Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Moderator: FDR-Team
Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Ein Gelber Umschlag (Zustellungsurkunde) von einem Amtsgericht adressiert an Max Mustermann (Sohn) landet im Briefkasten von Otto und Helga Mustermann (Eltern). Auf dem Briefkasten steht nur der Familienname, keine Vornamen. Der Sohn ist dort seit über 20 Jahren nicht mehr gemeldet, und hatte zwischenzeitlich auch zahlreiche andere Wohnsitze im Inland inne. Aktuell lebt er in der Türkei und hat keinen deutschen Wohnsitz mehr. Eltern und Sohn haben nach wie vor Kontakt.
Die Eltern fragen sich, was sie mit dem Brief machen sollen? Denn es werden ja durch die Zustellung vermutlich Fristen in Gang gesetzt, Kann man so einen Brief auf der Post wieder abgeben, mit dem Verweis Empfänger verzogen? Oder müssen Sie den Brief öffnen und dem Sohn vorlesen? Oder den Brief ungeöffnet mit einem Begleitschreiben, das der Sohn in der Türkei an der und der Adresse zu erreichen ist, an den Absender zurücksenden?
Der Sohn fragt sich, mit welcher Art von Datenbank / Abfrage hier wohl eine uralte Adresse ermittelt werden konnte. Wer ist zu solchen Abfragen befugt?
Die Eltern fragen sich, was sie mit dem Brief machen sollen? Denn es werden ja durch die Zustellung vermutlich Fristen in Gang gesetzt, Kann man so einen Brief auf der Post wieder abgeben, mit dem Verweis Empfänger verzogen? Oder müssen Sie den Brief öffnen und dem Sohn vorlesen? Oder den Brief ungeöffnet mit einem Begleitschreiben, das der Sohn in der Türkei an der und der Adresse zu erreichen ist, an den Absender zurücksenden?
Der Sohn fragt sich, mit welcher Art von Datenbank / Abfrage hier wohl eine uralte Adresse ermittelt werden konnte. Wer ist zu solchen Abfragen befugt?
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Wenn die Zustellung vom Amtsgericht kommt, geht es in den meisten Fällen (nicht unbedingt in allen) um ein Zivilverfahren. Da ermittelt das Gericht überhaupt keine Anschrift sondern verwendet diejenige, die der Kläger/Antragsteller mitteilt.
Eine denkbare Variante wäre: der Sohn hat etwas bestellt und dafür die Adresse der Eltern angegeben ohne seine eigene in der Türkei mitzuteilen. Eine andere: es geht um ein Vertragsverhältnis aus früherer Zeit, wo noch die alte Anschrift zutreffend war. Aber solange der Umschlag verschlossen bleibt, kann man da nur raten.
Die einfachste Variante ist: zurücksenden an das Amtsgericht mit Mitteilung "wohnt seit .... nicht mehr hier" und am besten gleich die neue Anschrift mitteilen, damit erspart man dem Sohn die Kosten der Anschriftenermittlung die bei zahlreichen Umzügen und Ausland schon erheblich sein können.
Eine denkbare Variante wäre: der Sohn hat etwas bestellt und dafür die Adresse der Eltern angegeben ohne seine eigene in der Türkei mitzuteilen. Eine andere: es geht um ein Vertragsverhältnis aus früherer Zeit, wo noch die alte Anschrift zutreffend war. Aber solange der Umschlag verschlossen bleibt, kann man da nur raten.
Die einfachste Variante ist: zurücksenden an das Amtsgericht mit Mitteilung "wohnt seit .... nicht mehr hier" und am besten gleich die neue Anschrift mitteilen, damit erspart man dem Sohn die Kosten der Anschriftenermittlung die bei zahlreichen Umzügen und Ausland schon erheblich sein können.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Fristen werden erst durch eine wirksame Zustellung in Gang gesetzt. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Sie müssen nicht, aber sie können. Dann weiß man auch worum es geht. Dann kann man immer noch überlegen, ob es sinnvoller ist darauf zu reagieren oder nicht.
Das birgt beides die Gefahr, daß dann eine öffentliche Zustellung erfolgt und man nicht unbedingt erfährt, worum es geht. Die Rechtsfolgen treten aber trotzdem ein.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Dafür wäre erforderlich, dass "eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht" (§ 185 ZPO). Ist das für die Türkei zutreffend?
Ergänzung: das Bundesamt für Justiz sagt, Zustellungen wären möglich über:
Adalet Bakanlığı
Dış İlişkiler ve Avrupa Birliği
Genel Müdürlüğü
Namık Kemal Mah. Milli Müdafaa Caddesi No: 22 Kızılay-Çankaya
was anscheinend die entsprechende Behörde dort ist.
Ergänzung: das Bundesamt für Justiz sagt, Zustellungen wären möglich über:
Adalet Bakanlığı
Dış İlişkiler ve Avrupa Birliği
Genel Müdürlüğü
Namık Kemal Mah. Milli Müdafaa Caddesi No: 22 Kızılay-Çankaya
was anscheinend die entsprechende Behörde dort ist.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Wie ist "zurücksenden" hier gemeint? Den gelben Umschlag auf die Post bringen und sagen Empfänger verzogen? Die kleben doch dann nur diesen Standard "zurück/Retour" Aufkleber drauf wo es verschiedene Kästchen zum ankreuzen gibt.FM hat geschrieben: ↑13.02.21, 18:03
Die einfachste Variante ist: zurücksenden an das Amtsgericht mit Mitteilung "wohnt seit .... nicht mehr hier" und am besten gleich die neue Anschrift mitteilen, damit erspart man dem Sohn die Kosten der Anschriftenermittlung die bei zahlreichen Umzügen und Ausland schon erheblich sein können.
(Nimmt die Post überhaupt förmliche Zustellungen, also gelbe Umschläge zurück?)
Oder selbst in einen grossen Umschlag stecken, und selbst an das Amtsgericht schicken mit einem Anschreiben wo erklärt wird der Sohn ist seit x.x.x verzogen und wohnt jetzt in der Türkei an der und der Adresse?
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Geht beides.
Und man kann es auch persönlich beim Amtsgericht abgeben (falls die nicht wegen Corona geschlossen haben).
Die Rückgabe bei einer Postfiliale oder Einwurf in einen Briefkasten hat eben den Nachteil, dass man da außer "wohnt nicht hier" nichts mitteilen kann, also auch nicht die aktuelle Anschrift.
Naja, auf den Umschlag schreiben kann man es schon. Aber dann eben nur recht kurz.
Die Eltern könnten es auch direkt an den Sohn weiterleiten, dann kann er selbst sich darum kümmern.
Und man kann es auch persönlich beim Amtsgericht abgeben (falls die nicht wegen Corona geschlossen haben).
Die Rückgabe bei einer Postfiliale oder Einwurf in einen Briefkasten hat eben den Nachteil, dass man da außer "wohnt nicht hier" nichts mitteilen kann, also auch nicht die aktuelle Anschrift.
Naja, auf den Umschlag schreiben kann man es schon. Aber dann eben nur recht kurz.
Die Eltern könnten es auch direkt an den Sohn weiterleiten, dann kann er selbst sich darum kümmern.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Aber auf dem gelben Umschlag steht was von "nur Weiterleiten im Gerichtsbezirk" oder so ähnlich
Mal abgesehen davon, dass man wenig Platz auf dem Umschlag hat um Dinge mitzuteilen, gibt es rechtlich irgendeinen Unterschied, wenn man den gelben Brief in einen neuen Umschlag steckt und selbst an das Amtsgericht adressiert? Ist es dann nicht eine Art Anerkenntnis, das man die verzogene Person kennt und mit ihr in Beziehung steht? Gegenüber dem einfachen zurückgeben auf der Post (mit Aufkleber verzogen).
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Ich frage mich, woher die Eltern wissen, dass der Brief für den Sohn bestimmt ist, wenn doch nur der Nachname drauf steht und sie ihn nicht geöffnet haben.
Chavah
Chavah
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Wohl nicht, denn die Frage war "woher die Eltern wissen, dass der Brief für den Sohn bestimmt ist, wenn doch nur der Nachname drauf steht"
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Wenn man schreibt "mein Sohn lebt jetzt in ...." erkennt man das natürlich an, aber was schadet das?Franky hat geschrieben: ↑14.02.21, 09:52 gibt es rechtlich irgendeinen Unterschied, wenn man den gelben Brief in einen neuen Umschlag steckt und selbst an das Amtsgericht adressiert? Ist es dann nicht eine Art Anerkenntnis, das man die verzogene Person kennt und mit ihr in Beziehung steht? Gegenüber dem einfachen zurückgeben auf der Post (mit Aufkleber verzogen).
Wenn man nur angibt "verzogen" muss die Gegenseite bei etlichen Meldeämtern (es war ja von mehreren Umzügen die Rede) die jeweils nächste Anschrift gebührenpflichtig erfragen und am Ende auch noch Übersetzungsbüros beauftragen. Kann sein, dass alle diese Kosten am Ende der Sohn bezahlen muss und das mehr ausmacht als die eigentliche Forderung.
Wenn für meine erwachsenen Kinder wichtige Post kommt, rufe ich die an und sie sagen dann entweder wegwerfen, weiterschicken, vorlesen, oder einscannen und per Mail zusenden. Dann können sie selbst beurteilen, ob etwas zu tun ist. Manchmal ist es eben doch einfacher 50 Euro aus einer berechtigten Forderung sofort zu zahlen als noch ein Jahr zu warten bis daraus 250 wurden. Und wenn sie unberechtigt ist, kann man widersprechen, falls man denn weiß um was es geht.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Mit anderen Worten gibt es also kein zentrales Melderegister? Der Anspruchsgegner muss sich also von der letzten bekannten Adresse Schritt für Schritt durcharbeiten? Weil er bei jedem Meldeamt jeweils nur die Vor- und Nachfolgeadresse bekommt?FM hat geschrieben: ↑14.02.21, 12:52 Wenn man nur angibt "verzogen" muss die Gegenseite bei etlichen Meldeämtern (es war ja von mehreren Umzügen die Rede) die jeweils nächste Anschrift gebührenpflichtig erfragen und am Ende auch noch Übersetzungsbüros beauftragen. Kann sein, dass alle diese Kosten am Ende der Sohn bezahlen muss und das mehr ausmacht als die eigentliche Forderung.
Im vorliegenden Fall hat man sich scheinbar zurückgearbeitet über mindestens 10 Voradressen, auf die 20 Jahre alte Adresse bei den Eltern. Ist das überhaupt erlaubt, dem Amtsgericht ständig neue frühere Adressen zu liefern, damit dies dann solange Mahnbescheide verschickt, bis man endlich einen Treffer landet? Eine Ersatzzustellung nach § 178 I Nr. 1 ZPO ist doch eigentlich nur möglich, wenn die Wohnung tatsächlich vom Zustellungsadressaten bewohnt wird.
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Re: Gelber Umschlag an Adresse der Eltern, wo schon ewig nicht mehr gemeldet, was tun?
Ein zentrales Melderegister gibt es m. W. nicht, aber es gibt Recherchedienste, die die Adressermittlung übernehmen. Diese nutzen auch andere Daten, z. B. aus Nachsendeaufträgen und so weiter.Franky hat geschrieben: ↑14.02.21, 17:52Mit anderen Worten gibt es also kein zentrales Melderegister? Der Anspruchsgegner muss sich also von der letzten bekannten Adresse Schritt für Schritt durcharbeiten? Weil er bei jedem Meldeamt jeweils nur die Vor- und Nachfolgeadresse bekommt?FM hat geschrieben: ↑14.02.21, 12:52 Wenn man nur angibt "verzogen" muss die Gegenseite bei etlichen Meldeämtern (es war ja von mehreren Umzügen die Rede) die jeweils nächste Anschrift gebührenpflichtig erfragen und am Ende auch noch Übersetzungsbüros beauftragen. Kann sein, dass alle diese Kosten am Ende der Sohn bezahlen muss und das mehr ausmacht als die eigentliche Forderung.
Vielleicht ist die Adresse ja noch in einer anderen Datenbank gespeichert...
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