Fax: Beweis / Anscheinsbeweis

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T
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Fax: Beweis / Anscheinsbeweis

Beitrag von T »

hallo,

um zumindest einen Anscheinsbeweis ("Schweinsbratens"? Wirklich, Rechtschreibprüfung?) für wichtige Sendungen zu erzeugen, habe ich bisher oft ein Einwurfeinschreiben gemacht und den Beleg an eine Kopie des Briefes getackert.

Als ich in diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten ohne funktionierenden Drucker auskommen musste, habe ich aber durchaus etwas Gefallen am guten, alten Fax gefunden! Ich benutze einen Online-Faxservice, so dass ich auch nachweisen kann, den Sendebericht nicht gefälscht oder verfälscht (z. B. an andere Nummer, anderer Inhalt) zu haben. Bzw. der Faxdienst müsste mit mir unter einer Decke stecken.

So ein Sendebericht wird ja immerhin gern mal als Anscheinsbeweis angesehen. Mit welchen Argumenten könnte der Empfänger diesen entkräften?
  • "Irgendwann um die Zeit war tatsächlich mal das Faxgerät kaputt. Das muss wohl am den Tag gewesen sein, weil das Fax ja sonst in der Akte wäre."
  • "Das Faxgerät war zu der Zeit genau dahingehend kaputt, dass es Faxe ohne Fehlermeldung angenommen hat, aber dann doch nichts gespeichert oder ausgespuckt hat. Ich habe hier den Zeugen X von der Technik, der gern als Zeuge das genaue technische Problem beschreibt, wann das war, woran das lag usw."
Reicht hier Argument 1, oder müsste es 2 sein, um den Anscheinsbeweis zu "zerstören"? Was wäre als Nachweis besser - das Fax oder das Einwurfeinschreiben?

Mir persönlich scheint das Fax besser. Der Sendebericht enthält den gefaxten Inhalt; beim Einwurfeinschreiben und selbst Übergabeeinschreiben mit Rückschein könnte ich auch eine Grußkarte verschicken und den Beleg an was anderes tackern, das nie in dem Umschlag war. Das gilt insbesondere für Online-Faxdienste, die dann ja für korrekte Empfängernummer und Inhalt geradestehen und ihrerseits eine Störung / kriminelle Absicht haben müssten, ehe da was schiefläuft.

Dann natürlich ist es ggf. einfacher und billiger mit Fax.

Ich sag euch: Das Fax ist noch lange nicht tot! Lasst uns eine Petition starten, wenn es doch mal in Deutschland abnimmt.
Tastenspitz
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Re: Fax: Beweis / Anscheinsbeweis

Beitrag von Tastenspitz »

Anscheinsbeweis - bei dem der Widerspruch schon im Wort steckt - ist nmE. hier zweitrangig.
Zunächst ist zu prüfen, was der Vertrag hier als Form vorsieht. Wenn für eine Kündigung bspw. die Schriftform mit Unterschrift erforderlich ist, reicht ein Fax für gewöhnlich eben nicht aus. Dann ist es auch egal, wer hier was alles bestätigen kann.
Ansonsten ist ein Anscheinsbeweis vom Belastenden wiederum durch Beweise zu entkräften. Ein Nachweis eines Defekts im genannten Zeitraum dürfte da ausreichen. Letztlich entscheidet das aber der Richter - Stichwort Beweiswürdiguzng.
T hat geschrieben: 24.05.20, 12:04Als ich in diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten ohne funktionierenden Drucker auskommen musste,
Ersthaft? Kugelschreiber auch alle kaputt? Mir wäre keine Vorschrift bekannt, die den Einsatz eines Druckers erfordert um ein Schreiben zu verfassen.
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