kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanlage)

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Niemand2000
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kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanlage)

Beitrag von Niemand2000 »

Hat sich die Rechtslage geändert? Bislang dachte ich immer die Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids wäre für den Widerspruchsteller kostenfrei.
Spezi
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von Spezi »

Sicher ist die Bekanntgabe kostenfrei.
Kosten fallen für das Widerspruchsverfahren an.
Gruß Spezi
Niemand2000
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von Niemand2000 »

Spezi hat geschrieben: 17.06.21, 20:05 Sicher ist die Bekanntgabe kostenfrei.
Kosten fallen für das Widerspruchsverfahren an.
Das heißt, die Bekanntgabe des Widerspruchbescheids ist auf jeden Fall kostenfrei oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
FM
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von FM »

Je nach Verwaltungsbereich. Im Sozialrecht kostet es nichts. In anderen Rechtsbereichen eben je nachdem, wie es dort geregelt ist.

Wenn man gewinnt, sollte es aber immer kostenfrei sein. Wenn man verliert wäre eben die Frage: warum soll ich als Steuerzahler die Arbeit des Widerspruchsachbearbeiters bezahlen, wenn Du einen sinnlosen Widerspruch bearbeitet haben willst?
Old Piper
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von Old Piper »

Niemand2000 hat geschrieben: 17.06.21, 20:15Das heißt, die Bekanntgabe des Widerspruchbescheids ist auf jeden Fall kostenfrei oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
Ja - Spezi hat halt ein Spässle g'macht...
Das Widerspruchsverfahren ist halt nur im Sozialrecht grundsätzlich für den Widerspruchsführer kostenfrei. In allen anderen Rechtsgebieten ist es eben ggf. anders - da muss man mal in die entsprechenden Verfahrensvorschriften gucken, wobei die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides nichts extra kostet.
MfG
Old Piper
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Niemand2000
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von Niemand2000 »

Old Piper hat geschrieben: 18.06.21, 07:32
Niemand2000 hat geschrieben: 17.06.21, 20:15wobei die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides nichts extra kostet.
das heißt, das Verfahren vor dem Anhörungsausschuss, der dann in den Widerspruchsbescheid mündet, kann unter Umständen mit Kosten für den Widerspruchsführer mit Kosten verbunden sein. :?: :?: :?:
Old Piper
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Re: kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid in Hessen zu Straßenbeiträgen(Um- und Ausbau von Verkehrsflächen und Nebenanl

Beitrag von Old Piper »

Niemand2000 hat geschrieben: 18.06.21, 07:54das heißt, das Verfahren vor dem Anhörungsausschuss, der dann in den Widerspruchsbescheid mündet, kann unter Umständen mit Kosten für den Widerspruchsführer mit Kosten verbunden sein. :?: :?: :?:
Es gibt keinen bestimmten Verfahrensschritt im Widerspruchsverfahren, der Kosten auslöst. Wird über einen Widerspruch abschlägig entschieden, ist - nach Rechtskraft dieser Entscheidung - eine Gebühr fällig, deren Höhe sich aus den einschlägigen Verfahrensvorschriften ergibt. Eine Gebühr könnte ggf. auch dann anfallen, wenn der Widerspruchsführer seinen Widerspruch zurücknimmt.
MfG
Old Piper
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