Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Moderator: FDR-Team
Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Bitte verschieben, falls ich im falschen Forum bin!
Herr A ist Besitzer einer Firma, die zum Ziel einer unangemeldeten Demonstration wird. Die Demonstranten dringen auf das Firmengelände vor.
Herr A wird beiseite geschoben, seine Angestellten, die ihn unterstützen wollen ebenfalls.
Herr A ruft die Polizei, die auch mit einer knappen Hundertschaft erscheint.
Herr A bittet den Einsatzleiter, das Betriebsgelände zu räumen.
Dem kommt die Polizei nicht nach. Stattdessen setzt die Polizei auf Deeskalation.
Erst nach mehreren Stunden des Verhandelns mit der Polizei verlassen die Demonstranten (alle vermummt),
unbehelligt von der Polizei das Betriebsgelände.
Herr A betrachtet den Schaden, den die Demonstranten angerichtet haben:
- 2 Firmen-Kleinlaster angezündet (Totalschaden)
- Aus den Büros alle Akten sowie brennbare Möbel herausgetragen und auf dem Hof angezündet und verbrannt.
Frage: Hat Herr A einen Schadenersatzanspruch an das jew. Bundesland, Weil die Polizei sein Eigentum
sehenden Auges nicht vor Vernichtung geschützt hat?
(Lassen wir mal die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekte gegen die Demonstranten außen vor,
da diese wg. Vermummung nicht zu erkennen waren)
Herr A ist Besitzer einer Firma, die zum Ziel einer unangemeldeten Demonstration wird. Die Demonstranten dringen auf das Firmengelände vor.
Herr A wird beiseite geschoben, seine Angestellten, die ihn unterstützen wollen ebenfalls.
Herr A ruft die Polizei, die auch mit einer knappen Hundertschaft erscheint.
Herr A bittet den Einsatzleiter, das Betriebsgelände zu räumen.
Dem kommt die Polizei nicht nach. Stattdessen setzt die Polizei auf Deeskalation.
Erst nach mehreren Stunden des Verhandelns mit der Polizei verlassen die Demonstranten (alle vermummt),
unbehelligt von der Polizei das Betriebsgelände.
Herr A betrachtet den Schaden, den die Demonstranten angerichtet haben:
- 2 Firmen-Kleinlaster angezündet (Totalschaden)
- Aus den Büros alle Akten sowie brennbare Möbel herausgetragen und auf dem Hof angezündet und verbrannt.
Frage: Hat Herr A einen Schadenersatzanspruch an das jew. Bundesland, Weil die Polizei sein Eigentum
sehenden Auges nicht vor Vernichtung geschützt hat?
(Lassen wir mal die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekte gegen die Demonstranten außen vor,
da diese wg. Vermummung nicht zu erkennen waren)
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Die Polizei stand daneben während das geschah?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Also für mich fehlt hier was im Sachverhalt.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Polizei jedwede Straftat gewähren lies und auch am Ende niemand festhielt um Personalien aufzunehmen.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Polizei jedwede Straftat gewähren lies und auch am Ende niemand festhielt um Personalien aufzunehmen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
kommt wohl auch ein bißchen auf die Zeitabfolge an. Wenn die Laster und Möbel schon brannten, als die Polizei eintraf, kann man selbiger wohl kaum Vorwürfe machen.
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
So hatte ich den Fall konstruiert
Also jedwede Straftat ja nicht! Nur Sachschaden,keine Körperverletzung bzw. Personenschäden. Ansonsten: Hausfriedensbruch......
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Aber es sind Straftaten und diese sind entweder zu unterbinden oder zumindestens Personalien zu ermitteln, damit sie danach geahndet werden können.
Daher verstehe jetzt ihre Verharmlosung nicht.
Daher verstehe jetzt ihre Verharmlosung nicht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Nachfrage aus Neugierde:
um welche Art von Firma handelt es sich im fiktiven Fall?
Gibt es eine politsche Vorgeschichte ?



Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
War so auch nicht gemeint, aber Ihre Rückfrage wollte ich schon beantworten.
Im Übrigen lese ich aus den Beiträgen, dass man sich das Handeln deer Polizei so nicht vorstellen könne.
Da könnte man schon mal darauf hinweisen, dass Es gerade in Zusammenhang mit deeskalierendem Verfahren
der Polizei durchaus so laufen kann, dass Personalien eben nicht festgestellt werden, weil die betreffenden
sich nicht feststellen lassen wllen und die Polizei eine Eskalation vermeiden will.
Aber bleiben wir doch bei der Frage:
- kann Herr A Ansprüche gegen das Bundesland geltend machen, bzw. mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Da Demonstrationen eigentlich immer einen politischen Hintergrund haben, sag ich einfach mal ja!
Aber sie dürfen selbst wählen, was für eine Firma es sein mag und welche Gruppierung demonstriert.
Oder würde es jeweils irgendeinen Unterschied machen?
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Das dürfte von vielen Faktoren abhängen. Dazu fehlen noch zu viele Detailpunkte der Schilderung dieses fiktiven Vorgangs. Allgemein: Wenn vor den Augen der Polizei Straftaten begangen werden, die diese hätte verhindern können, wenn sie eingegriffen hätte würde ich eine mögliche Entschädigung nicht ausschließen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
nicht unbedingt;Altbauer hat geschrieben: ↑26.03.20, 16:36Da Demonstrationen eigentlich immer einen politischen Hintergrund haben, sag ich einfach mal ja!
ok, 5 euro ins Schweinerl
Aber sie dürfen selbst wählen, was für eine Firma es sein mag und welche Gruppierung demonstriert.
Oder würde es jeweils irgendeinen Unterschied machen?

den leistungsoptimierten Braunkohleburner auf den warmlaufenden 60-Tonner??
Auch das könnte zu Unmut führen.


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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2436
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Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
Inwiefern bringen uns diese Beiträge in der Fragestellung weiter?
Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
tja,in wie fern bringen uns diese Beiträge weiter, fragt der TE .
Insofern,als daß dem TE wohl die zeitliche und wahrheitsmäßige Abfolge der "fiktiven" Handlungen wohl nicht so ganz gelingen mag und deshalb eine gewisse Skepsis der antwortenden User an den Schilderungen des TE nicht ganz unbegründet ist.



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Re: Schadenersatzanspruch wg. Deeskalation
ich bezog meine Antwort auf Ihre Aussage dass Demonstrationen eigentlich immer einen politischen Hintergrund hätten, was ich nicht so seheAltbauer hat geschrieben: ↑30.03.20, 14:28Inwiefern bringen uns diese Beiträge in der Fragestellung weiter?
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