergebnis überhaupt keine "Ausgangssperre" vorliegt. Jeder könne sich einfach irgendwas aus der Nase ziehen und daher gibt es quasi gar kein Ausgangsverbot das man auf Verhältnismäßigkeit prüfen müsse.