Angenommen Person A wohnt in Hessen. Person B lebt in Niedersachen.
Sie befinden sich in einer festen Beziehung und sehen sich wöchentlich inkl. Übernachtungen, Regelmäßig auch über das komplette Wochenende.
Nun steht auf der offiziellen Webseite aus Niedersachen folgendes:
Die Definition "an einigen Tagen" ohne zeitliche Einschränkung (wöchentlich/monatlich) finde ich etwas schwierig.Ab wann bin ich denn ein Haushalt?
Wenn ich mit jemandem zusammen bin (Partner/in), oder nur, wenn wir zusammenwohnen?
Entscheidend ist der feste, auf Dauer angelegte Zusammenschluss. Nicht zusammenwohnende Paare sind auch dann als ein Haushalt anzusehen, wenn sie zumindest an einigen Tagen gemeinsam in einer Wohnung, einem Haus leben.
Annahme ist aber demnach, dass Beide als ein Haushalt angesehen werden.
Sie bilden aber nach meinem Verständnis natürlich auch ihren Haushalt am eigentlichen Wohnort und befindet sich somit jeder gemäß dieser Definition in zwei Haushalten.
Da ich bisher keinen Quellen gefunden habe, die es vergleichbar Ausdrücken ist nun meine Frage:
Ist diese Definition eine Länderübergreifende, oder legt es Hessen wieder anders aus?
Ist das auch in Niedersachen gerade mal eine situationsabhängige Definition und kann sich wieder ändern?
Viele Grüße
Edit:
Sorry hab gerade gesehen, dass es im Verwaltungsrecht gelandet ist. Müsste vermutlich verschoben werden