Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?

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ktown
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?

Beitrag von ktown »

m34 hat geschrieben:Wir hatten widersprochen, nun haben wir ein Schreiben erhalten, indem gefragt wird, ob wir wirklich widersprechen wollen. Denn sie würden den Widerspruch ablehnen
AUs diesen bekannten Gründen
m34 hat geschrieben:die Bauvorlagen seien unvollständig und nicht prüfbar.
völlig verständlich.

Der Widerspruch aufgrund der langen Bearbeitungszeit würde ja, aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage, ja derzeit ins Leere laufen.

Ich sage es nochmal
ktown hat geschrieben:Das lamentieren über die Vorgehensweise der Behörde wird die Baugenehmigung nicht voran treiben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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m34
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?

Beitrag von m34 »

lamentieren = (umgangssprachlich abwertend) [laut und] ausgiebig klagen, jammern

Ich finde es schade und zudem überflüssig, dass Sie meine Vorgehensweise abwertend und als jammern bewerten. Das Bauamt hat vier Monate nicht reagiert und nach meiner E-Mail kommt prompt die Ablehnung. Sowas darf nicht sein. Es darf auch nicht sein, dass die Überprüfung eines Antrages zwei Mal jeweils vier Monate dauert.

Wenn hierfür das Gesetz geändert werden muss, dann wird es dafür höchste Zeit.

Es kann sein, dass mein Widerspruch aufgrund der langen Bearbeitungszeit beim Amt selbst ins Leere laufen wird, aber ich bin mir sicher, dass die Gerichte das anders sehen werden - ich hoffe bereits auf der Ebene Verwaltungsgericht. Vier Monate Zeit für die Überprüfung auf Vollständigkeit eines Antrages ist meinem Rechtsempfinden nach nicht zumutbar, wenn andere Länder zwei Wochen vorgeben. Sie haben doch sicher was mit Recht zu tun, kommt Ihnen das richtig vor? Und beziehen Sie sich bitte nicht wieder auf das Gesetz und der fehlenden Frist und schreiben sowas wie: "Dauert es so lange wie es halt dauert". Das kann doch nicht ernst gemeint sein als FDR-Moderator? Dann kann sowas also auch 10 Jahre dauern ohne, dass man etwas machen kann? Jetzt werden Sie kommen und schreiben: "Ja, solange dann auch wieder nicht." Wie lange dann? Im Vergleich zu Berlin sprechen wir hier von 2 x 800% mehr Zeit.

Ihr "Beitrag" beantwortet im Übrigen nicht meine Frage: Darf ich zeitgleich widersprechen und den gleichen Antrag neu stellen? Oder kann das Bauamt sagen: "Ist der gleiche Fall, bearbeiten wir nicht." Was sagt hierzu das Gesetz?
ktown
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?

Beitrag von ktown »

Das sie hier zwei Themen miteinander vermischen ist ihnen aber schon bewusst? Der Widerspruch wird rein aus der Tatsache heraus scheitern, dass die Unterlage wohl nicht prüffähig ist und die lange Bearbeitungszeit heilt diesen Umstand nicht.
Für die Korrektur der Unterlagen ist einzig der beauftragte Architekt aus dem abgeschlossenen Werkvertrag zuständig.
Aber wir driften ab. Sie wollen sich ja vielmehr auf die Ungerechtigkeit der langen Bearbeitungszeit stürzen. Deswegen wurde das Thema auch den Verwaltungsrecht Bereich verschoben.
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svffb
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Re: Zurückweisung des Bauantrages - Rechtens?

Beitrag von svffb »

Wie ktown schon schrieb, kann man wegen überlanger Bearbeitung keinen Rechtsanspruch auf "Gewährung" einklagen. Man kann hier nur die Behörde verpflichten sich zeitnah mit der Sache auseinander zu setzen.

Aus der Ferne hört es sich so an, als ob die Baugenehmigungsbehörde ziemlich überlastet ist. Eine Empfehlung wäre, dass man den Sachbearbeiter anruft und fragt welche Unterlagen noch fehlen und ob man bei der nächsten Einreichung dann eine schnelle Entscheidung bekommen könnte.

Eine Klage gegen die Ablehnung dauert mindestens nochmals so lange. Einen neuen Antrag kann man parallel schon einreichen. Ob dieser dann allerdings in Hinblick auf das schwebende Verfahren schneller bearbeitet wird kann man schlecht sagen. Zumindest dort sollten dann natürlich alle Unterlagen dabei sein.

Und sollte man die Klage gewinnen, dann wird das Bauamt den ersten Antrag ja auch bearbeiten (mit Kosten). Und wenn man verliert, zahlt man auch die Kosten. Das bitte immer im Hinterkopf haben.
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