Einreisegenehmigung
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Re: Einreisegenehmigung
Die Reise fällt nun mal nicht unter die im Paragrafen 5 der Verordnung genannten Anlässe. Ergo kein Verbot. Oder ist jetzt plötzlich alles verboten was nicht erlaubt wurde? Sind wir soweit?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Einreisegenehmigung
Doch, natürlich. Die Reise dient einem Freizeitzweck und ist nicht beruflich bedingt. Ob man in seiner Freizeit einen Kaufvertrag abschließt oder nicht, ist irrelevant.Tastenspitz hat geschrieben: ↑11.05.20, 21:12Die Reise fällt nun mal nicht unter die im Paragrafen 5 der Verordnung genannten Anlässe.
Aber selbstverständlich.
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Re: Einreisegenehmigung
Sie meinen also, dass es verboten ist in S.A. einzukaufen wenn man nicht in dem Bundesland wohnt. Richtig?
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Re: Einreisegenehmigung
Ein Kollege von Herrn X fährt regelmäßig dort einkaufen und ist noch nicht erwischt worden. Schon witzig die Fürstentümlerei grade in D. Zumal es keinen nachvollziehbaren Grund für die Maßnahme gibt. Herr X ist im eigenen Bundesland schon in mehreren Tierheimen gewesen unter hohen Hygieneauflagen.
Mit Lügen käme man auch dort rein. Man behauptet einfach es fände ein Vorstellungsgespräch statt.
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"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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Re: Einreisegenehmigung
Ist es doch. "Können Sie sich vorstellen den Hund zu nehmen?" 

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Re: Einreisegenehmigung
Das Gefühl etwas wäre unhaltbar ist etwas schwach. Die Verordnung schränkt zwar die Freizügigkeit im Bundesgebiet ein, aber lt. Art. 11 GG gilt auch:
Wo also genau liegt der Fehler? Erforderlich ist nicht, dass die Seuchengefahr dadurch komplett beseitigt wird, das Argument "wenn der aus Magdeburg nach Halle darf, ist es genauso riskant wie wenn der aus Leipzig dahin darf" wird nicht ausreichen.Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, (...) in denen es (...) zur Bekämpfung von Seuchengefahr (...) erforderlich ist.
Re: Einreisegenehmigung
Die europäischen Grenzen sollen aufgemacht werden (laut Gericht ohne allgemeine Quarantäne). Aber innerhalb D riskiert man Strafen in Höhe von 250€ wenn man die nicht markierte Bundeslandgrenze überschreitet. Man darf mit dem Auto quer durch die Republik aber nicht 20 km nach Osten? Es gibt keine Möglichkeit Ausnahmeanträge zu stellen außer beruflich oder bei Todesfall engster Angehöriger. Wie lange wollen die das noch so machen?
Wie gesagt, die Bürger*innen Sachsen Anhalts fahren munter zum Job und zum Shoppen nach Niedersachsen, sie nutzen hier auch Freizeitmöglichkeiten etc.
Da kann es ja mit der Erforderlichkeit nicht so weit her sein...
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Re: Einreisegenehmigung
soll hier im Forum Deutsches Recht demnach diskutiert werden, wie man Recht umgeht bzw. sich rechtswidrig verhält ohne erwischt zu werden?Oktavia hat geschrieben: ↑12.05.20, 07:36 Ein Kollege von Herrn X fährt regelmäßig dort einkaufen und ist noch nicht erwischt worden. Schon witzig die Fürstentümlerei grade in D. Zumal es keinen nachvollziehbaren Grund für die Maßnahme gibt. Herr X ist im eigenen Bundesland schon in mehreren Tierheimen gewesen unter hohen Hygieneauflagen.
Mit Lügen käme man auch dort rein. Man behauptet einfach es fände ein Vorstellungsgespräch statt.
oder ist das nur die 3 000 000 000ste Diskussion zum Thema Corona-Auflagen?

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