Straßenbeitragssatzung nach Umbau geändert

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Sunnyboy_Michael
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Straßenbeitragssatzung nach Umbau geändert

Beitrag von Sunnyboy_Michael »

Hallo,

ich habe folgende aktuelle Fragen:

Eine Gemeinde in Hessen hat 2014 eine Straße grundhaft erneuert. Zum Zeitpunkt dieser Maßnahme existierte eine Straßenbeitragssatzung (STBS).
Nach Abschluss der Maßnahme (der Bauabschnitt, um den es geht, wurde 2014 fertiggestellt) wurde 2015 die STBS 3 mal geändert.

Hierzu meine Fragen:
- wann entsteht die Beitragspflicht? Wenn die Maßnahme abgeschlossen wurde, oder wenn die letzte Rechnung vorliegt? (Dies war scheinbar 2019 der Fall)
- welche STBS ist heranzuziehen? Die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme, oder die zum Zeitpunkt der Abrechnung (08/2020)?
- Darf eine STBS überhaupt geändert werden (mit Erhöhung von Faktoren zur Berechnung), wenn eine Maßnahme noch nicht abgerechnet wurde?

Würde mich über eine Einschätzung zur Rechtslage freuen...
Koriander
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Re: Straßenbeitragssatzung nach Umbau geändert

Beitrag von Koriander »

Erst mal hier zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... E190025556

Insofern muss man schauen, wann z. B. ein Fertigstellungsbeschluss veröffentlicht wurde (und auch, ob er korrekt ist - da wird häufig sehr geschludert). Das Datum des Fertigstellungsbeschlusses ist dabei recht wichtig, auch für die Frage, welche rechtlichen Vorschriften für die Beitragserhebung herangezogen werden sollen.

Die Kommune kann natürlich jederzeit ihre Satzung ändern, das hängt nicht von laufenden Maßnahmen und deren Stadium der Fertigstellung ab.
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