Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

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Electronicus
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Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von Electronicus »

Hallo,

A hat bei seinem zuständigen FA die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit angezeigt. Aufgrund der begrenzten Umsätze meldet er sich gemäß §19 UstG als Kleinunternehmer an.

Er beantragt in Folge bei dem FA eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft, was ihm mit dem Hinweis dass dies für Kleinunternehmer nicht möglich sein verweigert wird.

Auch nach intensiver Recherche kann A hierfür keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung finden. Auch kennt A Fälle wo für Kleinunternehmer eine entsprechende Bescheinigung übersandt worden ist. Weis jemand auf welcher Grundlage eine solche Ablehnung begründet sein könnte?

Vielen Dank

CG
hambre
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von hambre »

Electronicus hat geschrieben: 16.09.21, 23:35Weis jemand auf welcher Grundlage eine solche Ablehnung begründet sein könnte?
Die Bestätigung der Unternehmereigenschaft darf nur Unternehmen ausgestellt werden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Einem Kleinunternehmer darf daher so eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Auch kennt A Fälle wo für Kleinunternehmer eine entsprechende Bescheinigung übersandt worden ist.
Wenn es sich nicht um Kleinunternehmer handelt, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, dann ist dem Finanzamt wohl ein Fehler unterlaufen.
FM
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von FM »

Wozu braucht er die Bescheinigung denn?
bavarian tax collector
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von bavarian tax collector »

Electronicus hat geschrieben: 16.09.21, 23:35 Er beantragt in Folge bei dem FA eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft, ...

Auch nach intensiver Recherche kann A hierfür keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung finden.
Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage ist das FA denn verpflichtet eine solche Bestätigung auszustellen?

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hambre
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von hambre »

taxpert hat geschrieben:Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage ist das FA denn verpflichtet eine solche Bestätigung auszustellen?
Abschnitt 18.16 UStAE
FM hat geschrieben:Wozu braucht er die Bescheinigung denn?
Für den Fall, dass man sich die Vorsteuerbeträge aus einem Drittstaat erstatten lassen will. Das darf ein Kleinunternehmer, der den § 19 UStG in Anspruch nimmt, aber gar nicht und daher darf ihm so eine Bescheinigung auch nicht ausgestellt werden (Abschnitt 18.16 Abs. 2 Satz 2 UStAE).
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von bavarian tax collector »

hambre hat geschrieben: 17.09.21, 12:03
taxpert hat geschrieben:Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage ist das FA denn verpflichtet eine solche Bestätigung auszustellen?
Abschnitt 18.16 UStAE
FM hat geschrieben:Wozu braucht er die Bescheinigung denn?
Für den Fall, dass man sich die Vorsteuerbeträge aus einem Drittstaat erstatten lassen will. Das darf ein Kleinunternehmer, der den § 19 UStG in Anspruch nimmt, aber gar nicht und daher darf ihm so eine Bescheinigung auch nicht ausgestellt werden (Abschnitt 18.16 Abs. 2 Satz 2 UStAE).
Vom Grundsatz her hast Du natürlich recht, aber darum kann es eben aus den von Dir genannten Gründen bei @Electronicus nicht gehen (außer so ein Quatsch wird irgendwo in YouTube verbreitet!). Vom Grundsatz vermute ich ganz andere, wahrscheinlich außersteuerliche Gründe dafür.

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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von lottchen »

Vielleicht verlangt der Großhandel eine solche Bescheinigung damit er dort einkaufen kann.
bavarian tax collector
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von bavarian tax collector »

lottchen hat geschrieben: 17.09.21, 12:13 Vielleicht verlangt der Großhandel eine solche Bescheinigung damit er dort einkaufen kann.
Das oder etwas ähnliches war/ist auch meine Vermutung!

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hambre
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von hambre »

taxpert hat geschrieben:Vom Grundsatz vermute ich ganz andere, wahrscheinlich außersteuerliche Gründe dafür.
Mag sein, ist aber letztlich egal, da das FA einem Kleinunternehmer, der den § 19 UStG in Anspruch nimmt, so eine Bescheinigung gar nicht erteilen darf unabhängig davon, aus welchen Gründen der Kleinunternehmer diese benötigt.
lottchen hat geschrieben:Vielleicht verlangt der Großhandel eine solche Bescheinigung damit er dort einkaufen kann.
Im Regelfall akzeptiert der Großhandel die Vorlage des Gewerbescheins.
FM
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Re: Unternehmereigenschaft als Kleinunternehmer

Beitrag von FM »

lottchen hat geschrieben: 17.09.21, 12:13 Vielleicht verlangt der Großhandel eine solche Bescheinigung damit er dort einkaufen kann.
Vermute ich auch. Und da müsste dann sogar das Ablehnungsschreiben des Finanzamtes ausreichen, denn auch daraus geht die Unternehmereigenschaft hervor (nur eben ein "kleiner", was aber egal ist für die Möglichkeit des Einkaufes). Sollte dem Großhändler das nicht ausreichen, ist es 1. nicht Aufgabe des Finanzamtes sich darum zu kümmern und 2. die Vertragsfreiheit des Großhändlers, ob er auch mit Kleinunternehmern Geschäfte machen will oder nicht. Man müsste also den Großhändler verklagen, aber es hätte keine Aussicht auf Erfolg.
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