neulich neuen Perso beantragt, da dieser vor Kurzem abgelaufen ist.
Der alte wurde gelocht und mir wieder ausgehändigt und ich sollte den zur Vernichtung mitbringen, wenn ich meinen neuen bekomme.
Während der Antragsstellung bisschen mit der Dame vom Bürgeramt gequatscht, ob ich jetzt nicht gegen das Gesetz verstoßen würde, weil ich ja keinen aktuellen gültigen Perso habe und ob ich nicht einen vorläufigen Perso bräuchte.
Sie meinte, dass ich keinen brauche. Wenn ich allerdings einen haben möchte, könnte sie mir einen ausstellen. Da ich zzt. bisschen knapp bei Kasse bin, habe ich mir den 10er gespart.

Sie meinte auch, dass ein Reisepass mich von der Ausweispflicht eines Persos befreien würde, wenn ich denn einen hätte.
Jetzt stellen sich mir aber folgende Fragen:
1. Was ist, wenn ich z. B. in eine Fshrzeugkontrolle komme und die Polizei meinen Personalausweis sehen möchte? Ich könnte ja nur einen gelochten und abgelaufenen Perso vorzeigen! Zwar gibt es keine Mitführungspflicht des Persos, aber die Polizei dürfte mich ja im worst case zwecks Personenermittlung sogar mit auf die Wache nehmen!?
Hätte mir die Dame nicht sogar einen vorläufigen Perso ausstellen müssen?
2. Dass ein aktueller Reisepass von der Ausweispflicht des Persos befreien soll, erschließt sich mir nicht, da da drin ja nur der Wohnort steht, aber nicht die Straße. Und wenn ich umgezogen bin und den Wohnort nicht im Reisepass habe ändern lassen, steht da sogar nur der erste Wohnort drin, in dem der Reisepass ausgestellt wurde.
Klärt mich da mal bitte auf.
Danke Euch.
GLG