"Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

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Sternenbande
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"Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

Beitrag von Sternenbande »

Hallo,

A reicht beim Verwaltungsgericht Klage gegen einen Steuerbescheid ein. Er erhält daraufhin vom Gericht ein Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme. Diesem Schriftstück ist eine Stellungnahme der Gegenseite beigefügt.

Darin behauptet die Gegenseite Dinge, welche A für unwahr hält und durch entsprechende Unterlagen widerlegen könnte. Insbesondere führt die Gemeinde eine Mitarbeiterin als Zeugin an, welche A an Tag X um Uhrzeit Y aufgesucht und mit ihm gesprochen haben soll. A kann beweisen, dass er an dem Tag in Narkose auf dem OP Tisch lag und somit niemals mit der Zeugin bei ihm zuhause gesprochen haben kann.

Sollte A auf das Schriftstück reagieren und dies dem Gericht mitteilen oder abwarten, da das Gericht ja nur um Kenntnisnahme bittet? Der Streitwert beträgt übrigens 350 Euro. A hofft auf eine außergerichtliche Einigung. Wenn A auf das Schriftstück nicht reagiert, sondern dieses eben nur zur Kenntnis nimmt, kann es A dann passieren, dass das Gericht ohne Verhandlung zu seinen Ungunsten entscheidet? Könnte er dann immer noch seine Beweise vorlegen?

MfG
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
hawethie
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Re: "Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

Beitrag von hawethie »

Wenn A auf das Schriftstück nicht reagiert, sondern dieses eben nur zur Kenntnis nimmt, kann es A dann passieren, dass das Gericht ohne Verhandlung zu seinen Ungunsten entscheidet?
kann passieren.
Könnte er dann immer noch seine Beweise vorlegen?
Das würde in der Rechtsmittelbelehrung stehen - wenn und soweit ein Rechtsmittel zulässig ist.

ME: Es schadet nichts, dem Gericht die OP zum Gesprächstermin mitzuteilen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
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Re: "Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

Beitrag von ktown »

Meines Erachtens ist diese Floskel ein unnötiges Ding. Das Gericht ist verpflichtet beide Parteien hinsichtlich der Sachlage auf dem selben Stand zu halten. Da die Gegenseite Unterlagen zur Sachlage vorgelegt hatte, muss dies natürlich jedem zugänglich gemacht werden.

Die Frage reagieren oder nicht hat nichts mit der Floskel zutun.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: "Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

Beitrag von Zafilutsche »

Ist es möglicherweise noch fraglich, ob eine spätere persönliche Anhörung folgt, oder ob nach Aktenlage eine Entscheidung getroffen wird?
Falls nach "Aktenlage" entschieden wird, dann ist es sicherlich besser bis zu diesem Zeitpunkt die "OP" Bescheinigung dem Richter vorzulegen und nicht auf irgendetwas zu warten. :oops:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Sternenbande
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Re: "Mit Bitte um Kenntnisnahme" als Kläger reagieren?

Beitrag von Sternenbande »

Ist es möglicherweise noch fraglich, ob eine spätere persönliche Anhörung folgt, oder ob nach Aktenlage eine Entscheidung getroffen wird?
Diesbezüglich hat sich das Gericht bislang nicht geäußert.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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