Definition eines Haushalt bei getrennten Wohnungen

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Potestas
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Definition eines Haushalt bei getrennten Wohnungen

Beitrag von Potestas »

Hallo,

Angenommen Person A wohnt in Hessen. Person B lebt in Niedersachen.
Sie befinden sich in einer festen Beziehung und sehen sich wöchentlich inkl. Übernachtungen, Regelmäßig auch über das komplette Wochenende.

Nun steht auf der offiziellen Webseite aus Niedersachen folgendes:
Ab wann bin ich denn ein Haushalt?
Wenn ich mit jemandem zusammen bin (Partner/in), oder nur, wenn wir zusammenwohnen?
Entscheidend ist der feste, auf Dauer angelegte Zusammenschluss. Nicht zusammenwohnende Paare sind auch dann als ein Haushalt anzusehen, wenn sie zumindest an einigen Tagen gemeinsam in einer Wohnung, einem Haus leben.
Die Definition "an einigen Tagen" ohne zeitliche Einschränkung (wöchentlich/monatlich) finde ich etwas schwierig.

Annahme ist aber demnach, dass Beide als ein Haushalt angesehen werden.
Sie bilden aber nach meinem Verständnis natürlich auch ihren Haushalt am eigentlichen Wohnort und befindet sich somit jeder gemäß dieser Definition in zwei Haushalten.

Da ich bisher keinen Quellen gefunden habe, die es vergleichbar Ausdrücken ist nun meine Frage:
Ist diese Definition eine Länderübergreifende, oder legt es Hessen wieder anders aus?
Ist das auch in Niedersachen gerade mal eine situationsabhängige Definition und kann sich wieder ändern?

Viele Grüße

Edit:
Sorry hab gerade gesehen, dass es im Verwaltungsrecht gelandet ist. Müsste vermutlich verschoben werden
Zuletzt geändert von Potestas am 19.01.21, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Tastenspitz
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Re: Definition eines Haushalt bei getrennten Wohnungen

Beitrag von Tastenspitz »

Potestas hat geschrieben: 19.01.21, 15:07 Ist diese Definition eine Länderübergreifende, oder legt es Hessen wieder anders aus?
Verordnungen sind Ländersache. Somit kann Hessen da was anderes fordern.
Potestas hat geschrieben: 19.01.21, 15:07 Ist das auch in Niedersachen gerade mal eine situationsabhängige Definition und kann sich wieder ändern?
Raten sie mal.... :)
Wenn bspw. die Zahlen in Nds. explodieren ist vieles möglich.
Potestas hat geschrieben: 19.01.21, 15:07 Die Definition "an einigen Tagen" ohne zeitliche Einschränkung (wöchentlich/monatlich) finde ich etwas schwierig.
Da muss sich der Gesetzgeber die Unklarheiten anlasten lassen und im Streitfall seine Definition rechtfertigen.
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Potestas
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Re: Definition eines Haushalt bei getrennten Wohnungen

Beitrag von Potestas »

Tastenspitz hat geschrieben: 19.01.21, 15:16 Verordnungen sind Ländersache. Somit kann Hessen da was anderes fordern.
Soweit nachvollziehbar. An wen kann man sich denn wenden um herauszufinden, wie das Hessen, oder auch andere Länder sehen?
Es werden immer wieder Einschränkungen auf Haushaltsebenen vorgegeben, aber wer nun zum Haushalt zählt, finde ich sonst nirgends.
Tastenspitz
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Re: Definition eines Haushalt bei getrennten Wohnungen

Beitrag von Tastenspitz »

Zum Haushalt gehören in der Hauptsache die dort gemeldeten Personen.
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