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StuPa-Wahlen

Verfasst: 10.05.15, 11:13
von Henge
Hallo, kann mir jemand bestätigen, dass dieser Absatz bedeutet, dass alle Plätze des StuPa nach den Stimmen der hochschulweiten Listen verteilt werden und es dann ggf. zu Überhangmandaten durch die Direktwahlkandidaten kommt?
Maßgeblich für die Verteilung der einunddreißig Sitze im SP, verringert um die beiden Sitze des
ASKs ist die Zahl der auf die hochschulweiten Wahllisten entfallenden Stimmen. Diese Sitze werden nach dem d'Hondt-schen Höchstzahlverfahren verteilt. Reicht die Anzahl der Sitze bei gleichen Höchstzahlen nicht aus, entscheidet das Los. Von der so ermittelten Anzahl der Sitze je hochschulwei- ter Wahlliste wird die Zahl der von den fachschaftsbezogenen Wahllisten für die Wahl zum Studieren- denparlament errungenen Sitze, die mit der betreffenden hochschulweiten Wahlliste eine Listenver- bindung eingegangen sind, abgerechnet. Die restlichen einer hochschulweiten Wahlliste zustehenden Sitze werden aus der hochschulweiten Wahlliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Bewer- ber, die über eine fachschaftsbezogene Wahlliste für die Wahl zum Studierendenparlament gewählt worden sind, bleiben auf dieser Liste unberücksichtigt.