Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Moderator: FDR-Team
Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Bremen hält seine Schulen weiterhin geöffnet.
Eltern bleibt (zumindest offiziell) die Wahl, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht.
Der aktuelle Beschluss des Bremer Senats steht unter https://www.senatspressestelle.bremen.d ... 2.c.732.de.
Die Umsetzung der darin genannten Eckpunkte durch Anpassung der Corona-Verordnung soll in der regulären Senatssitzung am 26. Januar 2021 erfolgen und danach veröffentlicht werden.
Angenommen, es gäbe einên Vater mit Kindern im Grundschulalter. Er hielte die Haltung des Bremer Senats und vor allem der Bildungssenatorin für wenig verantwortlich, weil sie vor allem Kinder, Lehrpersonal und KITA-Personal gefährdeten. Zudem wäre er der Auffassung, der "Bremer Weg" liefe dem Geist der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 zuwider. Zumal eine freiwillige Reihentestung in Bremer Schulen in der ersten Schulwoche zu durchaus bedenklichen Ergebnissen geführt hat (Darstellung des Bremer Senat: https://www.senatspressestelle.bremen.d ... .350898.de, Werte auf Inzidenz umgerechnet im Experteninterview: https://www.butenunbinnen.de/nachrichte ... n-100.html)
Welche Angriffspunkte hätte der Vater in diesem theoretischen Fall, wenn er über eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht dafür sorgen wollte, seine und andere Kinder, das Personal und sich grundsätzlich besser zu schützen (zum Beispiel durch Außer-Kraft-Setzen des die Schulen betreffenden Teils der Corona-Verordnung)?
Welche sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten gäbe es noch, den Bremer Senat dazu zu bringen, so schnell wie möglich dazu zu bringen, fürsorglicher und vorsorglicher den Beschluss der MPK umzusetzen?
Wie seht und bewertet ihr die Rechtslage?
Eltern bleibt (zumindest offiziell) die Wahl, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht.
Der aktuelle Beschluss des Bremer Senats steht unter https://www.senatspressestelle.bremen.d ... 2.c.732.de.
Die Umsetzung der darin genannten Eckpunkte durch Anpassung der Corona-Verordnung soll in der regulären Senatssitzung am 26. Januar 2021 erfolgen und danach veröffentlicht werden.
Angenommen, es gäbe einên Vater mit Kindern im Grundschulalter. Er hielte die Haltung des Bremer Senats und vor allem der Bildungssenatorin für wenig verantwortlich, weil sie vor allem Kinder, Lehrpersonal und KITA-Personal gefährdeten. Zudem wäre er der Auffassung, der "Bremer Weg" liefe dem Geist der Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 zuwider. Zumal eine freiwillige Reihentestung in Bremer Schulen in der ersten Schulwoche zu durchaus bedenklichen Ergebnissen geführt hat (Darstellung des Bremer Senat: https://www.senatspressestelle.bremen.d ... .350898.de, Werte auf Inzidenz umgerechnet im Experteninterview: https://www.butenunbinnen.de/nachrichte ... n-100.html)
Welche Angriffspunkte hätte der Vater in diesem theoretischen Fall, wenn er über eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht dafür sorgen wollte, seine und andere Kinder, das Personal und sich grundsätzlich besser zu schützen (zum Beispiel durch Außer-Kraft-Setzen des die Schulen betreffenden Teils der Corona-Verordnung)?
Welche sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten gäbe es noch, den Bremer Senat dazu zu bringen, so schnell wie möglich dazu zu bringen, fürsorglicher und vorsorglicher den Beschluss der MPK umzusetzen?
Wie seht und bewertet ihr die Rechtslage?
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Sie wollen die Beschlüsse einer verfassungsrechtlich überhaupt nicht vorhandenen MPK ... quasi einklagen?
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Seine Kinder kann er ganz einfach schützen, da keine Präsenzpflicht besteht.Aber die Rechnung läuft ja aufs selbe hinaus, dann passt das ja oben auch was ich geschrieben habe.
besteht mangels eigener Betroffenheit keine Klagebefugnisdas Personal
Wie er selbst durch diesen Teil der Verordnung betroffen ist, ist mir nicht klar.und sich grundsätzlich besser zu schützen
Nach meiner Auffassung keineWelche sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten gäbe es noch, den Bremer Senat dazu zu bringen, so schnell wie möglich dazu zu bringen, fürsorglicher und vorsorglicher den Beschluss der MPK umzusetzen?
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Die MPK hat keine Entscheidungskompetenz, das ist lediglich ein Gremium zur Besprechung. Der Beschluss ist weder ein Gesetz noch ein Vertrag, sondern nur eine gemeinsame Planung.
Da nach der Beschreibung das Kind ohne weiteres zuhause bleiben kann, ist eine Klage aus eigener Betroffenheit nicht notwendig und nicht möglich.
Wenn man das Vorgehen des Senats für falsch hält, kann man den Landtag (heißt dort glaub ich Bürgerschaft oder so ähnlich) bitten, den Senat abzusetzen. Eventuell kann man auch per Volksbegehren eine Neuwahl der Bürgerschaft verlangen, das müsste man in der Landesverfassung nachsehen.
Da nach der Beschreibung das Kind ohne weiteres zuhause bleiben kann, ist eine Klage aus eigener Betroffenheit nicht notwendig und nicht möglich.
Wenn man das Vorgehen des Senats für falsch hält, kann man den Landtag (heißt dort glaub ich Bürgerschaft oder so ähnlich) bitten, den Senat abzusetzen. Eventuell kann man auch per Volksbegehren eine Neuwahl der Bürgerschaft verlangen, das müsste man in der Landesverfassung nachsehen.
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Was der Vater für seine Kinder machen kann, wurde ja schon gesagt. Damit ist aber auch schon Ende.zettbeh hat geschrieben: ↑22.01.21, 23:31 Welche Angriffspunkte hätte der Vater in diesem theoretischen Fall, wenn er über eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht dafür sorgen wollte, seine und andere Kinder, das Personal und sich grundsätzlich besser zu schützen (zum Beispiel durch Außer-Kraft-Setzen des die Schulen betreffenden Teils der Corona-Verordnung)?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Erwächst den eigenen Kindern denn damit kein Nachteil, wenn die anderen Kinder (alle) zur Schule gehen? Vom Prinzip her wird damit an der Chancengleichheit geschraubt.besteht mangels eigener Betroffenheit keine Klagebefugnis
PS: Nein ich bin nicht der Meinung man müsse dafür sorgen es sollen lieber alle "gleich dumm bleiben". Ich wollte nur aufzeigen, dass es durchaus eine "eigene Betroffenheit" geben kann.
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Da müsste das Kind gegen die Eltern klagen. Der Senat verbietet den Schulbesuch offenbar nicht.
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Besteht dann da nicht ein Interessenkonflikt und das Jugendamt müsste direkt einspringen? Die Eltern werden wohl eher nicht selbst auf die Idee kommen sich im Namen Ihrer Kinder selbst zu verklagen.
Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Wieso muss da das Jugendamt einspringen?
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Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Um hier weiter zu kommen, müsste man den Unterschied zu der bundesweit(?) bestehenden Notbetreuung herausfinden und wie dieser Unterschied das Infektionsrisiko beeinflusst.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Welcher Interessenkonflikt?
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Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Tut mir leid, aber ich sehe da keinen Interessenkonflikt. Sie anscheinend auch nicht sonst würden sie nicht um den heißen Brei reden und diesen vermeintlichen Konflikt nochmals beschreiben.
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Re: Offene Schulen in Bremen, Beschluss der MPK
Doch siehe meine Antwort auf FM. In der Antwort kommt auch das Wort Interessenkonflikt explizit vor.Sie anscheinend auch nicht
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