A braucht auch den abgelaufenen Ausweis nur selten (Paketversender usw.), was kann ihm drohen?
Kann er sich bei Androhung eines Bußgelds auf OWiG § 10 oder § 11 berufen?

Moderator: FDR-Team
Kann er sich bei Androhung eines Bußgelds auf OWiG § 10 oder § 11 berufen?
Dass die Polizei den Ausweis bei einer Kontrolle sicherstellt und ein entsprechendes Verfahren einleitet.Sperrber hat geschrieben:A braucht auch den abgelaufenen Ausweis nur selten (Paketversender usw.), was kann ihm drohen?
Nein. Es ist ihm bewusst dass er eine OWi begeht. Wo soll den ein Irrtum über die OWi bestehen, wenn die Stadt die Verfolgung (aktuell) nicht interessiert?Sperrber hat geschrieben:Kann er sich bei Androhung eines Bußgelds auf OWiG § 10 oder § 11 berufen?
Was, die Cops nehmen einen den Ausweis ab? Mit welcher Berechtigung? Ist ja wie in der Zone.Deputy hat geschrieben:Dass die Polizei den Ausweis bei einer Kontrolle sicherstellt und ein entsprechendes Verfahren einleitet.
Wenn die zuständige Behörde es so entscheidet, sollten sich andere Stellen nicht einmischen. Der Bürger hat das gute Recht, dass ihm der Staat als halbwegs geordnetes und einheitlich handelndes Subjekt gegenübertritt, und nicht ständig konfus und widersprüchlich daherkommt. Aber nein, jeder kleine Dienstgrad muss mal wieder siene Extrawurst kochen.Deputy hat geschrieben:Wenn die Stadt von der Verfolgung absieht bedeutet das nicht, dass die OWi damit hinfällig ist und keine andere Behörde ein Verfahren einleitet.
Sperrber hat geschrieben:A wird von der Stadt erinnert, einen neuen PA zu beantragen. A beantragt Erlass der Ausweisgebühren, die Stadt verweigerts, stellt ihm aber für den Fall daß es vors VG kommt, eine Bestätigung aus und gibt Ruhe, auf A´s fernmündliche Nachfrage - "es bestehe erstmal kein Interesse an einer Verfolgung."
A braucht auch den abgelaufenen Ausweis nur selten (Paketversender usw.), was kann ihm drohen?
Kann er sich bei Androhung eines Bußgelds auf OWiG § 10 oder § 11 berufen?
Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.
§ 29 II Nr. 2 iVm § 28 I Nr. 3 iVm § 7 III PAuswGgmmg hat geschrieben:Was, die Cops nehmen einen den Ausweis ab? Mit welcher Berechtigung?Deputy hat geschrieben:Dass die Polizei den Ausweis bei einer Kontrolle sicherstellt und ein entsprechendes Verfahren einleitet.
Man sorgt dafür, dass er sich um einen neuen BPA kümmert und so den ordnungswidrigen Zustand beendet.gmmg hat geschrieben:Was soll das bringen, außer sich mal wieder Arbeit zu verschaffen und den Bürger zu gängeln?
Kommt drauf an.gmmg hat geschrieben:Wenn die zuständige Behörde es so entscheidet, sollten sich andere Stellen nicht einmischen. Der Bürger hat das gute Recht, dass ihm der Staat als halbwegs geordnetes und einheitlich handelndes Subjekt gegenübertritt, und nicht ständig konfus und widersprüchlich daherkommt. Aber nein, jeder kleine Dienstgrad muss mal wieder siene Extrawurst kochen.Deputy hat geschrieben:Wenn die Stadt von der Verfolgung absieht bedeutet das nicht, dass die OWi damit hinfällig ist und keine andere Behörde ein Verfahren einleitet.
Da finde ich nur eine kann-Regelung. Und die zuständige Behörde beharrt nicht darauf. Wenn sich nun die sich selbst als überlastet darstellende Polizei solchen Aufgaben widmet, haben wir es ja mal wieder.Deputy hat geschrieben:§ 29 II Nr. 2 iVm § 28 I Nr. 3 iVm § 7 III PAuswG
Wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt weiß sie nicht, was das zuständige Einwohnermeldeamt dazu sagt. Und selbst wenn: es steht dem Einwohnermeldeamt nicht zu, einfach eine Bestimmung eines Bundesgesetzes aufzuheben. Und dann setzt es eben die Polizei durch, wenn sie es für geboten hält, und zwar so, wie es das Gesetz ausdrücklich vorsieht - oder auch nicht, je nachdem wie die Beamten vor Ort entscheiden. Und erledigt dann Arbeit, die eigentlich nicht ihre Aufgabe ist, weil die zuständige Behörde ihren Aufgaben nicht nachkommt. Genau so entsteht Überbelastung.gmmg hat geschrieben:Da finde ich nur eine kann-Regelung. Und die zuständige Behörde beharrt nicht darauf. Wenn sich nun die sich selbst als überlastet darstellende Polizei solchen Aufgaben widmet, haben wir es ja mal wieder.Deputy hat geschrieben:§ 29 II Nr. 2 iVm § 28 I Nr. 3 iVm § 7 III PAuswG
Nach kann wurde gefragt, mit kann habe ich geantwortet.Sperrber hat geschrieben:A braucht auch den abgelaufenen Ausweis nur selten (Paketversender usw.), was kann ihm drohen?
Bezogen auf den oben genannten Fall mit der Kontrolle. Es besteht überhaupt keine Verpflichtung einen Ausweis bei sich zu führen. Warum sollte jemand der einen abgelaufenen Perso hat diesen bei sich führen. Das Problem mit der Kontrolle ist da eher fiktiv. Der macht da einfach seinen Angaben und die Polizei hat besseres zu tun als diese wenn die nicht plausibel erscheinen den festzusetzen um die Angaben zu überprüfen. Und selbst wenn ist noch lange nicht gesagt, dass man zu dem Bürger nach Hause fährt um ihn den Perso suchen zu lassen...Darüber hinaus hat ein gültiger Ausweis schon seinen Sinn, der auch anderen Behörden das Arbeiten erleichtert,
Ach so ist das in Dunkeldeutschland, da kann jemanden die finanzielle Lebensgrundlage entzogen werden, weil ein Datum auf seinem Ausweis in der Vergangenheit liegt?FM hat geschrieben:Ein Bußgeldverfahren bei einem Fürsorgeempfänger ist halt aufwendig und bringt oft keinen Erfolg.
Da ist es einfacher man wartet ab bis er den nächsten Antrag auf Sozialleistungen stellt, verlangt dann einen gültigen Ausweis, und wenn keiner vorgelegt wird, wird der Antrag eben nicht bearbeitet. Dann besorgt er sich schnell einen.
Ah ja, dem Einwohnermeldeamt steht es nicht zu, aber ein einzelner Uniformierter kann das nach Lust und Laune entscheiden. Die Truppe steht jetzt wohl auch über anderen Behörden, oder bildet sich das zumindest ein.Deputy hat geschrieben:Und selbst wenn: es steht dem Einwohnermeldeamt nicht zu, einfach eine Bestimmung eines Bundesgesetzes aufzuheben. Und dann setzt es eben die Polizei durch, wenn sie es für geboten hält, und zwar so, wie es das Gesetz ausdrücklich vorsieht - oder auch nicht, je nachdem wie die Beamten vor Ort entscheiden. Und erledigt dann Arbeit, die eigentlich nicht ihre Aufgabe ist, weil die zuständige Behörde ihren Aufgaben nicht nachkommt. Genau so entsteht Überbelastung.
Das klappt dann sicher noch besser, wenn jemand gar keinen Ausweis mehr hat. Denkt doch mal bisschen sachlich. Wo ist da überhaupt das Problem? Ein Datum verändert nichts an der Echtheit. Nach Ablauf verfälschen sich weder die Angaben noch die Identität der Person. Ein abgelaufener Ausweis belegt genauso gut oder schlecht die Identität wie ein noch gültiger.Deputy hat geschrieben:Darüber hinaus hat ein gültiger Ausweis schon seinen Sinn, der auch anderen Behörden das Arbeiten erleichtert, so dass die darauf aus sind, dass ein gültiger BPA vorhanden ist.
Richtig, macht es aber beiden Seiten einfacher. Und ohne entsprechenden Ausweis kann es länger dauern; für die Polizei ist es bezahlte Dienstzeit, beim Bürger ist uU der Bus weg, das Kino hat schon angefangen usw.windalf hat geschrieben:Es besteht überhaupt keine Verpflichtung einen Ausweis bei sich zu führen.
Nein, absolut real. Ein BPA ist etliche Jahre gültig, wenn ich es richtig im Kopf habe bis 25 Jahre 5 Jahre, danach 10 Jahre. Da vergisst man regelmäßig, dass der abgelaufen ist und stellt das erst bei einer Kontrolle fest. Das passiert sogar regelmäßig am Flughafen bei der Ausreisekontrolle.windalf hat geschrieben:Warum sollte jemand der einen abgelaufenen Perso hat diesen bei sich führen. Das Problem mit der Kontrolle ist da eher fiktiv.
Kommt drauf an, um was es geht. Bei Ortungswidrigkeiten grundsätzlich ja, bei Straftaten grundsätzlich nein, ansonsten einzelfallabhängig.windalf hat geschrieben:Der macht da einfach seinen Angaben und die Polizei hat besseres zu tun als diese wenn die nicht plausibel erscheinen den festzusetzen um die Angaben zu überprüfen.
s.o.windalf hat geschrieben:Und selbst wenn ist noch lange nicht gesagt, dass man zu dem Bürger nach Hause fährt um ihn den Perso suchen zu lassen...
In diesem Fall entscheidet das EWO, dass es einen gesetzeswidrigen Zustand nicht beseitigt, dessen Beseitigung seine Aufgabe ist, während die Polizei entscheidet, dass sie einen gesetzeswidrigen Zustand beseitigt, dessen Beseitigung eindeutig in ihrer Zuständigkeit liegt. Das EWO erledigt seine gesetzliche Aufgabe nicht, die Polizei schon. Das hat nichts mit nach Lust und Laune entscheiden zu tun, sondern mit kommt man seiner gesetzlicher Aufgabe nach.gmmg hat geschrieben:Ah ja, dem Einwohnermeldeamt steht es nicht zu, aber ein einzelner Uniformierter kann das nach Lust und Laune entscheiden. Die Truppe steht jetzt wohl auch über anderen Behörden, oder bildet sich das zumindest ein.
Da hat jemand keinen Ausweis, trägt aber mit staatlicher Lizenz eine Waffe - das ist doch Unsinn. Nenn mir doch bitte eine Quelle bzw. was für eine Lizenz soll das denn sein?gmmg hat geschrieben:Die sollen einfach mal friedliche Leute in Ruhe lassen, dann ist jedem geholfen.Unsere Behörden soltlen sich doch besser bspw. um jene kümmern, die aus ideologischen Gründen keinen Ausweis mehr haben. Zum Teil tragen diese Leute Waffen mti staatlicher Lizenz.
Das Problem ist eher, dass das nicht mit einem Aufwand von 30 min erledigt ist - im Gegensatz zu der Sache mit dem BPA.gmmg hat geschrieben:Aber an solche Gefährder traut man sich aus gutem Grund nicht so gern ran, ...
Die Identität an sich schon, aber nicht den Abgleich mit der vorzeigenden Person, das kann schon bei einem 10 Jahre alten Bild schwierig genug sein. Und genau das soll das Bild ermöglichen - insofern verliert ein entsprechend alter BPA tatsächlich sein Funktion (bzw. einen Teil davon).gmmg hat geschrieben:Ein abgelaufener Ausweis belegt genauso gut oder schlecht die Identität wie ein noch gültiger.
hmm - Durchsetzung des Rechts? ist aber eh nicht unbedingt deine Sache. Sooo viel Arbeit macht die Beschlagnahme und das Schicken an die Behörde auch nicht.Was soll das bringen, außer sich mal wieder Arbeit zu verschaffen und den Bürger zu gängeln?
Das Verfahren ist nicht aufwändiger, als bei jedem anderen auch - und eine Geldbuße kann man auch in Raten zahlen.Ein Bußgeldverfahren bei einem Fürsorgeempfänger ist halt aufwendig und bringt oft keinen Erfolg.
naja - je nach Situation und Einzelfall kann auch eine Feststellung der Personalien stattfinden - und die ist ziemlich Zeit raubend.Es besteht überhaupt keine Verpflichtung einen Ausweis bei sich zu führen. Warum sollte jemand der einen abgelaufenen Perso hat diesen bei sich führen.
kommt halt drauf an..die Polizei hat besseres zu tun
nö - die Personalienüberprüfung kann auch auf der Wache stattfinden.Und selbst wenn ist noch lange nicht gesagt, dass man zu dem Bürger nach Hause fährt um ihn den Perso suchen zu lassen
also deiner Denke nach ist es Willkür und Unmöglich von de Behörde, wenn sie etwas verlangt - nicht aber Unmöglich vom Bürger, wenn von ihm etwas verlangt wird, er aber keine Lust dazu hat.Ach so ist das in Dunkeldeutschland, da kann jemanden die finanzielle Lebensgrundlage entzogen werden, weil ein Datum auf seinem Ausweis in der Vergangenheit liegt?
war mir klar, dass der Wind daher weht...Bei zugereisten Terroristen
nicht Lust und Laune (das wäre rechtswidrig) sondern nach Ermessen (das muss begründet werden können).aber ein einzelner Uniformierter kann das nach Lust und Laune entscheiden
.. für den Bürger, sich alle 10 Jahre mal einen neuen Ausweis zu besorgen?Wo ist da überhaupt das Problem?
Ich habe den nie (oder nur Anlassbezogen) dabei. Warum sollte ich den auch mitnehmen. Dann habe ich das Risiko den verlieren zu können und ich bin ja zum Besitz verpflichtet.Natürlich muss man den BPA nicht mitführen, die Frage ist nur: macht man sich das Leben einfacher, wenn man ihn nicht dabei hat? Die Antwort ist: nein.
Was ist eigentlich eine Ortungswidrigkeit. Wenn ich mich von der Polizei nicht tracken lasse und mein Fussfessel ausschalte?Kommt drauf an, um was es geht. Bei Ortungswidrigkeiten grundsätzlich ja, bei Straftaten grundsätzlich nein, ansonsten einzelfallabhängig.
Das hatte ich nicht richtig gelesen. Wenn die Angaben nicht plausibel erscheinen, dann wird der festgesetzt und die Identität wird gesichert - auch bei Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen IDFen.Deputy hat geschrieben:Kommt drauf an, um was es geht. Bei Ortungswidrigkeiten grundsätzlich ja, bei Straftaten grundsätzlich nein, ansonsten einzelfallabhängig.windalf hat geschrieben:Der macht da einfach seinen Angaben und die Polizei hat besseres zu tun als diese wenn die nicht plausibel erscheinen den festzusetzen um die Angaben zu überprüfen.
Das habe ich nie bestritten; aber es kann eine IDF deutlich zeitaufwändiger machen, der Polizei ist das regelmäßig gleich, da es bezahlte Dienstzeit ist - als Bürger hat man aber regelmäßig besseres zu tun als die zeit abzuwarten, bis die Polizei die Identität gesichert hat. Man landet uU auch auf einer Dienststelle, die 10 oder 15 Km vom Kontrollort entfernt ist und das ganze dauert schnell 30 - 45 min. Von dort wird nach der IDF dann entlassen.windalf hat geschrieben:Ich habe den nie (oder nur Anlassbezogen) dabei. Warum sollte ich den auch mitnehmen. Dann habe ich das Risiko den verlieren zu können und ich bin ja zum Besitz verpflichtet.Deputy hat geschrieben: Natürlich muss man den BPA nicht mitführen, die Frage ist nur: macht man sich das Leben einfacher, wenn man ihn nicht dabei hat? Die Antwort ist: nein.