Rundfunkgebühren und Ausländer
Moderator: FDR-Team
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Rundfunkgebühren und Ausländer
Hallo. Ich habe eine Zahlungsaufforderung bekommen. Ich habe mich schon informiert unter welchen Bedingungen man sich befreien lassen kann.
Ich bin Ausländerin (aus einem EU-Land), studiere in DE.
Ich habe keinen Anspruch auf BAföG in Deutschland, auch nicht auf Arbeitslosengeld (in Polen aber schon) oder andere Sozialleistungen.
Ich finde die Tatsache, dass ich mich ohne die Sozialleistungen nicht befreien lassen kann ein klarer Fall von Diskriminierung gegen Ausländer. Es kann ja nicht so sein, dass ich in DE keine Rechte habe aber doch Verpflichtungen, Steuern zu zahlen, die ich übrigens so wie so in Polen zahlen muss, wo ich auch angemeldet bleibe.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie man sich als Ausländer befreien lassen kann oder wo man eine Klage einreichen kann? Ich meine es ernst, bin ziemlich schockiert, dass so was stattfindet.
Wie ist die Rechtslage? Ich wäre für Anregungen sehr dankbar.
Ich bin Ausländerin (aus einem EU-Land), studiere in DE.
Ich habe keinen Anspruch auf BAföG in Deutschland, auch nicht auf Arbeitslosengeld (in Polen aber schon) oder andere Sozialleistungen.
Ich finde die Tatsache, dass ich mich ohne die Sozialleistungen nicht befreien lassen kann ein klarer Fall von Diskriminierung gegen Ausländer. Es kann ja nicht so sein, dass ich in DE keine Rechte habe aber doch Verpflichtungen, Steuern zu zahlen, die ich übrigens so wie so in Polen zahlen muss, wo ich auch angemeldet bleibe.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie man sich als Ausländer befreien lassen kann oder wo man eine Klage einreichen kann? Ich meine es ernst, bin ziemlich schockiert, dass so was stattfindet.
Wie ist die Rechtslage? Ich wäre für Anregungen sehr dankbar.
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
aber man hat doch seinen wohnsitz in deutschland und kann dort auch das angebot des öffentlich-rechtlichen rundfunks nutzen.
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Bevor Sie die unzutreffende "Icharmerausländerwerdediskriminiert-Debatte" lostreten:
Haben Sie denn bereits einen Befreiungsantrag versucht?
Haben Sie denn bereits einen Befreiungsantrag versucht?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Nein, habe ich nicht, ich schreibe es gerade. Aber ich habe es gegoogelt und es scheint, mehrere Personen in einer ähnlichen Situation haben es versucht, ohne Erfolg.Ronny1958 hat geschrieben:Bevor Sie die unzutreffende "Icharmerausländerwerdediskriminiert-Debatte" lostreten:
Haben Sie denn bereits einen Befreiungsantrag versucht?
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
wenn ich mir die auflistung unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden ... befreiung/
anschaue, scheint ein "normaler" ausländer, der in deutschland lebt und studiert oder arbeitet nicht unter die aufgezählten personengruppen zu fallen, die vom rundfunkbeitrag befreit sind. erscheint zumindest mir auch logisch.
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden ... befreiung/
anschaue, scheint ein "normaler" ausländer, der in deutschland lebt und studiert oder arbeitet nicht unter die aufgezählten personengruppen zu fallen, die vom rundfunkbeitrag befreit sind. erscheint zumindest mir auch logisch.
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Haben Sie meinen Beitrag verstanden? Oder mögen Sie einfach keine Ausländer in Deutschland und wollen das ganz klar machen?webelch hat geschrieben:wenn ich mir die auflistung unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden ... befreiung/
anschaue, scheint ein "normaler" ausländer, der in deutschland lebt und studiert oder arbeitet nicht unter die aufgezählten personengruppen zu fallen, die vom rundfunkbeitrag befreit sind. erscheint zumindest mir auch logisch.
Ich habe den gelinkten Text gelesen, wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe. Als Ausländerin in Deutschland habe ich keinen Anspruch auf die Leistungen, die auf der Seite aufgelistet sind als Gründe für die Befreiung. Arbeitslosengeld kann man z.B. so weit ich weiß nur in einem EU-Land bekommen. Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld in Polen, aber nicht in DE. Wenn ich mich deswegen nicht befreien lassen kann, werde ich also quasi dafür bestraft, dass ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe. Und wo bleibt die Gleichheit aller Bürger der Europäischen Union?
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
bleiben sie mal bitte auf dem teppich.tambourinist hat geschrieben: Haben Sie meinen Beitrag verstanden? Oder mögen Sie einfach keine Ausländer in Deutschland und wollen das ganz klar machen?
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Bleiben Sie bitte sachlich.webelch hat geschrieben:bleiben sie mal bitte auf dem teppich.tambourinist hat geschrieben: Haben Sie meinen Beitrag verstanden? Oder mögen Sie einfach keine Ausländer in Deutschland und wollen das ganz klar machen?
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
und sie auch? oder haben sie das von ronny geschriebenetambourinist hat geschrieben: Bleiben Sie bitte sachlich.
geflissentlich überlesen?Bevor Sie die unzutreffende "Icharmerausländerwerdediskriminiert-Debatte" lostreten:
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Das gilt ganz genauso auch für Deutsche, also wo ist die Diskrimonierung?tambourinist hat geschrieben:
Ich bin Ausländerin (aus einem EU-Land), studiere in DE.
Ich habe keinen Anspruch auf BAföG in Deutschland, auch nicht auf Arbeitslosengeld (in Polen aber schon) oder andere Sozialleistungen.
Ich finde die Tatsache, dass ich mich ohne die Sozialleistungen nicht befreien lassen kann ein klarer Fall von Diskriminierung gegen Ausländer.
Wenn man KEINE Sozialleistungen bezieht, dann muss man den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Studenten OHNE Bafög-Berechtigung müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Ganz allgemein: wer also keine Berechtigung hat, Sozialleistungen zu beziehen, für den sind eben die gut 17€ im Monat für den Rundfunkbeitrag Teil seiner Lebenshaltungskosten, genauso wie Miete, Telefon, Lebensmittel etc, die er ja auch aus eigener Tasche bezahlt.
Beziehen Sie also polnisches Arbeitslosengeld als Student in Deutschland, oder hätten Sie den Anspruch auf das polnische Arbeitslosengeld nur dann, wenn Sie sich in Polen aufhalten und nicht studieren?Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld in Polen, aber nicht in DE.
Denn wenn das polnische Arbeitslosengeld an Bedingungen geknüpft ist, die Sie im Moment gar nicht erfüllen, ergo gar kein Arbeitslosengeld erhalten, dann ist Ihre Argumentation absurd.
Zumal auch ein deutscher Arbeitsloser nur dann vom Beitrag befreit wird, wenn er Arbeitslosengeld 2 erhält, nicht beim meist höheren Arbeitlosengeld 1.
Grüße, Susanne
Grüße, Susanne
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Ihre Beiträge sind total sinnlos. Werden Sie zumindest für die Anzahl der Beiträge bezahlt? Oder warum verlieren Sie hier Zeit?webelch hat geschrieben:und sie auch? oder haben sie das von ronny geschriebenetambourinist hat geschrieben: Bleiben Sie bitte sachlich.geflissentlich überlesen?Bevor Sie die unzutreffende "Icharmerausländerwerdediskriminiert-Debatte" lostreten:
Ich helfe in meiner Freizeit Anderen ehrenamtlich. Ja, armen Ausländern und armen Deutschen auch. Und was machen Sie so Wertvolles, was Ihren Spott und Überheblichkeit erklären könnte?
Bevor ich diesen Threat angefangen habe, habe ich mehrere anderen in diesem Forum gelesen. In allen gibt es um "ich arme/r", obwohl wahrscheinlich keiner von Ausländern geschrieben wurde. Soll ich jetzt mit allem was in DE passiert einverstanden sein, weil ich aus dem Ausland stamme?
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Ich kann mich um BAföG nicht bewerben, weil ich keinen deutschen Pass habe. Ich habe mich vor dem Studium informiert und das ist echt der Fall. Jeder Deutsche in meiner Situation hätte Anspruch auf BAföG und könnte dann auch von den Gebühren befreit werden. Daher die Diskriminierung. Die Ausländer sind einfach nicht imstande, BAföG zu bekommen, selbst wenn sie alle Bedingungen ausfüllen, einfach weil sie keinen deutschen Pass haben.SusanneBerlin hat geschrieben:Das gilt ganz genauso auch für Deutsche, also wo ist die Diskrimonierung?tambourinist hat geschrieben:
Ich bin Ausländerin (aus einem EU-Land), studiere in DE.
Ich habe keinen Anspruch auf BAföG in Deutschland, auch nicht auf Arbeitslosengeld (in Polen aber schon) oder andere Sozialleistungen.
Ich finde die Tatsache, dass ich mich ohne die Sozialleistungen nicht befreien lassen kann ein klarer Fall von Diskriminierung gegen Ausländer.
Ich bin sowohl in Polen als auch in Deutschland angemeldet und verbringe meine Zeit in beiden Ländern. In Polen habe auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe es bisher nicht beantragt, weil es mir nicht wichtig war - die Summen sind so wie so echt klein. Das ist glaube ich von Land zu Land unterschiedlich geregelt.SusanneBerlin hat geschrieben: Beziehen Sie also polnisches Arbeitslosengeld als Student in Deutschland, oder hätten Sie den Anspruch auf das polnische Arbeitslosengeld nur dann, wenn Sie sich in Polen aufhalten und nicht studieren?
Denn wenn das polnische Arbeitslosengeld an Bedingungen geknüpft ist, die Sie im Moment gar nicht erfüllen, ergo gar kein Arbeitslosengeld erhalten, dann ist Ihre Argumentation absurd.
Zumal auch ein deutscher Arbeitsloser nur dann vom Beitrag befreit wird, wenn er Arbeitslosengeld 2 erhält, nicht beim meist höheren Arbeitlosengeld 1.
Grüße, Susanne
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
wenn nach den regelungen des §8 BAföG kein anspruch auf förderung besteht, dann dürfte damit auch die grundlage für eine befreiung vom rundfunkbeitrag entfallen. so ganz verstehe ich aber immer noch nicht, worauf dieser thread hinauslaufen soll. eine generelle befreiung aller in deutschland lebender ausländer ist wohl gerade nicht im sinne des gesetzgebers gewesen, als er den rundfunkbeitrag eingeführt hat.
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Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Tja ich weiß nicht, wer Ihnen gesagt hat, dass Ausländer kein Bafög erhalten können.tambourinist hat geschrieben:
Ich kann mich um BAföG nicht bewerben, weil ich keinen deutschen Pass habe. Ich habe mich vor dem Studium informiert und das ist echt der Fall. Jeder Deutsche in meiner Situation hätte Anspruch auf BAföG und könnte dann auch von den Gebühren befreit werden. Daher die Diskriminierung. Die Ausländer sind einfach nicht imstande, BAföG zu bekommen, selbst wenn sie alle Bedingungen ausfüllen, einfach weil sie keinen deutschen Pass haben.
Dann habe ich jedenfalls eine gute Nachricht für Sie:
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind Sie jedenfalls nicht wegen der Staatsangehörigkeit vom Bafög ausgeschlossen.
BAföG-Gesetzestext
Nachzulesen hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/224.phpBAföG-Gesetzestext hat geschrieben: § 8 Staatsangehörigkeit
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet
- Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,
- Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen
Grüße, Susanne
Re: Rundfunkgebühren und Ausländer
Hier wird keiner bezahlt und auch aus dem Beitragszähler kann man nix ableiten.tambourinist hat geschrieben:.. Werden Sie zumindest für die Anzahl der Beiträge bezahlt?
Weil Webelch...tambourinist hat geschrieben: Oder warum verlieren Sie hier Zeit?
Es wurde lediglich die Gesetzeslage erklärt, die ihnen keine Beitragsbefreiung ermöglicht. Wenn ihnen das nicht paßt oder sie das als Ausländerfeindlich betrachten - wenden sie sich an den Gesetzgeber. Wir machen hier keine Gesetze, sondern erklären sie nur.tambourinist hat geschrieben:Ich helfe in meiner Freizeit Anderen ehrenamtlich.
Zumindest hier werden solche Leute "ausgebremst" - wie es in anderen Foren ist, weiß ich nicht. Nebenbei: Deutsche können nicht "arm" sein?tambourinist hat geschrieben:In allen gibt es um "ich arme/r", obwohl wahrscheinlich keiner von Ausländern geschrieben wurde.

hws
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