Hallo,
angenommen ein Klageverfahren ist vor dem Verwaltungsgericht anhängig gegen einen Zahlungsbescheid.
Es kämen für den Bescheid mehrere Schuldner in Betracht und diese würden auch als Gesamtschuldner haften, aber nur gegen einen, also den Kläger, wurde dieser Bescheid erlassen.
Das Klageverfahren könnte sich nun länger hinziehen und es könnte auch ungünstig für den Kläger ausgehen.
Kann es sein dass Ausgleichsansprüche gegenüber den anderen Gesamtschuldnern irgendwann verjähren und wie könnte der Kläger dies verhindern?
Verjährung von Ausgleichsansprüchen unter Gesamtschuldnern?
Moderator: FDR-Team
Re: Verjährung von Ausgleichsansprüchen unter Gesamtschuldne
Das hört sich nach einem zivilrechtlichen Problem an zwischen den Gesamtschuldnern.
Aus meiner Sicht beginnt die (zivilrechtliche) Verjährung allerdings erst, nachdem die Forderung gegen den einen Bescheidschuldner im Klageverfahren festgestellt wurden.
Aus meiner Sicht beginnt die (zivilrechtliche) Verjährung allerdings erst, nachdem die Forderung gegen den einen Bescheidschuldner im Klageverfahren festgestellt wurden.
Re: Verjährung von Ausgleichsansprüchen unter Gesamtschuldne
Ja, so ist es.svffb hat geschrieben:Das hört sich nach einem zivilrechtlichen Problem an zwischen den Gesamtschuldnern.
Danke sehr.svffb hat geschrieben: Aus meiner Sicht beginnt die (zivilrechtliche) Verjährung allerdings erst, nachdem die Forderung gegen den einen Bescheidschuldner im Klageverfahren festgestellt wurden.
-
- Letzte Themen