§ 48 VwVerfG bei Straßenbeiträgen und Entfall der Beitragssatzung

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Koriander
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Re: § 48 VwVerfG bei Straßenbeiträgen und Entfall der Beitragssatzung

Beitrag von Koriander »

Um mal die Missverständnisse auf der Meta-Ebene zu beseitigen: Ich bin nicht verzweifelt etc., sondern ich versuche einen für mich schwierigen Sachverhalt zu verstehen. Ich denke, es wäre daher wirklich besser, die Diskussion auf die Fachebene zu beschränken und nicht anderen Menschen irgendwelche Motive zu unterstellen, die man dazu erst frei erfindet. Dass hier auch Fragen von Personen gestellt werden (können), die von der Materie überhaupt nichts verstehen, mag für den einen oder anderen schwer nachvollziehbar und offensichtlich auch höchst negativ konnotiert zu sein. Ich finde es aus diesem Grund sehr schade, dass hier Antworten mit der säuerlichen Beilage einer herablassenden Überheblichkeit serviert werden, die ich in diesem Kontext bislang nur von den Vertretern diverser Behörden her kenne, mit denen ich in diesem Zusammenhang leider gezwungenermaßen zu tun hatte.

Aufgrund der geschilderten Fallgeschichte ist doch glasklar, dass für den Fall, dass sich eine behördliche oder gerichtliche Lösung nicht finden lässt, immer noch die Haftpflichtversicherung der ursprünglich beauftragten Anwälte existiert, die für das Nichtvorbringen der entscheidenden Argumente, das nachfolgende Unterliegen im Prozess und den daraus resultierenden Vermögensschaden gerade stehen muss. Für "verzweifelte Suchen" besteht also gar kein Anlass.

Insofern danke ich den Diskussionsteilnehmern ganz herzlich, werde mich aber jetzt verabschieden.
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