Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

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probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

Letzteres Originaltext 3te Verhandlung , zweite Instanz. Hammer!!!!!!
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

Kauf der Fahrräder 1997.
SusanneBerlin
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von SusanneBerlin »

Was haben diese Kinderfahrräder mit einem Verwaltungsrechtsstreit zu tun?
Grüße, Susanne
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

Es ist leider so......., aber mittlerweile sind die offenbar raus . Urteil zweite Instanz steht noch aus.
ktown
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
huitzilihuitl
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von huitzilihuitl »

probeabo70 hat geschrieben:Beschleunigungsgebot gibt es und wurde auch moniert. EIN VG hat festgestellt, dass wenn drei Jahre am Verfahren nichts gemacht worden ist, die Bearbeitung immer noch zügig war. Das OVG ließ durchblicken, dass es dies genauso sieht, einst!
Diese Bewertung könnte hinfällig sein. Das Bundesverwaltungsgericht scheint mit Urteil vom 15.11.2018 - Az. 2 C 60.17 - bekräftigt zu haben, dass Disziplinarverfahren zügig zu führen sind und welche Folgen sich bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot ergeben. Da wurde wohl eine Messlatte für zukünftige Disziplinarverfahren aufgelegt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... tvergehen/

Das OVG wird sich mit den Anforderungen des BVerwG zu beschäftigen haben.
SusanneBerlin
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von SusanneBerlin »

probeabo70 hat geschrieben:Kauf der Fahrräder 1997.
Das ändert natürlich alles.

Disclaimer an den TE: :ironie:
Grüße, Susanne
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

So ist es!!!
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

ktown hat geschrieben:Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Genau aus diesem Grund habe ich ja um Löschung des betreffenden Artikels gebeten. Danke für die Löschung!!!
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

huitzilihuitl hat geschrieben:
probeabo70 hat geschrieben:Beschleunigungsgebot gibt es und wurde auch moniert. EIN VG hat festgestellt, dass wenn drei Jahre am Verfahren nichts gemacht worden ist, die Bearbeitung immer noch zügig war. Das OVG ließ durchblicken, dass es dies genauso sieht, einst!
Diese Bewertung könnte hinfällig sein. Das Bundesverwaltungsgericht scheint mit Urteil vom 15.11.2018 - Az. 2 C 60.17 - bekräftigt zu haben, dass Disziplinarverfahren zügig zu führen sind und welche Folgen sich bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot ergeben. Da wurde wohl eine Messlatte für zukünftige Disziplinarverfahren aufgelegt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... tvergehen/

Das OVG wird sich mit den Anforderungen des BVerwG zu beschäftigen haben.

Ich hoffe, dass ist noch auf das Verfahren anwendbar. Vielen Dank für die Info!!!!
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

In diesem Link wird kurz auf das Verfahren eingegangen.

https://www.bdk.de/lv/mecklenburg-vorpo ... -emotionen
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

hawethie hat geschrieben:bei einem Strafverfahren wird grds. ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dann, bis zum strafrechtlichen Abschluss, ausgesetzt.

Das Disziplinargericht ist an die Entscheidung des Strafgerichtes nicht gebunden und kann durchaus eine eigene Entscheidung treffen.
Genau, das war eben nicht der Fall. Strafverfahren eingeleitet in 2008 und Disziplinarverfahren dann erst ein Jahr später.

Strafverfahren dann irgendwann eingestellt nach 170 Abs. 2 StPO und 153 a Abs. 1 StPO mit Auflage.

Vorwürfe waren inhaltsgleich, dennoch Weiterführung des Disziplinarverfahrens nach wiederum ca. zwei Jahren. Inzwischen elf Jahre. Weiß eigentlich jemand, was so etwas im Alltag für eine Familie 2 Erwachsene, drei schulpflichtige Kinder bedeutet???? Der Staat hat voll einen vermöhlt im Jetzt. Mahlzeit.
Etienne777
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von Etienne777 »

probeabo70 hat geschrieben:In diesem Link wird kurz auf das Verfahren eingegangen.

https://www.bdk.de/lv/mecklenburg-vorpo ... -emotionen
Ah, die Schnarchnasen der Internen Ermittlung sind da am Werke ...

Man könnte ja mal den Spieß umdrehen und den Dienstherrn verklagen, denn schließlich hat dieser gegenüber seinen Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht. Selbst wenn ein Mitarbeiter straffällig geworden sein sollte, läuft es den Grundsätzen eines fairen und zügigen Verfahrens und den Menschenrechten zuwider, das über zehn oder elf Jahre zu verschleppen. Wie sagte schon der olle Schlieffen: Angriff ist die beste Verteidigung!
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von huitzilihuitl »

Etienne777 hat geschrieben:
probeabo70 hat geschrieben:In diesem Link wird kurz auf das Verfahren eingegangen.

https://www.bdk.de/lv/mecklenburg-vorpo ... -emotionen
Ah, die Schnarchnasen der Internen Ermittlung sind da am Werke ...

Man könnte ja mal den Spieß umdrehen und den Dienstherrn verklagen, denn schließlich hat dieser gegenüber seinen Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht. Selbst wenn ein Mitarbeiter straffällig geworden sein sollte, läuft es den Grundsätzen eines fairen und zügigen Verfahrens und den Menschenrechten zuwider, das über zehn oder elf Jahre zu verschleppen. Wie sagte schon der olle Schlieffen: Angriff ist die beste Verteidigung!
Könnte mir vorstellen, dass man unter der Last eines kafkaesken, ewigen Disziplinarverfahrens eine ernsthafte Erkrankung entwickelt, für die der Dienstherr letztlich Schmerzensgeld zahlen darf.
probeabo70
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Re: Gerichtsprotokoll fehlerhaft Verwaltungsgericht

Beitrag von probeabo70 »

Dazu bräuchte man ein Urteil, dass die Versäumnisse beschreibt. Verfahren gegen Gebot der Beschleunigung wurde abgeschmettert, obwohl nachweislich drei Jahre am Verfahren nichts, aber auch gar nichts getan worden ist. Man hat es einfach liegen gelassen. Ein VG, der Landeshauptstadt von MeckPomm, damals noch zuständig, hat hier der Behörde "Recht" gegeben. Für mich Klüngelwirtschaft auf allen Ebenen. Letztlich wird wohl Leipzig darüber befinden müssen, wenn die "Nichtzulassungsklage" Erfolg hat. Hatte mehrfache Bemühungen gestartet (Bürgerbeauftragter etc.......) um hier gegen den Klüngel vorzugehen. Da alle wichtigen Posten (Parteibuchposten) waren/sind wird hier im Ländle nach dem Motto " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" verfahren. Da kämpft man echt gegen Windmühlen und die machen offenbar den Wind so, wie sie den gerade brauchen. Letztlich beugen die das Recht wie sie es brauchen, egal was im Gesetzestext steht. Kommt mir irgendwie bekannt vor, wenn ich gerade mal Parallelen zur gegenwärtigen Lage ziehe.............Das Recht des Einzelnen bleibt hier einfach auf der Strecke.........
Die Behörden dürfen nachweislich Unterstellen, Mutmaßen, Ersinnen, Behaupten, Lügen und Erfinden. Und letztlich bildet sich das Gericht daraus seine freie Überzeugung. Selbstredend nicht zu Lasten der eigenen Interessen. Das ist in diesem Verfahren leider gängige nachweisbare Praxis. Von Fairness keine Spur mehr!!!!! Mir ist bewusst, dass es sich "natürlich" um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, falls hier doch jemand mal die Entscheidungsträger und Mitwirkenden zur Verantwortung zieht oder ziehen wird. Als Betroffener und Familienvater ist man sicher nicht ganz objektiv. Vom OVG habe ich allerdings diese Erwartung gehabt und sogar lange an mehreren Verhandlungstagen sogar den Eindruck. Bis am Ende dann klar geworden ist, dass das Ziel und Ergebnis im Grunde schon fest stand und auch mit den zuständig betroffenen Stellen bereits so besprochen worden ist.........!!!! Auch dies lässt sich anhand von Fakten beweisen. Und ja, für das Wohlbefinden ist es nicht förderlich. Dickes Fell hilft vielleicht im Jetzt. Es lebe die Zukunft.
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