FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Moderator: FDR-Team

Marned
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 257
Registriert: 09.05.11, 13:42

FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von Marned »

Guten Tag,

bei uns in Hamburg gilt eine FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr und an den Haltestelle.

An den Haltestellen kommen auch regelmäßig Ansagen dazu sowohl in Deutsch als auch in Englisch. Dazu steht an der elektronischen Tafel, dass FFP2 - Maskenpflicht gilt.

Es ist schon über einer Woche seit der neuen Regelung. Trotzdem tragen ungefähr 30% Fahrgäste UND ungefähr 80% der HVV - Mitarbeiter / Fahrkartenkontrolleure OP - Masken.

Verstehe ich etwas nicht oder verstossen die HVV - Mitarbeiter gegen die neue Regelung?

Ich habe auf jeden Fall nichts gegen die, die OP - Masken oder Stoffmasken tragen, wundere mich nur, ob ich alles richtig verstehe.

Nun, wenn doch die FFP2 - Maskenpflicht ohne wenn und aber gilt, sollte die ja nicht mehr gelten sobald die Inzidenz an 7 auf einander folgenden Tagen unter 100 bleibt. Bedeutet das, dass man dann automatisch auch eine OP - Maske tragen darf oder muss man warten bis man die offenkundig geändert hat?

Darf HVV auch unabhängig von der gesetzlichen die FFP2 - Maskenpflicht gelten lassen?

Gibt es ein Bussgeld, wenn man an der Haltestelle keine Maske anhat?

Darf man die Kontrolleure, die OP - Masken tragen, und somit gegen die geltende Regelung verstoßen filmen, und dann falls was ist sagen, dass man dachte, dass man auch eine OP - Maske tragen darf, da deren Mitarbeiter auch solche trugen?

Danke
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8332
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von ExDevil67 »

Was sagt denn die lokale Verordnungslage dazu wer wo was tragen muss?
Ich meine nämlich mit der letzten Änderung vom infektionsschutzgesetz wurde geregelt das Fahrgäste FFP2 tragen müssen, für das Personal aber OP-Masken erreichen. Ggf wurde das ja übernommen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von FM »

Wie es im Hamburger Nahverkehr ist sehe man in den dort geltenden Regelungen nach.

Es ist allerdings öfter so, z.B. auch hier im Einzelhandel, dass für Kunden FFP2 Pflicht ist, für Mitarbeiter aber OP- oder Stoffmasken reichen. Das liegt wohl daran, dass die Mitarbeiter oft bis zu 6 Stunden ununterbrochen im Einsatz sind, der Kunde aber nur wenige Minuten betroffen ist.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von Tastenspitz »

Für FFP2 Masken gelten im Arbeitsschutz deutlich strengere Regeln bzgl. Maskenpause und Tragedauer bzw. Ruhetage. Daher werden die von den Mitarbeitern nicht getragen. Das entbindet die Fahrgäste aber nicht von der Pflicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14608
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von Gammaflyer »

Hier der betreffende Paragraph des IfSG ("Bundesnotbremse").
§28b IfSG

(1)Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

...

9. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz)
Ob es strengere Landesverordnungen gibt, muss man prüfen.
Und wie/wann genau die Rücknahme erfolgt, wenn die infektiologischen Vorraussetzungen gemäß Absatz 1 nicht mehr greifen.

HVV schreibt dazu:
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes am 24.04.2021 besteht nun im öffentlichen Nahverkehr für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres (ab dem 6. Geburtstag) eine Pflicht zum Tragen von FFP2/FFP3- sowie KN95/N95-Masken (inkl. Masken, die den Standards von FFP2-Masken entsprechen), wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter dem Schwellenwert von 100, können neben den anspruchsvolleren FFP2/FFP3- sowie KN95/N95-Masken auch die oft an der blauen Farbe erkennbaren OP-Masken verwendet werden.

Die Maskenpflicht gilt in allen HVV-Verkehrsmitteln und dem fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen.

Bitte beachten Sie: In den Zügen von metronom und erixx gilt - unabhängig von der Inzidenz, eine FFP2-Pflicht.
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8187
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von hambre »

Da in Hamburg die Inzidenz seit mehr als 5 Tagen unter 100 liegt, gilt nur noch die die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Darin heißt es jedoch in § 12:
§ 12 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO hat geschrieben:Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen des öffentlichen Personenverkehrs (§ 2 Absatz 3) gilt für die Fahrgäste, Fluggäste, Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 9 Satz 2 IfSG. Wird der öffentliche Personenverkehr mit Personenkraftwagen durchgeführt, gilt für das Fahrpersonal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach Maßgabe von § 8.
Es bleibt daher bei der FFP2-Maskenpflicht. Das Personal darf jedoch weiterhin OP-Masken tragen. Busfahrer müssen gar keine Maske tragen.
Bitte beachten Sie: In den Zügen von metronom und erixx gilt - unabhängig von der Inzidenz, eine FFP2-Pflicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage beruht, ist mir jedoch nicht klar. Das steht zwar so auf der Website der metronom, aber nicht in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen. Verbindlich für den Fahrgast sind jedoch nur die allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Bahnunternehmen müssen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 6 AEG erfüllen. Danach muss die Genehmigung der Beförderungsbedingungen aus der Bekanntmachung hervorgehen. Daran fehlt es aber an der Bekanntmachung der Metronom bezüglich der Maskenpflicht.
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3100
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von fodeure »

hambre hat geschrieben: 10.05.21, 22:00Es bleibt daher bei der FFP2-Maskenpflicht.
Nö.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30098
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von ktown »

fodeure hat geschrieben: 10.05.21, 23:37
hambre hat geschrieben: 10.05.21, 22:00Es bleibt daher bei der FFP2-Maskenpflicht.
Nö.
Wieso nicht?
In § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 9 Satz 2 IfSG steht:
bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz)
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8332
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei man sich im Fall Hamburg eher an der entsprechende Landesverordnung orientieren sollte und nicht am Bundesgesetz. Schlicht weil Hamburg bei der Inzidenz anders rechnet als das RKI. Und das sieht Hamburg schon länger unter 100.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30098
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: FFP2 - Maskenpflicht im öffentlichen Stadtverkehr. Inwiefern gültig und durchsetzbar?

Beitrag von ktown »

Was hambre zitiert hat, ist aus der Verordnung von Hamburg.
Wenn diese auf das IfSG verweist, dann sind die Bundesgesetze auch einzuhalten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen