Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Moderator: FDR-Team
Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Hallo,
hoffe, meine Frage ist hier passend.
Auf der Passbehörde gewesen, um einen Personalausweis zu beantragen, aktuellen Personalausweis und biometrietaugliches Passbild vorgelegt.
Es wurde gesagt, dass man das Passbild nicht nehmen und man daher keinen Personalausweis beantragen kann, da das Passbild schon fünf Jahre alt ist und es schon in einem Reisepass von eben vor fünf Jahren ist. Da der Personalausweis dann ja zehn Jahre gültig ist, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Passbild, das dann ja 15 Jahre alt ist, nicht mehr mit dem Antragssteller übereinstimmt und der dann Probleme beim Einreisen anderer Länder bekommen könnte.
Aktuell passt aber das Passbild definitv mit dem Antragssteller überein.
Wenn man der Logik des Sachbearbeiters folgt, müsste der Antragssteller ja jetzt ein Passbild vorlegen, was ihn in 10 Jahren zeigt oder er müsste jedes Jahr einen Ausweis/Pass beantragen, da er ja gleich nächstes Jahr schon deutlich anders aussehen könnte, selbst wenn er ein aktuelles Passbild vorlegt.
Was kann man in dem Fall bitte tun?
Danke.
LG
hoffe, meine Frage ist hier passend.
Auf der Passbehörde gewesen, um einen Personalausweis zu beantragen, aktuellen Personalausweis und biometrietaugliches Passbild vorgelegt.
Es wurde gesagt, dass man das Passbild nicht nehmen und man daher keinen Personalausweis beantragen kann, da das Passbild schon fünf Jahre alt ist und es schon in einem Reisepass von eben vor fünf Jahren ist. Da der Personalausweis dann ja zehn Jahre gültig ist, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Passbild, das dann ja 15 Jahre alt ist, nicht mehr mit dem Antragssteller übereinstimmt und der dann Probleme beim Einreisen anderer Länder bekommen könnte.
Aktuell passt aber das Passbild definitv mit dem Antragssteller überein.
Wenn man der Logik des Sachbearbeiters folgt, müsste der Antragssteller ja jetzt ein Passbild vorlegen, was ihn in 10 Jahren zeigt oder er müsste jedes Jahr einen Ausweis/Pass beantragen, da er ja gleich nächstes Jahr schon deutlich anders aussehen könnte, selbst wenn er ein aktuelles Passbild vorlegt.
Was kann man in dem Fall bitte tun?
Danke.
LG
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Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Neues Passfoto machen lassen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Ein aktuelles Bild vorlegen (also keines von 2015 oder 2030, sondern 2020).
http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html
http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Das spielt keine Rolle.
Ein aktuelles Paßbild vorlegen, wie es die Paßverordnung verlangt.
Nein, das ist keine Logik. Der Sachbearbeiter hat nur versucht dir den Grund für der Erfordernis eines aktuellen Paßbildes zu erklären. Er hätte auch einfach auf die Verordnung verweisen können.
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Hier was zum lesen
Dann greift §11 Abs. 1 des PassG indem es heißt:
Ein Pass oder Passersatz ist ungültig, wenn
1.
er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zuläßt
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Danke soweit schonmal.
Wenn ich jetzt aber lese:
"Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.
Das Lichtbild kann in Schwarzweiß- oder Farbausführung vorgelegt werden. Das Lichtbild hat den Anforderungen des § 5 PassV i.V.m. Anlage 8 zur Passverordnung zu entsprechen."
dann passt das fünf Jahre alte Passbild, da es alle Merkmale nach wie vor erfüllt. Der Sachbearbeiter hat ja nur gewusst, dass das vorgelegte Passbild fünf Jahre alt ist, da er im Programm meinen alten, aber noch aktuellen, Pass gesehen hat. Hätte er das nicht, hätte ich den Personalausweis beantragen können. Ein anderer Sachbearbeiter hätte den Antrag auch komplett bearbeitet?
"Aktuell" bezieht sich ja nicht auf das Alter des Passbildes, sondern auf die Aktualität anhand er zu erfüllenden Merkmale. Wenn aber diese doch mein fünf Jahres altes Passbild erfüllt, entspricht das doch den Verwaltungsvorschriften!
Dass allerdings sogar schwarzweiß Passbilder erlaubt sind, hätte ich nicht gedacht.
Wenn ich jetzt aber lese:
"Die antragstellende Person hat bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Das Lichtbild ist dann als aktuell anzusehen, wenn es die einwandfreie Identitätsfeststellung erlaubt und somit alle wesentlichen individuellen Merkmale auch auf dem Lichtbild wiedergegeben werden. Als inaktuell ist - unter Berücksichtigung der bis zu 10 Jahre dauernden Gültigkeit des Passes - ein Lichtbild beispielsweise grundsätzlich dann anzusehen, wenn einzelne individuelle Merkmale auf dem Lichtbild nicht wiedergegeben sind. Bei zweifelhafter Übereinstimmung des vorgelegten Lichtbilds mit der antragstellenden Person ist ein Abgleich mit allen früheren, noch bei der Passbehörde vorhandenen Lichtbildern vorzunehmen, um Falschidentitäten vorzubeugen.
Das Lichtbild kann in Schwarzweiß- oder Farbausführung vorgelegt werden. Das Lichtbild hat den Anforderungen des § 5 PassV i.V.m. Anlage 8 zur Passverordnung zu entsprechen."
dann passt das fünf Jahre alte Passbild, da es alle Merkmale nach wie vor erfüllt. Der Sachbearbeiter hat ja nur gewusst, dass das vorgelegte Passbild fünf Jahre alt ist, da er im Programm meinen alten, aber noch aktuellen, Pass gesehen hat. Hätte er das nicht, hätte ich den Personalausweis beantragen können. Ein anderer Sachbearbeiter hätte den Antrag auch komplett bearbeitet?
"Aktuell" bezieht sich ja nicht auf das Alter des Passbildes, sondern auf die Aktualität anhand er zu erfüllenden Merkmale. Wenn aber diese doch mein fünf Jahres altes Passbild erfüllt, entspricht das doch den Verwaltungsvorschriften!
Dass allerdings sogar schwarzweiß Passbilder erlaubt sind, hätte ich nicht gedacht.
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Man kann natürlich auch beim Verwaltungsgericht klagen.
Ob das schneller geht und billiger ist als der Weg zum Fotografen, sieht man dann schon.
Ob das schneller geht und billiger ist als der Weg zum Fotografen, sieht man dann schon.
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Und dann? Dann sieht der Sachbearbeiter anhand der beiden Passbilder, dass die (nahezu) identisch sind. Dann werde ich das Geld vom Amt für die Passbilder zurückverlangen.winterspaziergang hat geschrieben: ↑15.06.20, 06:24zum Fotografen seiner Wahl gehen und neue Passbilder machen
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Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Kann man ja versuchen.
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Sie haben meinen Link nicht gelesen!maramara hat geschrieben: ↑15.06.20, 11:55Und dann? Dann sieht der Sachbearbeiter anhand der beiden Passbilder, dass die (nahezu) identisch sind. Dann werde ich das Geld vom Amt für die Passbilder zurückverlangen.winterspaziergang hat geschrieben: ↑15.06.20, 06:24zum Fotografen seiner Wahl gehen und neue Passbilder machen
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Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Naja, zugunsten des TEs sei gesagt, dass hier immer wieder mal Links ohne weiteren Kommentar gepostet werden, die in vielen Fällen nichts, aber auch gar nichts zu dem Thema beitragen (oder manchmal tragen sie was bei, aber es ist schwer zu finden oder man braucht weitere Hintergrundinformationen, um die Relevanz zu erkennen). Deswegen habe ich persönlich mir angewöhnt, das, was relevant ist, zu zitieren.
In diesem Fall enthält der Link aber tatsächlich viele interessante und relevante Aussagen. Besonders relevant für den vorliegenden Fall ist wohl:
Das Argument, dass sich das Gesicht einzelner Menschen sogar über Jahrzehnte hinweg nicht verändert, trifft zu. Es ist aber irrelevant! Niemand kann sicher prognostizieren, ob dies beim konkreten Dokumenteninhaber so sein wird. Und bei einem Massengeschäft“ wie der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen ist von der durchschnittlichen Erfahrung auszugehen, nicht von besonderen Einzelfällen.
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Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
Wir lesen im Paragraf 5:
Aktuell. Nicht 5 Jahre oder noch älter.Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen.
Bedeutet - der Anhang kommt noch "on top" dazu. Wenn also ein Passbild von gestern die im Anhang genannten Anforderungen nicht hat, kann es auch in die Tonne.Im Übrigen muss das Lichtbild den Anforderungen der Anlage 8 entsprechen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Passversagung wegen zu altem Foto! Rechtens?
So, hab zwischenzeitlich recherchirt und bin auf
https://forenregelnbeachten.de
gestoßen.
Da wird "aktuell" genauso beschrieben, wie ich es auch verstehe.
https://forenregelnbeachten.de
gestoßen.
Da wird "aktuell" genauso beschrieben, wie ich es auch verstehe.
Zuletzt geändert von ktown am 15.06.20, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
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