kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanlage)
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kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanlage)
Hat sich die Rechtslage geändert? Bislang dachte ich immer die Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids wäre für den Widerspruchsteller kostenfrei.
Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl
Sicher ist die Bekanntgabe kostenfrei.
Kosten fallen für das Widerspruchsverfahren an.
Kosten fallen für das Widerspruchsverfahren an.
Gruß Spezi
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl
Je nach Verwaltungsbereich. Im Sozialrecht kostet es nichts. In anderen Rechtsbereichen eben je nachdem, wie es dort geregelt ist.
Wenn man gewinnt, sollte es aber immer kostenfrei sein. Wenn man verliert wäre eben die Frage: warum soll ich als Steuerzahler die Arbeit des Widerspruchsachbearbeiters bezahlen, wenn Du einen sinnlosen Widerspruch bearbeitet haben willst?
Wenn man gewinnt, sollte es aber immer kostenfrei sein. Wenn man verliert wäre eben die Frage: warum soll ich als Steuerzahler die Arbeit des Widerspruchsachbearbeiters bezahlen, wenn Du einen sinnlosen Widerspruch bearbeitet haben willst?
Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl
Ja - Spezi hat halt ein Spässle g'macht...Niemand2000 hat geschrieben: ↑17.06.21, 20:15Das heißt, die Bekanntgabe des Widerspruchbescheids ist auf jeden Fall kostenfrei oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
Das Widerspruchsverfahren ist halt nur im Sozialrecht grundsätzlich für den Widerspruchsführer kostenfrei. In allen anderen Rechtsgebieten ist es eben ggf. anders - da muss man mal in die entsprechenden Verfahrensvorschriften gucken, wobei die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides nichts extra kostet.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl
Old Piper hat geschrieben: ↑18.06.21, 07:32das heißt, das Verfahren vor dem Anhörungsausschuss, der dann in den Widerspruchsbescheid mündet, kann unter Umständen mit Kosten für den Widerspruchsführer mit Kosten verbunden sein.Niemand2000 hat geschrieben: ↑17.06.21, 20:15wobei die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides nichts extra kostet.
Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl
Es gibt keinen bestimmten Verfahrensschritt im Widerspruchsverfahren, der Kosten auslöst. Wird über einen Widerspruch abschlägig entschieden, ist - nach Rechtskraft dieser Entscheidung - eine Gebühr fällig, deren Höhe sich aus den einschlägigen Verfahrensvorschriften ergibt. Eine Gebühr könnte ggf. auch dann anfallen, wenn der Widerspruchsführer seinen Widerspruch zurücknimmt.Niemand2000 hat geschrieben: ↑18.06.21, 07:54das heißt, das Verfahren vor dem Anhörungsausschuss, der dann in den Widerspruchsbescheid mündet, kann unter Umständen mit Kosten für den Widerspruchsführer mit Kosten verbunden sein.
MfG
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