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Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 15:28
von Charon-
latan1 hat geschrieben:wollte ich fragen, ob es sind macht, dort rechtlich was zu probieren
Die Polizei ist wie jede andere Behörde verpflichtet, eine Bestenauslese durchzuführen (Art. 33 GG). Gerade für Polizisten ist dabei Streßbewältigung und planerisches Denken eine besondere Priorität, da es im Polizistenalltag doch recht häufig vorkommt, dass dieser in einer stressigen Situation Entscheidungen treffen oder sonstigen Druck aushalten muss (und sei es nur, dass ihn jemand anpöbelt).

Wenn jemand Zusagen macht, die er nicht einhalten kann, und als Reaktion darauf dann auch sämtliche Verantwortung komplett von sich schiebt, dann spricht das nicht gerade für eine ausreichende Zuverlässigkeit, die im Dienst nunmal erforderlich ist.

Ob man insoweit damit erfolgreich ist, die durchgeführte Bestenauslese anzufechten und sich selbst als den geeignetsten Kandidaten darzustellen, wage ich zu bezweifeln.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 15:30
von Tastenspitz
ktown hat geschrieben:Ahhhhhhhhhh...jetzt hab ich es kapiert.
:D
Hoffentlich hab ich jetzt nicht zuviel
latan1 hat geschrieben:interne Informationen
durchsickern lassen.... :oops:

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 15:46
von latan1
Tastenspitz hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Sorry ich versteh es immer noch nicht.
:kopfstreichel:
Er hat sich als Azubi beworben sagen wir mal für September 2018. Dann hat er das Angebot bekommen "Hey, fang doch die Ausbildung schon September 2017 an" und zugesagt, auch angefangen und aber dann keine Wohnung bekommen. Anfangs hat er vermutlich für teuer Geld in Pensionen oder so gewohnt und irgendwann ist die Luft ausgegangen und er mußte die Ausbildung eben wieder abbrechen.
Und jetzt mag er wie ursprünglich geplant wieder einsteigen.
Richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Klagen Sinn macht, da ich den Standpunkt der anderen Seite durchaus verstehen kann.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 15:49
von SusanneBerlin
Richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Klagen Sinn macht, da ich den Standpunkt der anderen Seite durchaus verstehen kann.
Hatten Sie denn eine Zusage für den Ausbildungsbeginn in 2018?

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 16:43
von latan1
SusanneBerlin hat geschrieben:
Richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Klagen Sinn macht, da ich den Standpunkt der anderen Seite durchaus verstehen kann.
Hatten Sie denn eine Zusage für den Ausbildungsbeginn in 2018?
Nein, für Ende 2017 und ich habe Anfang 2017 angefangen

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 16:47
von ktown
und Ende 2017 wäre die Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gewesen?

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 17:03
von Bumblebii
Das kann so nicht sein.

Die Bewerbungen für 2018 (Ausbildungsbeginn 3.September 2018 mittlerer Dienst und 1.Oktober 2018 gehobener Dienst) haben erst am 01.12.2017 begonnen. Die Bewerbungsgespräche und mehree Prüfungen beginnen erst. Eine Zusage für 2018 gibt es nicht vor Februar/März 2018.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 17:09
von ktown
Es lag auch keine Zusage für 2018, sondern für 2017 vor und er bekam ja jetzt eine Absage, weil er grundsätzlich gesperrt wurde.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 17:16
von Bumblebii
latan1 hat geschrieben:
Tastenspitz hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Sorry ich versteh es immer noch nicht.
:kopfstreichel:
Er hat sich als Azubi beworben sagen wir mal für September 2018. Dann hat er das Angebot bekommen "Hey, fang doch die Ausbildung schon September 2017 an" und zugesagt, auch angefangen und aber dann keine Wohnung bekommen. Anfangs hat er vermutlich für teuer Geld in Pensionen oder so gewohnt und irgendwann ist die Luft ausgegangen und er mußte die Ausbildung eben wieder abbrechen.
Und jetzt mag er wie ursprünglich geplant wieder einsteigen.
Richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Klagen Sinn macht, da ich den Standpunkt der anderen Seite durchaus verstehen kann.
Bestätigt der TE Ausbildungsbeginn 2018 aber schon 2017 begonnen.
Danach erst Ausbildungsbeginn Ende 2017 vereinbart aber schon Anfang 2017 begonnen. Es gibt keinen Ausbildungsbeginn Anfang des Jahres.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 17:28
von ktown
Bumblebii hat geschrieben:Danach erst Ausbildungsbeginn Ende 2017 vereinbart aber schon Anfang 2017 begonnen. Es gibt keinen Ausbildungsbeginn Anfang des Jahres.
Was es gibt oder nicht, weis ich nicht. Ich weis nur, dass
latan1 hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:
Richtig. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Klagen Sinn macht, da ich den Standpunkt der anderen Seite durchaus verstehen kann.
Hatten Sie denn eine Zusage für den Ausbildungsbeginn in 2018?
Nein, für Ende 2017 und ich habe Anfang 2017 angefangen
Was Berlin alles unternommen hat um den Fehlbestand an Beamten auszugleichen weis ich auch nicht.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 17:38
von Bumblebii
Habe ich noch nie gehört aber kann ich morgen klären, ob Berlin 2017 eine Asnahme gemacht hat.

Aber total vergessen: die Polizeianwärter bekommen während der Ausbildung eine Wohnung im Wohnheim gestellt. Kosten zwischen 85-100€ (NRW).

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 06.12.17, 20:04
von latan1
Nochmal zur Aufklärung:

Ich habe mich für Ende 2017 beworben. dies war "glaube ich" September 2017.
Da ich aber anscheinend ein gutes Testergebnis erreicht habe, wurde ich per Email gefragt, ob ich als Nachrücker in die Frühjahrseinstellung mit reinrutschen will. Diese war "glaube ich" im März. Da ich aber Nachrücker war, fing ich dann einen Monat später an. also im April.
Hoffe das bringt Dunkeln ins leere.

Was meint ihr denn, lohnt es sich oder nicht? Da ich gerne den Job hätte, würde ich es schon gerne versuchen. Aber wenn die Chancen gegen 0% stehen, macht es ja wenig Sinn.

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 07.12.17, 12:25
von hawethie
wird man doch hoffentlich wissen zu wann man den Vertrag unterschrieben hat,
Vertrag? als Beamter bzw. Beamtenanwärter?
wurde ich per Email gefragt, ob ich als Nachrücker in die Frühjahrseinstellung mit reinrutschen will.
da hättest du doch "nein" sagen können - evtl. mit Begründung.

jetzt noch die Angabe: warum hast du wie aufgehört?
Denn es ist so, dass du während der Anwärterzeit schon eine nicht unerheblich Besoldung erhältst, der Staat jetzt für nix und wieder nix gezahlt hat, weil du ja aufgehört hast. Das Risiko will die Behörde nicht noch mal eingehen. Falls das Land festgelegt hat, dass "abgebrochene Anwärter" nicht noch mal anfangen dürfen, so ist das Sache des Landes und ich würde die Frage
ob Klagen Sinn macht
mit nein beantworten (Es sei denn du hast eine RSV, die den Prozess für dich bezahlt).

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 07.12.17, 14:37
von latan1
hawethie hat geschrieben:...
Dankeschön. damit hast du mir sehr weitergeholfen :wink:

Ich habe aufgehört, da ich es finanziell nicht geschafft habe aufgrund der vorzeitigen Einstellung

Re: Polizei einklagen?

Verfasst: 07.12.17, 17:21
von lottchen
latan1 hat geschrieben: Ich habe aufgehört, da ich es finanziell nicht geschafft habe aufgrund der vorzeitigen Einstellung
WIE aufgehört? Einfach nicht mehr hingegangen? Hast Du Dein Problem bei der Ausbildungsstelle angesprochen und wurde versucht eine Lösung zu finden?