Hallo,
angenommen jemand möchte sich bei einer Verwaltungsstreitsache vor dem Verwaltungsgericht wegen einer Forderung als vermeintlicher Gesamtschuldner möglichst schadlos halten. Bei welchem Gericht reicht er dann die Streitverkündung gegen die anderen Gesamtschuldner ein, um die Forderung an diese über ihren Teil der Gesamtschuld nicht verjähren zu lassen?
Eine Klage gegen die anderen Gesamtschuldner würde in einem zweiten Prozess wohl beim Amtsgericht erfolgen.
Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgericht)
Moderator: FDR-Team
Re: Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgeri
Es geht darum daß die Streitverkündeten in einem Verwaltungsgerichtsverfahren auf Seite des Jemand beistreten sollen.
Im ZIvilrecht wäre die Streitverkündung in dem anhängigen Zivilverfahren möglich.
Allerdings verstehe ich die beabsichtigte Streitverkündung in einem Verwaltungsrechtsverfahren nicht.
Dort ist sie nicht möglich und scheidet daher aus. Siehe auch Thüringer Oberverwaltungsgericht: Beschluss vom. 10. Februar 2009 - 8 B 21.09
Im ZIvilrecht wäre die Streitverkündung in dem anhängigen Zivilverfahren möglich.
Allerdings verstehe ich die beabsichtigte Streitverkündung in einem Verwaltungsrechtsverfahren nicht.
Dort ist sie nicht möglich und scheidet daher aus. Siehe auch Thüringer Oberverwaltungsgericht: Beschluss vom. 10. Februar 2009 - 8 B 21.09
Gruß Spezi
Re: Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgeri
Der Kläger klagt gegen eine Forderung (z.B. eine Art Bußgeld von einer Behörde), die gegen ihn festgesetzt wurde.
Die Forderung hätte aber genauso gegen einen der anderen Gesamtschuldner festgesetzt werden können.
Sollte das Verwaltungsgericht vllt. in ein paar Jahren doch urteilen, dass die Forderung gegen den Kläger rechtens ist, möchte dieser aber noch die anderen Gesamtschuldner dafür heranziehen können, damit er nicht alleine darauf sitzen bleibt.
Der Kläger möchte also nur verhindern, dass die Forderung gegen die anderen Gesamtschuldner verjährt.
Bei welchem Gericht reicht er dafür also die Streitverkündung ein?
Ich könnte auch allgemeiner fragen:
Wie kann der Kläger verhindern, dass die Forderung von ihm gegen die anderen Gesamtschuldner verjährt?
Die Forderung hätte aber genauso gegen einen der anderen Gesamtschuldner festgesetzt werden können.
Sollte das Verwaltungsgericht vllt. in ein paar Jahren doch urteilen, dass die Forderung gegen den Kläger rechtens ist, möchte dieser aber noch die anderen Gesamtschuldner dafür heranziehen können, damit er nicht alleine darauf sitzen bleibt.
Der Kläger möchte also nur verhindern, dass die Forderung gegen die anderen Gesamtschuldner verjährt.
Bei welchem Gericht reicht er dafür also die Streitverkündung ein?
Ich könnte auch allgemeiner fragen:
Wie kann der Kläger verhindern, dass die Forderung von ihm gegen die anderen Gesamtschuldner verjährt?
Re: Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgeri
Das ist kein verwaltungsgerichtliches Verfahren, sondern ein Verfahren beim Amtsgericht, das ähnlich wie ein Strafverfahren geregelt ist. Da ist kein Dritter betroffen, weil es keine Gesamtschuldnerschaft gibt.
Zumindest dann, wenn mit "eine Art Bußgeld" eine Geldbuße gemeint ist (die Begriffe werden, auch in Gesetzen, gleichbedeutend verwendet).
Re: Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgeri
Dann ist die Forderung eben kein Bußgeld (zumindest nicht im engeren Sinn).
Es wird sicher vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und alle aus der Gesamtschuldnergemeinschaft hätten davon betroffen sein können.
Es wird sicher vor dem Verwaltungsgericht verhandelt und alle aus der Gesamtschuldnergemeinschaft hätten davon betroffen sein können.
Re: Bei welchem Gericht reicht man die Streitverkündung ein? (Vorprozess: Verwaltungsgericht, Nachfolgeprozess: Amstgeri
Es ist keine Geldbuße i.S.d. Gesetzes, sondern allgemein gesagt eine behördlich festgesetzte Zahlungspflicht.FM hat geschrieben: ↑25.01.22, 17:09Das ist kein verwaltungsgerichtliches Verfahren, sondern ein Verfahren beim Amtsgericht, das ähnlich wie ein Strafverfahren geregelt ist. Da ist kein Dritter betroffen, weil es keine Gesamtschuldnerschaft gibt.
Zumindest dann, wenn mit "eine Art Bußgeld" eine Geldbuße gemeint ist (die Begriffe werden, auch in Gesetzen, gleichbedeutend verwendet).
Das Verfahren ist bereits vor dem Verwaltungsgericht anhängig.
Die beabsichtigte Streitverkündung soll einem Kläger dazu dienen, den Adressaten (also den anderen Gesamtschuldnern) schonmal den Streit zu verkünden und damit die Verjährung der streitgegenständlichen zukünftigen Ansprüche gegen diese zu hemmen, für den Fall, dass das bereits laufende Verfahren für den Kläger ungünstig ausgeht.
Zumindest wurde so der § 204 (1) Nr.6 BGB verstanden, ist das richtig?
Kann es schädlich sein, die Streitverkündung einfach bei beiden Gerichten einzureichen?
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