Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Moderator: FDR-Team

embi
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 19.09.21, 22:26

Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Beitrag von embi »

Hallo,
eine Person erhält einen Verwaltungsakt (Anrechnung auf einer Hochschule vor der Immatrikulation). Er beantragte drei Module, die ihm angerechnet wurden und auf einem einzigen Schreiben stehen.

Das Schreiben enthält auch ein Anlage und laut dem Schreiben selbst, sind die Hinweise auf der Anlage zu beachten.

Die Person nimmt dann die Immatrikulation vor und erhält erneut Post. Diesmal sind es dieselben Schreiben, nur das es jetzt zwei sind. Sie haben das selben Datum und jeweils die Anlage. Auf jedem Schreiben ist allerdings nur noch eines der Module angegeben, das angerechnet wird. Es fehlt daher das Dritte.

Auf den Anlageblättern sind verschiedene Hinweise zum ankreuzen. Diesmal ist angekreuzt: "Es können keine weiteren Prüfungsleistungen angerechnet werden". Das war vor der Immatrikulation nicht so.

Handelt es sich rein rechtlich um eine Ablehnung aller drei Module, weil sich die Anrechnung von einem der beiden Schreiben durch den Hinweis auf der Anlage des anderen wieder ausschließt?

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Beitrag von Celestro »

Was meint denn die Stelle, die diese Verwaltungsakte "zu verantworten hat" dazu?
embi
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 19.09.21, 22:26

Re: Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Beitrag von embi »

Von dieser Seite ist bekannt, dass auch Systemfehler gerne mal auftreten können. Was nützt es also sich darauf zu verlassen was die Stelle meint, wenn später plötzlich gesagt wird, dass rechtlich alles einwandfrei verlaufen ist?
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5926
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Beitrag von Evariste »

embi hat geschrieben: 19.09.21, 23:43 Er beantragte drei Module, die ihm angerechnet wurden und auf einem einzigen Schreiben stehen.
Dieser Satz ist etwas verwirrend formuliert. Was für ein Schreiben? Handelt es sich um einen Bescheid?

Wenn ein Bescheid erging, dass alle 3 Module akzeptiert werden, kann dieser m. E. nicht einfach durch einen anderslautenden Bescheid, der später ergeht, "überschrieben" werden. Sondern dann müsste zunächst der alte Bescheid aufgehoben werden. Man sollte aber vielleicht die Hochschule auf den Fehler hinweisen. Oder aber man tut so, als hätte man die späteren Schreiben nie erhalten. :)
embi
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 19.09.21, 22:26

Re: Gegenseitig wieder ausgeschlossen?

Beitrag von embi »

Evariste hat geschrieben: 21.09.21, 01:20
embi hat geschrieben: 19.09.21, 23:43 Er beantragte drei Module, die ihm angerechnet wurden und auf einem einzigen Schreiben stehen.
Dieser Satz ist etwas verwirrend formuliert. Was für ein Schreiben? Handelt es sich um einen Bescheid?

Wenn ein Bescheid erging, dass alle 3 Module akzeptiert werden, kann dieser m. E. nicht einfach durch einen anderslautenden Bescheid, der später ergeht, "überschrieben" werden. Sondern dann müsste zunächst der alte Bescheid aufgehoben werden. Man sollte aber vielleicht die Hochschule auf den Fehler hinweisen. Oder aber man tut so, als hätte man die späteren Schreiben nie erhalten. :)
Es ist das selbe Schreiben, nur aufgeteilt und auf der Anlage ist ein anderes Kreuz gesetzt.
Die Person war auch noch so doof und hat vor der Immatrikulation die drei Module wieder beantragt, obwohl sie das erste Schreiben bereits hatte. Es verging ein bisschen Zeit dazwischen.
Die Frage ist halt auch ob aufgrund dieser Gestaltung theoretisch alle drei als abgelehnt gelten könnten oder müsste soetwas schon offensichtlicher daraus hervorgehen?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen