bin mir nicht ganz sicher, ob das hier im Baurecht korrekt einsortiert ist. Falls nicht, bitte verschieben.
Kurze Fragestellung zu folgendem Sachverhalt:
Gemeinde G bewirbt auf einer Veranstaltung im Rahmen einer Präsentation die sich in weniger guter Lage befindlichen, zum Verkauf stehenden Grundstücke u.A. damit, dass dort kein Gehweg gebaut werde, und damit auch keine Räumarbeiten im Winter durchzuführen sind.
Nun, rund 18 Montage nach Kauf und Bezug gibt die Gemeinde G bekannt, dass man gemeindeseitig an diesen betroffenen Grundstücken
a) generell keinen Winterdienst mehr durchführen wird und
b) die Anwohner eine Räumpflicht für die Straße haben.
Begründet wird dies damit, dass die betroffe Straße nicht als "verkehrswichtig" anzusehen ist.
Daher die Frage: ist dies unter dem Hintergrund der vorrausgegangenen Bewerbung auf der Veranstaltung legitim?
Danke & schönes WE!
