Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe folgendes Probmlem mit dm Melderecht.
Ich habe geheiratet und es ist beabsichtigt das jeder für die nächsten zwei Jahre seinen gemeldeten Wohnsitz behält. Falls wir uns für einen gemeinsamen Wohnsitz entscheiden müssten hätten sowohl meine Frau und ich massive berufliche Nachteile in finanzieller und persönlicher Hinsicht.
Dieses ist laut Meldegesetz nicht möglich. Gibt es, ausser einer offiziellen Trennung, die keiner will eine andere Möglichkeit dieses zu bewerkstelligen?
Wie ist da die Rechtslage?
MfG
Melderecht
Moderator: FDR-Team
Re: Melderecht
Wo steht das denn? Das Meldegesetz schreibt nicht vor, dass 2 Eheleute eine Wohnung gemeinsam beziehen müssen.aaPmT1478 hat geschrieben: Dieses ist laut Meldegesetz nicht möglich.
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Re: Melderecht
Er meint wahrscheinlich:Evariste hat geschrieben:Wo steht das denn? Das Meldegesetz schreibt nicht vor, dass 2 Eheleute eine Wohnung gemeinsam beziehen müssen.aaPmT1478 hat geschrieben: Dieses ist laut Meldegesetz nicht möglich.
BMG hat geschrieben:§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
Grüße, Susanne
Re: Melderecht
genau darum geht es
Re: Melderecht
Dann wäre doch nur zu klären welche der Wohnungen vorwiegend durch die Ehepartner genutzt wird. Oder jeder Ehepartner wird schlüssig darlegen müssen, dass er seine gewünschte Hauptwohnung vorwiegend nutzt und sich nur einen kleineren Teil der Zeit in der Wohnung des anderen Ehepartners aufhält.
Eine Frage: Welche Vorteile möchte man sich durch dieses Konstrukt erhalten?
Eine Frage: Welche Vorteile möchte man sich durch dieses Konstrukt erhalten?
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Re: Melderecht
Der genannte § 22 BMG ist mMn. im Zusammenhang mit § 21 zu sehen. D.h. wenn jemand 2 Wohnungen hat, dient § 22 der Bestimmung, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist.
Entspricht es der tatsächlichen Gegebenheit, dass nach der Heirat kein gemeinsamer Haushalt gegründet wird, jeder Ehepartner seinen Lebensmittelpunkt in seiner Wohnung behält und man sich nur gegenseitig besucht, dann besteht mAn. keine Veranlassung gegenüber der Meldebehörde eine Änderung der Wohnsitze anzuzeigen.
Müssen Sie nicht! Niemand zwingt Sie eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.aaPmT1478 hat geschrieben:Falls wir uns für einen gemeinsamen Wohnsitz entscheiden müssten
Entspricht es der tatsächlichen Gegebenheit, dass nach der Heirat kein gemeinsamer Haushalt gegründet wird, jeder Ehepartner seinen Lebensmittelpunkt in seiner Wohnung behält und man sich nur gegenseitig besucht, dann besteht mAn. keine Veranlassung gegenüber der Meldebehörde eine Änderung der Wohnsitze anzuzeigen.
Grüße, Susanne
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