Hallo,
wie sieht es mit
https://www.e-recht24.de/news/telekommu ... /1158.html
bei
- Antragsstellungen z. B. auf Sozialleistungen
- Kündigungen
aus?
Danke Euch.
GLG
E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
Moderator: FDR-Team
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Topicstarter - FDR-Mitglied
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Re: E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
Was zB für Kündigungen denn? Im Arbeitsrecht? Dann hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 20572.html
Bei Antragstellungen kommt es darauf an, wie der Antrag gestellt werden kann.
Etwas konkreter dürfte ihre Frage durchaus sein.
Bei Antragstellungen kommt es darauf an, wie der Antrag gestellt werden kann.
Etwas konkreter dürfte ihre Frage durchaus sein.
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Topicstarter - FDR-Mitglied
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Re: E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
Kündigungen von
- Arbeitsverträgen
- Mobilfunkverträgen
- sonstigen Verträgen
Anträge auf
- AlG I
- AlG II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Arbeitsverträgen
- Mobilfunkverträgen
- sonstigen Verträgen
Anträge auf
- AlG I
- AlG II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Re: E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
-> Arbeitsverträge: siehe oben
-> Mobilfunkverträge: kommt darauf an, was vertraglich dazu vereinbart ist
-> sonstige Verträge: kommt darauf an, was vertraglich dazu vereinbart ist bzw was gesetzlich notwendig ist, zB bei Wohnungsmietverträgen
Bei den Anträgen schauen Sie doch bitte selber auf den Seiten der jeweiligen Einrichtungen...
-> Mobilfunkverträge: kommt darauf an, was vertraglich dazu vereinbart ist
-> sonstige Verträge: kommt darauf an, was vertraglich dazu vereinbart ist bzw was gesetzlich notwendig ist, zB bei Wohnungsmietverträgen
Bei den Anträgen schauen Sie doch bitte selber auf den Seiten der jeweiligen Einrichtungen...
Re: E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
Bei Anträgen auf Sozialleistungen reicht eine Mail (oder auch ein Telefonanruf) zur Fristwahrung. Aber in aller Regel sind weitere Angaben und Unterlagen notwendig, die nachgereicht werden müssen, oft im Original. Beim AlG 1 ist zusätzlich die persönliche Meldung notwendig (derzeit aber ausgesetzt).
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2432
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Re: E-Mail reicht als Zugangsbeleg!?
hätten Sie einen Link, aus dem hervorgeht, dass ein Telefonanruf ausreicht um die Frist zu wahren? Ich fand nur http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/f ... ellung.pdf fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Antragstellung.pdf und dort steht etwas anderesFM hat geschrieben: ↑12.04.20, 12:14 Bei Anträgen auf Sozialleistungen reicht eine Mail (oder auch ein Telefonanruf) zur Fristwahrung. Aber in aller Regel sind weitere Angaben und Unterlagen notwendig, die nachgereicht werden müssen, oft im Original. Beim AlG 1 ist zusätzlich die persönliche Meldung notwendig (derzeit aber ausgesetzt).
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